Publiziert am: 16.06.2023

Ein gefundenes Fressen

REGULIERUNG – Der Kampf gegen das sogenannte «Greenwashing» schwappt in die Schweiz über. Dies, nachdem die Europäische Kommission beschlossen hat, Ordnung in die Umwelt-Labels zu bringen.

Laut einer Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 sollen mehr als die Hälfte der Umweltaussagen «vage, irreführend oder unbegründet» sein. Ein gefundenes Fressen also für alle Etatisten! Denn der Spielraum für mögliche staatliche Eingriffe ist enorm gross. Die Kommission stellt auf ihrer Website denn auch fest: «Das Fehlen gemeinsamer Regeln für freiwillige Umweltangaben von Unternehmen führt zu ‹Greenwashing› und schafft ungleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Markt zum Nachteil wirklich nachhaltiger Unternehmen.»

Was will die Europäische Kommission in Bezug auf das Problem des «Greenwashings» nun also tun? Das Ziel ist einfach, zumindest auf den ersten Blick: Es geht darum, den Konsumenten zuverlässige, vergleichbare und überprüfbare Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Vorschlag der EU-Kommission zielt konkret darauf ab, «gegen die Verbreitung von Umweltlabels und die Schaffung neuer Umweltlabels vorzugehen». Das bedeutet, dass Unternehmen, die Umweltaussagen verwenden, die von den bestehenden EU-Vorschriften nicht abgedeckt sind, ihre Aussagen unabhängig überprüfen und mit wissenschaftlichen Beweisen untermauern müssen. Anders ausgedrückt: Unternehmen, die wirklich neue Anstrengungen unternehmen, werden damit bestraft, dass sie unabhängige wissenschaftliche Experimente entwickeln oder bezahlen müssen, um das Recht zu haben, ökologische Behauptungen über ihre Produkte zu formulieren. Es ist in hohem Masse fraglich, inwiefern ein solches Vorgehen produktiv sein kann. Fest steht aber schon heute: Die KMU werden angesichts dieser neuen Art von Vorschriften wieder einmal die Verlierer sein.

Mehr Bürokratie – weniger Mittel

Fest steht auch: Die Umwelt wird nicht unbedingt stärker geschont; die Menge der Vorschriften und der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen jedoch werden steigen. Mehr Mittel werden für die Erfüllung regulatorischer Anforderungen aufgewendet werden müssen. Entsprechend weniger Mittel werden für die Suche nach Lösungen vorhanden sein, welche den ökologischen Fussabdruck der Produktion von Waren und Dienstleistungen tatsächlich zu verringern vermögen.

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Bundesrat bereits im Dezember 2022 beschlossen hatte, «Greenwashing» bei Finanzinstrumenten zu verhindern. Bedingungen für Produkte und Dienstleistungen, die behaupten, ESG-Risiken zu reduzieren, sollten ein nachhaltiges Investitionsziel nachweisen. Die Regierung beauftragte eine Arbeitsgruppe, sich mit Massnahmen zur Umsetzung der Position des Bundesrates zu befassen. Im Ergebnis dürften zusätzliche Transparenzanforderungen resultieren, die auch von unabhängigen Dritten überprüft werden können.

Die KMU im Auge behalten

Zusammengefasst bedeutet dies, dass wir es mit einer potenziellen Welle von Massnahmen zu tun haben, die der Privatwirtschaft direkt und den Steuerzahlern indirekt sehr viel Geld kosten werden, da zwangsläufig Kontrollen durch die Behörden eingeführt werden müssen.

Es sei darauf hingewiesen, dass es bereits jetzt die Möglichkeit gibt, tendenziöse Werbung zu melden, und dass das SECO in nachgewiesenen Fällen von irreführenden Behauptungen eingreifen kann.

Das Bundesamt für Umwelt wird dem Bundesrat in Kürze Massnahmen vorschlagen, von denen anzunehmen ist, dass sie dem Weg folgen werden, den die EU bereits eingeschlagen hat. Diese Nachricht ist nicht sehr ermutigend.

Der Schweizerische Gewerbeverband fordert die Behörden entsprechend auf, bei jeglicher Regulierung die administrative und regulatorische Belastung der KMU im Auge zu behalten und diese nicht noch weiter zu erhöhen.

Mikael Huber,

Ressortleiter sgv

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