Publiziert am: 20.10.2023

Endlich tut sich etwas

MOBILFUNK – Die Schweiz hinkt beim 5G-Standard hinterher. Das hat nun auch das Parlament erkannt und eine Motion zu dessen Ausbau angenommen. Jubel ist dennoch fehl am Platz.

Viele Jahre lang wehrte sich das Parlament dagegen, etwas fĂĽr den Ausbau von 5G zu tun. Immer wieder wurde die heisse Kartoffel an die Verwaltung zurĂĽckgegeben. In der vergangenen Session ist endlich etwas passiert.

Die FDP-Motion 20.3237 ist überwiesen worden. Sie beauftragt den Bundesrat, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Einführung der fünften Generation des Mobilfunkstandards (5G) zu ermöglichen. Dabei sollten die Strahlungsgrenzwerte, die heute gelten, unverändert bleiben.

Verschiedene Optionen

Die Motion formuliert die Absicht: «Das Ziel ist dabei anzustreben, dass es den Anbietern innerhalb der nächsten fünf Jahre möglich ist (d. h. bis 2024), ein qualitativ hochwertiges nationales 5G-Netz zu möglichst geringen Kosten aufzubauen. Die zu ergreifenden Massnahmen wurden in der vom UVEK beauftragten Arbeitsgruppe ‹Mobilfunk und Strahlung› in ihrem Bericht mittels verschiedener Optionen deutlich aufgezeigt.»

Damit hat das Parlament das Heft in die Hand genommen. Nationalrat Christian Wasserfallen (FDP/BE) führte als Berichterstatter der Kommissionsmehrheit an: «Wichtig ist, dass diese Motion jetzt endlich durchkommt und ein positives Zeichen setzt; aber nicht nur das, sondern sie soll der Verwaltung auch den Rücken stärken in Bezug auf die Verordnungsgebung und den Vollzug dieser ganzen Baubewilligungsverfahren usw. Wir müssen dort innerhalb dieser Anlagegrenzwerte und auch beim Immissionsgrenzwert das Maximum ausschöpfen können.»

Krieg der Grenzwerte

Gegner von 5G argumentieren immer mit den angeblich hohen Strahlungen, die von den Antennen ausgehen. Das ist aber gleich mehrfach falsch. Erstens: Die Anlagegrenzwerte liegen in der Schweiz – je nach Frequenz – zwischen vier und sechs Volt pro Meter. Das ist weit unter dem Maximum, das die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt.

«Mehr leistungsfähige Antennen — weniger Strahlung.»

Zweitens: Gegen 90 Prozent der Strahlung, der die Menschen beim Mobilfunk ausgesetzt sind, stammt vom eigenen Endgerät. Zudem ist es so: Je besser die Versorgungsqualität eines Mobilfunkgerätes ist, desto weniger muss das Mobilfunkgerät an Strahlung aufbauen, um die Verbindung herstellen zu können. Je flächendeckender also ein Netz ausgebaut ist und je weniger Löcher dieses Netz aufweist, desto weniger Leistung müssen die Endgeräte aufbringen, um funktionieren zu können. Das heisst: Mehr leistungsfähige Antennen – weniger Strahlung.

Drittens: 5G kann grössere Datenmengen mit deutlich weniger Strahlungsbelastung transportieren – man spricht dabei von etwa zehn Mal mehr Daten als 4G. Wer also an weniger Strahlung interessiert ist, sollte sich dafür einsetzen, die alten Generationen 1 bis 4 zu dekommissionieren. Nur 5G verspricht mehr Daten und weniger Strahlung.

Der Ausbau harzt

Die Telekommunikationsversorger müssen das Netz erst noch ausbauen. Trotzdem ist 5G in der Schweiz heute schon Realität. Der Entscheid des Parlaments gibt dieser Realität eine Legitimation und spornt den weiteren Ausbau an. Denn um die Strahlung zu senken, soll das 5G-Netz möglichst dicht sein. Jubel ist dennoch fehl am Platz. Die Schweiz hinkt beim 5G-Ausbau schon mehrere Jahre hinterher. Und es ist damit zu rechnen, dass trotz Parlamentsentscheid Beschwerden gegen den Ausbau eingehen werden. Aber für 5G gilt auch, dass die Bewegung Schritt für Schritt vollzogen wird.

Henrique Schneider, Stv. Direktor sgv

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