Publiziert am: 08.12.2023

Die Meinung

Viel Arbeit ist getan – viel Arbeit steht an

Mit dieser Ausgabe verabschieden wir uns vom Jahr 2023. Sowohl für die Verbandsgremien wie Vorstand und Gewerbekammer, aber auch für die Geschäftsstelle und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht eine sehr intensive Zeit zu Ende. Unsere Aufgabe ist es, die Rahmenbedingungen für KMU und Branchen zu verbessern. Das ist in einigen Punkten gelungen (vgl. S. 9):

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat massgeblich dazu beigetragen, dass die finanzielle Mehrbelastung, welche die BVG-Reform verursacht, signifikant gesenkt werden konnte. Aufgrund der paritätischen Finanzierung der 2. Säule hat das eine Entlastung der Betriebe von gegen einer halben Milliarde Franken zur Folge.

Nach der Ablehnung des CO2-Gesetzes durch 2022 wurde eine neue Vorlage erarbeitet, die unsere Anliegen aufnimmt. Die CO2-Abgabe wird nicht erhöht. Die Energieprogramme der Wirtschaft werden weitergeführt und das Gebäudeprogramm wird gestärkt.

Der sgv konnte mit den anderen Verbänden die Kampagne für das Ja zur OECD-Mindestbesteuerung gewinnen, wobei sichergestellt wurde, dass dies nicht die KMU betrifft.

Nach fast fünfjähriger Beratung verabschiedete das Parlament die zweite Etappe der RPG-Teilrevision (RPG2) zu den Bestimmungen über das Bauen ausserhalb der Bauzone. Ziel der Revision war es, den Boden haushälterischer zu nutzen. Es konnten einige Flexibilisierungen zugunsten der KMU erreicht werden.

Nach zweijähriger Vorarbeit haben die Sozialpartner, darunter der sgv, den Weg für die Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zur Stärkung der höheren Berufsbildung mittels Schutzes der Bezeichnung «Höhere Fachschule» und der Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» freigegeben. Die Titelzusätze tragen zur Anerkennung der höheren Berufsbildung in der öffentlichen Wahrnehmung bei. An den geltenden Regeln für die Zulassung zum Hochschulstudium, für die Anrechnung von Bildungsleistungen etc. ändern sie nichts.

Erneut konnte der sgv konkrete Erfolge auf dem Weg hin zu einem flexibleren und den Lebensumständen angepassten Arbeitsrecht erzielen. Nach längerer Vorarbeit der Sozialpartner, darunter dem sgv, hat der Bundesrat per 1. Juli 2023 die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für ausgewählte Betriebe der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und für Dienstleistungsbetriebe in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand und Steuerberatung gelockert.

Im Jahr 2024 stehen wichtige Sachabstimmungen an. Die Forderung der Initiative für eine 13. AHV-Rente steht in klarem Widerspruch zur Strategie des sgv, die verlangt, dass ein weiterer Ausbau der Leistungen des Sozialstaats zu verhindern ist. Dieser AHV-Ausbau im Giesskannenprinzip führt zu einer Mehrbelastung der Steuer- und Beitragszahler. Die Renteninitiative trägt zur Entlastung der AHV-Finanzen bei. Die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes reduziert die systemfremde Umverteilung in der beruflichen Vorsorge und entlastet die Vorsorgeeinrichtungen. Der seit 20 Jahren andauernde Reformstau kann endlich überwunden werden. Vorbehältlich des Referendums gegen den Ausbauschritt der Nationalstrassen wird der sgv 2024 eine weitere Kampagne führen.

Namens der Geschäftsstelle des sgv möchte ich mich ganz herzlich bei allen für die Unterstützung in den vergangenen zwölf Monaten bedanken. Ich wünsche Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins 2024.

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