Publiziert am: 07.07.2023

Löhne gut eingehalten

Uhrenbranche – Eine im Jahr 2022 durchgeführte Lohnanalyse in der Uhrenindustrie des Kantons Neuenburg zeigt: Die Unterbietungsfälle sind nach wie vor gering und ihre Anzahl stabil.

Die tripartite Kommission zur Beobachtung des Arbeitsmarktes (Ctrip) hat die Aufgabe, jedes Jahr eine Untersuchung unter verstärkter Beobachtung der Lohnbedingungen in einem Wirtschaftszweig durchzuführen.

«Im Jahr 2022 hat die tripartite Kommission (Arbeitgeber, Gewerkschaften, Staat) für die Beobachtung des Arbeitsmarktes ihre jährliche Erhebung der Lohnbedingungen in der Uhrenbranche durchgeführt, einer Branche, die zwölf Prozent der Arbeitsplätze im Kanton ausmacht», teilen die Verantwortlichen der Ctrip mit: Didier Berberat, Präsident der tripartiten Kommission für Arbeitsmarktbeobachtung, Florence Nater, Staatsrätin und Vorsteherin des Departements für Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt, und Valérie Gianoli, Vorsteherin des Amtes für den Arbeitsmarkt.

66 Unternehmen

Die letzte Erhebung in der Neuenburger Uhrenindustrie war 2008 durchgeführt worden. Angesichts der grossen Zahl der betroffenen Unternehmen konzentrierte sich die Erhebung auf eine in Zusammenarbeit mit dem Statistikamt erstellte statistische Zufallsstichprobe von 66 Uhrenunternehmen und 4712 Beschäftigten, die in Produktions- und Logistikfunktionen tätig sind.

Die Analysen konzentrierten sich auf das Lohnniveau, das von der Ctrip entweder auf der Grundlage des Arbeitgebervertrags der Branche für die unterzeichnenden Unternehmen oder – für die anderen – auf der Grundlage des nationalen Lohnrechners festgelegt wurde. In beiden Fällen wird zwischen qualifizierten und unqualifizierten Arbeitskräften (auf 40 Wochenarbeitsstunden) unterschieden.

«Die Ergebnisse zeigen, dass die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen die Lohnbedingungen gemäss den oben erwähnten Referenzen insgesamt gut einhalten», hält die Ctrip in ihrer Mitteilung fest. In 60 der 66 untersuchten Unternehmen wurden die tariflichen oder üblichen Lohnstandards vollständig eingehalten, während in sechs Unternehmen leichte Unterbietungen für insgesamt elf Beschäftigte festgestellt wurden, was 0,2 Prozent der in der Stichprobe analysierten Situationen entspricht. Und: Es wurden keine Verstösse in Bezug auf den kantonalen Mindestlohn festgestellt.

«Zusammenfassend sind die mit der Beobachtung des Arbeitsmarktes beauftragte tripartite Kommission und der Staatsrat erfreut über diese Ergebnisse, die ein respektvolles Engagement für die in der Uhrenbranche geltenden Löhne belegen.»

In ihrem am 25. April veröffentlichten Bericht schreibt die Ctrip abschliessend: «Die von der Ctrip im Jahr 2022 durchgeführten Untersuchungen haben im Vergleich zu den Vorjahren (vor Covid) keine nennenswerte Entwicklung einer Lohnunterbietung aufgezeigt. Ihre Zahl bleibt gering.»

Gute Zusammenarbeit

Didier Berberat, Präsident der Ctrip, hält in diesem Bericht aber auch fest, dass die Ergebnisse mit Vorsicht zu interpretieren sind. Denn: «Mehrere Branchen, die möglichem Lohndumping ausgesetzt sind, verfügen über weitreichende Gesamtarbeitsverträge. Deren Kontrolle obliegen den von diesen eingesetzten paritätischen Organen. Eine vollständige Analyse der Situation erfordert daher, sich auf deren eigene Feststellungen zu beziehen, bevor ein endgültiges Urteil über die Problematik der Lohnunterbietung im Kanton Neuenburg gefällt werden kann.»

Im Bericht heisst es ausserdem: «Die Zusammenarbeit zwischen der Arbeitsverwaltung und der tripartiten Kommission ist von sehr guter Qualität, der Austausch ist konstruktiv und ermöglicht es, die gemeinsamen Ziele im Kampf gegen die Lohnunterbietung zu erreichen.»

pd/sgz

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