Publiziert am: 07.07.2023

Mehr Kontrollen, ähnliche Zahl Verstösse

FLAM – Die Vollzugsstellen haben im Rahmen der flankierenden Massnahmen im letzten Jahr ihre Kontrolltätigkeit erhöht. Lohnverstösse und -unterbietungen verblieben auf ähnlichem Niveau wie vor der Krise.

Wie das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO mitteilt, haben die Vollzugsstellen im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) ihre Kontrolltätigkeit im letzten Jahr erhöht. Dies stand im Zeichen der Aufhebung der coronabedingten Einschränkungen. Das FlaM-Mindestkontrollziel wurde dabei erneut erreicht.

Konkret kontrollierten die Vollzugsorgane 2022 die Lohn- und Arbeitsbedingungen von 165 845 Personen und dies in 37 134 Unternehmungen. Dies sind vier Prozent mehr Unternehmen als noch 2021. Sie kontrollierten sieben Prozent der Schweizer Arbeitgeber, 27 Prozent der Entsandten und 32 Prozent der selbständigen Dienstleistungserbringer. Die in der Entsendeverordnung festgelegte Zielgrösse von 35 000 Kontrollen wurde überschritten.

Mit Vorsicht interpretieren

Die Vollzugsorgane wenden bei ihrer Kontrolltätigkeit eine risikobasierte Strategie an. Die auf diese Weise berechneten Quoten von Lohnunterbietungen und von Verstössen gegen die Mindestlöhne sind daher nicht repräsentativ für die Gesamtsituation auf dem Arbeitsmarkt und müssen mit Vorsicht interpretiert werden.

In den Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) betrug die Verstossquote gemäss den Paritätischen Kommissionen im Entsendebereich 17 Prozent, also vier Prozent weniger als im Jahr 2021. Die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) stellten bei Entsandten in Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne eine leichte Zunahme der Lohnunterbietungen von 13 auf 16 Prozent fest. Bei den Schweizer Arbeitgebern verblieb die von den TPK festgestellte Lohnunterbietungsquote stabil bei zehn Prozent.

Enge Zusammenarbeit

Im Bereich der selbständigen Dienstleistungserbringer aus dem EU-/EFTA-Raum wurde über alle Branchen hinweg bei sieben Prozent der 4492 Kontrollen eine Scheinselbständigkeit vermutet. 2021 waren es noch sechs Prozent von 4596 Kon-trollen.

Aufgrund einer Unterbietung der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wurden im letzten Jahr 1581 Verständigungsverfahren eröffnet. 87 Prozent der Verfahren mit Entsendebetrieben konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Bei Verfahren mit Schweizer Arbeitgebern lag diese Quote bei 60 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr wurden mehr Verfahren erfolgreich abgeschlossen (82 beziehungsweise 60 Prozent im Jahr 2021).

Die flankierenden Massnahmen bilden ein zentrales Dispositiv zum Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Die Kontrollorgane der staatlichen Stellen und der Sozialpartner arbeiten eng zusammen und sorgen für einen umfassenden Lohnschutz.

Bekämpfung der Schwarzarbeit

Im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung haben die kantonalen Kontrollorgane das Kontrollvolumen im Jahr 2022 ebenfalls deutlich erhöht. Die Betriebskontrollen nahmen im Vorjahresvergleich mit 13 761 Kontrollen um 14 Prozent und die Personenkontrollen mit 41 925 Kontrollen um 23 Prozent zu. Die Betriebs- und Personenkontrollen überstiegen somit auch das Vor-krisenniveau von 2019.

«Die Kontrollorgane der staatlichen Stellen und der Sozialpartner arbeiten eng zusammen.»

Die Kontrollschwerpunkte lagen generell erneut im Bauhaupt-, Bauneben- und Gastgewerbe sowie im Handel. Im Nachgang an diese Kontrollen haben die kantonalen Kon-trollorgane im Jahr 2022 insgesamt 13 147 Verdachtsmomente an die zuständigen Fachbehörden zur weiteren Abklärung übermittelt. Dies entspricht einer minimalen Abnahme von rund einem Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die Schwarzarbeitskontrollorgane leisten einen wichtigen Beitrag zur effektiven Bekämpfung der Schwarzarbeit und somit zu einem gesunden und fairen Schweizer Wirtschafts- und Arbeitsmarkt.pd

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