Publiziert am: 17.11.2023

Teuer und unfair

BAUEN – Bauherren setzen zuneh­mend die abstrakte Erfüllungsgarantie ein. Bauunternehmen müssen viel Geld auf einem Kautionskonto hin­ter­lassen – und es sich im Missbrauchsfall gerichtlich zurückholen.

In der Bauwirtschaft haben sich mehrere Formen von finanziellen Sicherheiten und Garantien etabliert. Dennoch setzen öffentliche und private Bauherren zunehmend auf die abstrakte Erfüllungsgarantie,weil sie hier unfaire Vorteile geniessen.

Bei der Erfüllungsgarantie hinterlegt das Bauunternehmen einen Geldbetrag auf einem treuhänderisch verwalteten Bankkonto oder schliesst eine Versicherung ab. Der Bauherr kann ohne Beweise behaupten, dass ein Mangel am Bauobjekt vorliegt, und sich den Betrag von der Bank oder Versicherung auszahlen lassen.

Bis 20 Prozent der Bausumme – bis zu 10 Jahre lang

Bei der Erfüllungsgarantie werden üblicherweise Beträge von 10 bis 20 Prozent der gesamten Bausumme hinterlegt, also Zehntausende oder gar Hunderttausende Franken. Die Garantie gilt in der Regel für fünf bis zehn Jahre, nachdem das Bauunternehmen seine Leistung erbracht hat. Das Bauunternehmen muss also viel Liquidität über eine lange Zeit binden. Dies ist bereits stossend genug. Aber es wird noch schlimmer. Um das Geld zu erhalten, muss der Bauherr den Mangel nur melden. Er muss nicht nachweisen, dass tatsächlich ein Mangel besteht, oder dass er vom Bauunternehmen verursacht wurde.

Das Bauunternehmen wird nicht immer informiert, dass sein Geld vom Bankkonto an den Bauherren transferiert wurde. Die Baufirma hat keine Einsprachemöglichkeit, sie kann sich nicht unmittelbar wehren. Will sie sich ihr eigenes Geld zurückholen, bleibt ihr kein anderer Weg, als vor Gericht zu ziehen und zu beweisen, dass kein Mangel existiert. Die Nichtexistenz von etwas zu beweisen, so zeigt die gerichtliche Praxiserfahrung, ist allerdings äusserst schwierig.

Politisch für fairere Rahmen-bedingungen sorgen

Deshalb habe ich im vergangenen Herbst mit 19 mitunterzeichnenden Nationalräten aus praktisch allen Fraktionen einen politischen Vorstoss ins Parlament eingebracht. Diese Motion (23.4079) zielt darauf, dass der Bauherr einen Nachweis vorlegt, dass das Bauunternehmen den Mangel verursacht hat. Ausserdem muss der Bauherr vor dem Geldtransfer ein Gespräch mit dem Bauunternehmen führen, um möglichst eine andere Lösung zu finden. Ferner wird die Dauer der Garantie beschränkt, namentlich bis zur Abnahme der bestellten Leistung. Ausserdem muss die Garantie im Einklang mit der SIA-Norm 118 stehen.

Ich freue mich, dass der Schweizerische Gewerbeverband sgv, der Baumeisterverband und bauenschweiz mich politisch unterstützen.

Diana Gutjahr, NR SVP/TG

und Vorstandsmitglied sgv

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