Publiziert am: 07.07.2023

Am besten stets im Auto dabei

Versicherungsratgeber – Die internationale Versicherungskarte dient in verschiedenen europäischen Ländern als Beweis für einen ausreichenden Motorfahrzeughaftpflichtversicherungsschutz. Was gilt es dabei zu beachten?

Th. M. aus F.: Unsere GmbH ist seit 1997 im Fricktal im Anlagenbau für die Chemie und Pharma tätig. Im Rahmen eines Service-Auftrags in Deutschland wurde unser Fahrer bei der Einreise in einer Routinekontrolle nach der internationalen Versicherungskarte gefragt. Die Karte war leider unauffindbar. Der Grenzpolizist hat ihn glücklicherweise dennoch weiterfahren lassen. Unser Motorfahrzeug-Versicherer hat die Karte inzwischen ersetzt. Wofür ist die internationale Versicherungskarte eigentlich?

Sehr geehrter Herr M.: Die internationale Versicherungskarte – umgangssprachlich und der ursprünglichen Farbe wegen auch immer noch die «Grüne Karte» genannt – dient in verschiedenen europäischen Ländern als Beweis für einen ausreichenden Motorfahrzeughaftpflichtversicherungsschutz. Die Karte ist fahrzeugbezogen ausgestellt, unabhängig davon, wer das Fahrzeug lenkt.

Örtliche und zeitliche Gültigkeit überprüfen

Sie erhalten die internationale Versicherungskarte mit dem Versicherungsvertrag ausgehändigt. Es empfiehlt sich, die Grüne Karte zusammen mit den Fahrzeugdokumenten im Fahrzeug aufzubewahren. Auf der Website des Nationalen Versicherungsbüros www.nbi-ngf.ch finden Sie die aktuellen Mitgliedsstaaten. In der Regel sind die Gültigkeitsdauer der Karte und diejenige Ihres Versicherungsvertrages identisch. Um sicher zu sein, prüfen Sie das Datum oben links auf Ihrer Karte.

Kennzeichen beweist Versicherungsschutz

Unsere Nachbarländer und mittlerweile auch viele weitere europäische Länder haben das Kennzeichen-Abkommen unterschrieben. In diesen Ländern reicht Ihr Fahrzeugkennzeichen als Nachweis eines vorhandenen Versicherungsschutzes aus. In den europäischen Ländern, welche sich nicht am Kennzeichen-Abkommen beteiligen, muss die internationale Versicherungskarte zwingend mitgeführt werden. Welche Länder ausschliesslich die internationale Versicherungskarte akzeptieren und welche dem Kennzeichen-Abkommen beigetreten sind, sehen Sie ebenso auf der Website des Nationalen Versicherungsbüros www.nbi-ngf.ch.

Grüne Karte im Original mitführen

Auch wichtig zu wissen: In denjenigen Ländern, die nicht dem Kennzeichen-Abkommen beigetreten sind, muss die internationale Versicherungskarte stets im Original mitgeführt werden. Ein Foto der internationalen Versicherungskarte auf dem Handy reicht nicht. In den Ländern mit Kennzeichen-Abkommen genügt – wie gesagt – das Fahrzeugkennzeichen als Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes.

Im Schadenfall gut dokumentiert

Die internationale Versicherungskarte kann nicht nur bei der Einreise in ein Land verlangt werden. Sollten Sie tatsächlich in einen Unfall verwickelt sein, erleichtert sie auch die Schadenabwicklung deutlich und erspart unnötigen Ärger.

Grenzversicherung abschliessen

Und schliesslich: Wenn Sie in ein Land reisen, welches nicht auf der internationalen Versicherungskarte aufgeführt ist, empfiehlt es sich, bei der Einreise eine Grenzversicherung abzuschliessen. Je nach Land kann deren Abschluss sogar obligatorisch sein.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitarbeitenden unfallfreie Fahrt und hoffe, dass meine Informationen in der bevorstehenden Ferienzeit auch für allfällige private Auto-Reisen hilfreich sind.

Ihre Fragen an

Mobiliar-Expertin Carmen Casullerasblickt auf rund 30 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche zurück und ist auf den KMU-Bereich spezialisiert.

Fragen sind zu richten an:

carmen.casulleras@mobiliar.ch

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