Teuer und unfair
BAUEN – Bauherren setzen zunehmend die abstrakte Erfüllungsgarantie ein. Bauunternehmen müssen viel Geld auf einem Kautionskonto hinterlassen – und es sich im Missbrauchsfall gerichtlich zurückholen.
PATENTRECHT – Dank innovativer Unternehmen belegt die Schweiz seit Jahren den ersten Platz im weltweiten Innovationsindex. Einen zentralen Beitrag zu dieser Erfolgsgeschichte leistet der Schutz von Erfindungen durch Patente. In der bevorstehenden Wintersession behandelt der Ständerat eine Patentrechtsrevision.
Heute kann ein Unternehmen ein Schweizer Patent beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) beantragen. Dieses Schweizer Patent wird ohne Prüfung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit erteilt. Geprüft werden lediglich Patentierbarkeitsvoraussetzungen, zum Beispiel die Einheitlichkeit, die Klarheit und die Formalerfordernisse. Eine inhaltliche Vollprüfung ist nicht vorgesehen.
Der Vorteil dieses Verfahrens ist eine rasche und kostengünstige Prüfung. Der Nachteil besteht darin, dass mit der Patentregistrierung weder die Patentinhaberinnen und Patentinhaber noch mit dem Patent konfrontierte Dritte eine verlässliche Aussage zur inhaltlichen Neuerung erhalten. Ein vollgeprüftes Patent kann beim Europäischen Patentamt beantragt werden, das derzeit für 38 Mitgliedstaaten, darunter auch die Schweiz, ein zentrales Erteilungsverfahren mit Prüfung aller Voraussetzungen der Patentierbarkeit durchführt.
Gerade für KMU, die primär im Binnenmarkt tätig sind und einen verlässlichen lokalen Patentschutz benötigen, ist das Europäische Patent nicht immer der zielführende Weg. Die Gesetzesrevision, die auf eine vom Schweizerischen Gewerbeverband sgv unterstützte Motion von Ständerat Thomas Hefti (FDP/GL) zurückgeht, will die Vollprüfung für Patentanmeldungen. Mit der Revision wird die bisherige Patentprüfung beim IGE um die Prüfgegenstände Neuheit und erfinderische Tätigkeit erweitert. Dies entspricht internationalen Standards, und führt zu einer Angleichung an das System des europäischen Patentes. Patentinhaberinnen und Patentinhaber sowie Dritte erhalten dadurch mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Die Schutzdauer beträgt 20 Jahre.
Neben dem vollgeprüften Patent soll ein ungeprüftes Gebrauchsmuster mit reduzierter Schutzdauer (10 Jahre) eingeführt werden. Dieses Gebrauchsmuster ersetzt künftig das bisherige, nicht voll-geprüfte Schweizer Patent. Jene, denen die Vollprüfung zu teuer und zu aufwendig ist, erhalten damit eine kostengünstigere Alter-native.
Der sgv unterstützt die Patentgesetzesrevision, fordert aber, dass die in der Vorlage des Bundesrates vorgesehene ideelle Verbandsbeschwerde gestrichen wird. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso ausgewählten NGOs dieses Recht zustehen soll. Ebenfalls lehnt der sgv die aufschiebende Wirkung bei Beschwerde Dritter ab. Sie hätte zur Folge, dass die Patentwirkung aufgeschoben wird, was eine zeitliche Verzögerung und Zusatzkosten bedeutet, weil das Patent nicht angewendet werden kann.
Ein Verbandsbeschwerderecht, wie es die Revisionsvorlage vorsieht, lehnt auch die vorberatende Kommission des Ständerates ab, ein Antrag, der hoffentlich vom Ständerat unterstützt wird. Mit dieser Gesetzesrevision wird das Patentrecht den KMU noch gerechter.
Dieter Kläy, Ressortleiter sgv
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