Publiziert am: 17.11.2023

Täglich grüsst eine neue Regulierung

NACHHALTIGKEIT – Im Jahr 2022 hat sich die Schweizerische Bankiervereinigung eine Selbstregulierung zur Nachhaltigkeit gegeben. Darin ging sie weit – zu weit. Deswegen ist nun der Bundesrat offenbar der Meinung, noch weiter gehen zu müssen.

«Greenwashing»: So nennt man es, wenn der courant normal «grün» gewaschen wird. Das bedeutet im Klartext: Man nennt etwas umweltfreundlich oder nachhaltig, ohne dass es das wirklich ist.

Die Finanzbranche hat in den letzten Jahren das Thema Nachhaltigkeit für sich entdeckt. Seither preisen Banken und Fondshäuser ihre Produkte als «grün» an. Wie kann man aber sicher sein, dass alles, bei dem «grün» draufsteht, auch wirklich grün ist?

Es gibt eine einzige logische Antwort auf diese Frage. Sie lautet: Man lässt den Markt spielen. Keine andere Instanz ist besser darin, Informationen publik zu machen. Mit der Zeit würden sich im Markt Standards und Methodologien durchsetzen. Mit der Zeit würden Kunden die Anbieter klassieren.

Totregulieren, was sich bewegt

Doch so lebendig solche Marktprozesse wären, so unwillkommen sind sie. In diesem Falle war die Schweizerische Bankiervereinigung die allererste Gegnerin des Wettbewerbs. Mit ihren «Selbstregulierungen im Bereich Sustainable Finance» preschte sie letztes Jahr vor. Mit ihr bringt sie die Branche auf einen gleichen Nenner. Gleichmacherei heisst Ausschalten von Innovation und von marktlichen Lern- und Innovationsprozessen.

Das Kalkül der Banken war aber ein anderes. Wenn die Branche sich selbst reguliert, dann braucht es keine staatliche Regulierung – so die Überlegung. Die Selbstregulierung wäre dann ein Kompromiss zwischen Regulierungsbedarf und Selbstverantwortung. Das Dumme ist nur, dass der Kompromiss nicht funktioniert.

Regulierungsaufforderung

Dieser Kompromiss funktioniert nicht, weil es schlicht keinen Regulierungsbedarf gibt. Ein freier, innovativer, wettbewerblicher Markt würde das Problem, so es denn überhaupt eines gäbe, lösen. Die voreilige Entwicklung einer Selbstregulierung hingegen – sie ist geradezu eine Aufforderung an den Staat, tätig zu werden.

Der Kompromiss funktioniert auch deshalb nicht, weil er nicht einmal die Selbstregulierung versteht. Diese ist ein vom Staat der Branche frei gelassener Raum. Das heisst, der Staat muss mit der Selbstregulierung einverstanden sein, und sie rechtlich sichern. In diesem Falle wurde sie voreilig erstellt, ohne überhaupt eine Zusage rechtlicher Natur eingeholt zu haben.

«Dieser Kompromiss funktioniert nicht, weil es schlicht keinen Regulierungsbedarf gibt.»

Der Kompromiss funktioniert drittens nicht, weil er das Einmaleins der Verhandlung ausser Acht lässt. Jeder rationale Verhandler weiss: Bei jenem, der sich voreilig anpasst, ist mehr zu holen. Wenn also die Bankiervereinigung ohne Zusage des Staates sich voreilig reguliert, dann weiss der Staat, dass er noch mehr Regulierung herausholen kann.

Die Geister, die man rief

So ist es gekommen: Nach einer Überprüfungsphase holte der Staat aus, und will nun Greenwashing regulieren. Die Mitteilung des Bundesrates vom Oktober war klar: «Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird eine Vorlage erarbeiten, um den Standpunkt des Bundesrates zur Vermeidung von Greenwashing umzusetzen.»

Es geht hier also alleine um den Standpunkt des Bundesrates. Was die sich voreilig positionierende Branche will, scheint egal zu sein. Was der Markt will, oder wie er sich entwickelt, hat sowieso niemanden hier interessiert.

Henrique Schneider, Stv. Direktor sgv

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