Publiziert am: 02.06.2023

Die Meinung

Nägel mit Köpfen – auch in der Schweiz

In dieser Session kommt das Unternehmensentlastungsgesetz in den Ständerat. Grundsätzlich stimmt die Stossrichtung, aber ein wesentliches Element fehlt, weil das Gesetz keine verwaltungsunabhängige Kontrollstelle vorsieht. Das ist unbedingt zu korrigieren.

Zunächst sei daran erinnert, dass die Regulierungskosten die direkten administrativen Kosten, die Kosten zur Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen sowie die Opportunitätskosten umfassen. Ebenso gehören die Regulierungskosten des Arbeitsrechts und der Sicherheit, die Regulierungskosten der Sozialversicherungen, und vor allem die über 4000 gesetzlichen Grundlagen in allen Bereichen der Wirtschaft und auf allen Verwaltungsebenen des Staatsapparats dazu. Insgesamt entsprechen diese Regulierungen schätzungsweise zehn Prozent der Wertschöpfung, d. h. über 70 Milliarden Franken.

Das Unternehmensentlastungsgesetz setzt hier an und will die Regulierungsbelastung der KMU verringern. Jedes Gesetz hat ein Preisschild. Regulierungen führen dazu, dass KMU mit unproduktiven Fixkosten belastet werden. Eine Entlastung von unnötigen Regulierungen führt demzufolge gesamtwirtschaftlich zu Wachstum aus eigener Kraft.

Hier gilt es anzusetzen. Um festzustellen, ob es tatsächlich zu einer Kostenentlastung in der Gesetzgebung kommt, braucht es eine verwaltungsunabhängige Stelle zur Kontrolle der Regulierungskosten. Die Unabhängigkeit ist unerlässlich. Aus Governance-Gründen kann die Verwaltung, die die Vorlagen ausarbeitet, nicht gleichzeitig ihre eigene Arbeit objektiv beurteilen, da sie in diesem Prozess Partei ist. Ständerat Hans Wicki hat diese Problematik erkannt und einen Antrag für eine verwaltungsunabhängige Kontrollstelle eingereicht, dem im Ständerat unbedingt zum Durchbruch verholfen werden muss.

Selbstverständlich sind die Bedenkenträger nicht weit. Sie monieren, dass es sich beim Versuch, die Bürokratie abzubauen, tatsächlich um eine Ausweitung der Bürokratie handle. Diese Kritik verwechselt jedoch die Mittel mit den Zielen. Anders gesagt: Die initialen Investitionskosten stehen in keinem Verhältnis zu den Kosteneinsparungen bei der Vermeidung unnötiger Regulierungen. Konkret rechnet das SECO mit Betriebskosten von 2,5 bis 3 Millionen Franken pro Jahr. Zur Ein-ordnung: Der Bundeshaushalt beträgt pro Jahr über 80 Milliarden Franken. Demgegenüber können erfahrungsgemäss Regulierungskosten in dreistelliger Millionenhöhe abgebaut oder vermieden werden.

Für einmal hilft hier ein Blick ins Ausland, konkret auf das Beispiel von Holland, das in Bezug auf Struktur und Grösse gut mit der Schweiz vergleichbar ist. Die dortige Kontrollstelle berät Ministerien dabei, wie sie die Qualität der Regulierungen verbessern und regulatorische Belastungen verringern können. Allein im Jahr 2020 bearbeitete die Stelle 561 Entlastungsmitteilungen zu Regulierungen, von denen 131 direkt an Ministerien gerichtet waren, um Korrekturen zu veranlassen.

Gleiche Erfahrungen gibt es aus England, Deutschland oder Norwegen; alle sind durchwegs positiv. Diese unabhängigen Aufsichtsbehörden haben sich als wirksame Institutionen erwiesen, um unnötige Regulierungen zu vermeiden und die Regierungen bei ihren Zielen zu begleiten, die Unternehmen von Regulierungskosten zu entlasten. Es ist an der Zeit, auch in der Schweiz Nägel mit Köpfen zu machen.

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