Publiziert am: 08.12.2023

«Mehr Augenmass ist wichtig»

MARTIN FARNER – Der Arbeits­rechts­experte hat ein KMU vertreten, bei welchem die Lohnkontrolle ausgeartet ist. Er plädiert dafür, dass diese Über­prüfungen stärker im Geiste der Zu­sam­menarbeit durchgeführt werden – und gibt Tipps, wie sich KMU verhalten sollen.

Schweizerische Gewerbezeitung: Sie haben als Anwalt ein Zürcher Dachdecker-KMU vertreten, das bei einer Lohnkontrolle schikaniert wurde, wie die NZZ unlängst titelte. Worum ging es?

Martin Farner: Im konkreten Fall warfen die Kontrolleure der Lohnbuchhaltung des KMU falsch erfasste und abgerechnete Arbeitszeiten, Lohnzuschläge sowie eine zu tiefe Lohneinstufung eines Mitarbeiters vor.

Wie muss man sich eine solche Kontrolle konkret vorstellen?

Darf ich ein wenig ausholen?

Bitte.

Die Dachdecker unterliegen einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV). Arbeitnehmer und Arbeitgeber schaffen eine Paritätische Landeskommission (PLK) – in diesem Fall die PLK im Gebäudehüllengewerbe. Diese schaut zum Beispiel mittels Lohnkontrollen, ob die GAV-Regeln eingehalten werden.

Das Regime hängt mit den Bilateralen Verträgen mit der EU zusammen. ave GAV sollen dafür sorgen, dass auch ausländische Firmen das Lohnniveau in der Schweiz einhalten.

Um die Regeln durchzusetzen, kommt man fast nicht mehr um einen ave GAV herum, weil nur dieser für die gesamte Branche gilt. Die ave GAV haben in den letzten Jahren deshalb massiv zugenommen.

Und die Kontrollen?

Genau. Die PLK legen selbst fest, wie viele Kontrollen sie durchführen und wen sie kontrollieren. Sie beauftragen meist auf solche Lohnkontrollen spezialisierte Prüffirmen. Deren Mitarbeiter gehen in den Betrieb und lassen sich die Lohnabrechnungen geben. Das tun sie meistens angemeldet, schliesslich muss das Unternehmen die Dokumente bereitstellen, was einen gewissen Aufwand darstellt.

Das Dachdecker-KMU erhielt dann eine Liste mit den Fehlern. Es anerkannte ein paar wenige Mängel, konnte aber nachweisen, dass die meisten Beanstandungen nicht stimmten.

Das Hauptproblem liegt jedoch woanders.

Wo?

Der Bericht der PLK mit dieser Fehlerauflistung kam wie ein finaler Gerichtsentscheid daher und weckte den Eindruck, dass dieser nicht anfechtbar sei und es dagegen keine Rechtsmittel gebe.

Es handelte sich dabei jedoch lediglich um die Meinung der PLK, um eine Art freundliche Aufforderung, und somit um keinen endgültigen Entscheid. Diese falsche Form führt bei KMU zu Missverständnissen.

Das heisst, es wird etwas vorgetäuscht, was nicht ist.

Ja, das kann man so sagen. Die PLK kann ihre Kontrollkosten in Rechnung stellen und für die Verletzung der GAV-Regeln Konventionalstrafen aussprechen. Aber Letztere muss sie via Gericht einfordern. Ihre Mitteilung, die wie ein Urteil daherkommt, reicht hierfür nicht.

Dasselbe gilt für allfällige Lohnnachforderungen aufgrund der festgestellten Mängel durch die Kontrollen. Diese Forderungen müssen die Angestellten selbst beim Arbeitgeber einfordern. Das kann nicht die PLK für sie tun.

«Jedes KMU muss prüfen, ob es die angezeigten Fehler bei den Löhnen tatsächlich begangen hat.»

Sie haben die Mitarbeiter erwähnt. Diese wurden in diesem Fall von der PLK angeschrieben. Was halten Sie davon?

Ich finde das problematisch und halte es für eine zweckwidrige Datenverwendung. Denn die PLK kennt die Mitarbeiterdaten ja lediglich aufgrund der ihr vom KMU ausgehändigten Lohnabrechnungen. Die Aufgabe der PLK ist lediglich, die Verstösse bei den Löhnen festzustellen. Mehr nicht. Klar ist, dass sie mit diesem Vorgehen mehr erreichen wollte.

Wie gesagt, ist die Einforderung aber Sache der Mitarbeiter. Fakt ist, dass diese aber meistens auf eine Einforderung verzichten, wenn sie mit ihrer Stelle zufrieden sind.

Was empfehlen Sie KMU, die eine solche Mitteilung von der PLK erhalten?

Jedes KMU muss genau prüfen, ob es die angezeigten Fehler bei den Löhnen tatsächlich begangen hat. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass irgendwo einmal ein Fehler passiert ist. Das Arbeitsrecht ist komplex, stellt viele Anforderungen und ist anspruchsvoll. Kleine Betriebe verfügen – anders als Grosskonzerne – über keine grossen HR-Abteilungen.

Das KMU sollte diejenigen Fehler, die es gemacht hat, eingestehen. Gegen falsche Vorwürfe indessen darf es sich sachlich zur Wehr setzen. Manchmal ist ein Vergleich das Beste. Hilfreich kann sein, wenn das KMU denjenigen Teil des geforderten Betrags bezahlt, welchen es aus seiner Sicht mutmasslich schuldet. So nimmt es ein wenig Druck aus dem Kessel.

Im Falle des Dachdeckers hat die PLK gar eine Betreibung eingeleitet.

Ja. Diese hatte einzig den Zweck, die Zahlung der Konventionalstrafe durchzusetzen. Eine Betreibung bringt für ein KMU grosse Nachteile, weil es von Aufträgen ausgeschlossen werden kann. Bei Ausschreibungen müssen Firmen vielfach Auskunft geben, ob eine Betreibung vorliegt. Das wusste die PLK.

Ihr Vorgehen machte aber sowieso keinen Sinn, da ihre Mitteilung eben lediglich ihre Meinung darstellt. Es handelt sich, wie gesagt, weder um einen Entscheid noch um einen Rechtsöffnungstitel, mit dem man etwas einfordern kann.

Das tönt ziemlich krass. Sie haben schon mehrere KMU vertreten. War das ein besonders extremer Fall?

Das kann ich nicht einschätzen. Denn ich sehe ganz viele Fälle nicht, bei denen die KMU wohl einfach bezahlen, weil sie denken, bei der Mitteilung der PLK handle es sich um einen finalen Entscheid.

Wenn ein Fall bei mir landet, dann ist der Wille vorhanden, das Ganze zu prüfen, und meist stimmt dann etwas an der Mitteilung der PLK nicht.

Sie haben noch einen weiteren Aspekt kritisiert: Die hohen Kontrollkosten. Weshalb?

Genau. Wir haben einfach gemerkt, dass da sehr viel Zeit aufgeschrieben wurde, mit zu hohen Ansätzen. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Für eine Verschiebung innerhalb desselben Quartiers wurden 30 Minuten aufgeschrieben – dies notabene mit einem Stundenansatz für sehr qualifizierte Arbeit. Das hielten wir für überrissen.

Was müsste bei den Lohn-kontrollen besser werden?

Ich denke, es wäre zielführend, wenn die erste Lohnkontrolle das KMU nichts kosten würde.

«Die Betreibung hatte einzig den Zweck, die Zahlung der Konventionalstrafe durchzusetzen.»

Weshalb?

Wie erwähnt ist das Arbeitsrecht komplex, und ein Haar in der Suppe findet man meistens. Wie rechnet man einen Ferienanteil korrekt in den Stundenlohn mit ein? Berechnet man diesen Anteil inklusive 13. Monatslohn oder nicht? Oder wie verrechne ich die Mittagspauschale korrekt? Solche Fragen gibt es zuhauf.

Würde die erste Lohnkontrolle nichts kosten, würde das den Gedanken fördern, dass diese Kontrollen unterstützend und beratend erfolgen sollten, und nicht mit dem Fokus auf Bestrafung.

Die Kontrollen sollten vermehrt im Geist der Zusammenarbeit durchgeführt werden – gerade bei kleinen Betrieben, die über keine professionelle HR-Abteilung verfügen.

«Ausgeartete Kontrollen verärgern die Firmen. Diese treten aus ihremBranchenverband aus. Das unterhöhlt die Sozialpartnerschaft.»

Mehr Augenmass also?

Ja, das ist generell sehr wichtig. Ich bin nicht gegen Kontrollen, und auch nicht dagegen, wenn gegen vorsätzlich begangene Fehler strikt vorgegangen wird. Aber vor allem bei kleinen unabsichtlichen Fehlern sollte bei diesen Kontrollen das Augenmass behalten und mehr der Geist der Zusammenarbeit in den Vordergrund gerückt werden.

Weshalb ist das wichtig?

Wenn die Kontrollen ausarten, verärgert das die Firmen. Die meisten zahlen wohl einfach, treten aber vielleicht aus ihrem Branchenverband aus. Das unterhöhlt die Sozialpartnerschaft. Das ist für die Wirtschaft schlecht, denn dabei verlieren alle.Interview: Rolf Hug

Zur Person

Langjährige Berufserfahrung

Martin Farner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht des Schweizerischen Anwaltsverbands SAV. Er war rund 20 Jahre Richter am Arbeitsgericht Zürich, und hat sich in den letzten 35 Jahren seiner Berufslaufbahn mit arbeitsrechtlichen Fällen befasst. Martin Farner ist 78 Jahre alt und Mitglied der SP.

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