Publiziert am: 08.12.2023

Unsozial und schädlich

SOZIALPOLITIK – Eine 13. AHV-Rente ist nur mit spürbar höheren Steuern oder Lohnabzügen zu haben. Profitieren wür­den primär die Falschen. Die For­derung nach einer markanten Ren­ten­erhöhung mag zwar gut klingen, ist aber in ihrem Kern und in der gefor­derten Ausgestaltung zutiefst unfair.

Per Volksinitiative wird eine 13. AHV-Rente gefordert. Das entspricht einer Erhöhung der bisherigen Auszahlungen um gut acht Prozent. Das tönt verlockend. Ist es aber nicht. Denn eine sprunghafte Erhöhung der AHV-Renten hätte viele schädliche Auswirkungen. Und sie wäre höchst unsozial.

Woher soll all das Geld kommen?

Eine 13. AHV-Rente ist nicht gratis zu haben. Sie kostet viel Geld. Sehr viel Geld sogar. Knapp fünf Milliarden Franken müssten bei der Einführung zusätzlich aufgebracht werden. Aufgrund der signifikant ansteigenden Zahl an Rentnern wäre es bald schon deutlich mehr.

Gemäss heutigem Verteilschlüssel hätte der Bund einen Fünftel zu tragen, also rund eine Milliarde Franken. Da sich die Bundeskasse eh schon in einer besorgniserregenden Schieflage befindet, hätte diese Mehrausgabe unweigerlich weitere Sparmassnahmen zur Folge. Das Risiko ist recht gross, dass die sozial Schwachen diese Sparmassnahmen deutlich stärker zu spüren bekommen als andere.

Die verbleibenden vier Milliarden Franken müssten über abermals steigende Mehrwertsteuersätze oder über höhere Lohnprozente eingetrieben werden. Möglich wäre auch ein Mix aus diesen zwei Einnahmequellen. Unstrittig ist, dass beides schmerzhaft ist. Und recht unsozial. Frankenmässig müssen Personen mit tiefen Einkommen zwar weniger beisteuern als solche mit hohen. Da sozial Schwache aber in der Regel über kein frei verfügbares Einkommen verfügen und auf jeden verdienten Franken angewiesen sind, sind steigende Lohnabzüge oder höhere Mehrwertsteuersätze für sie viel schmerzvoller als für Gutverdienende. Kommt hinzu, dass die Betriebe gezwungen sein werden, den Lohndruck aufgrund höherer Kosten abermals zu steigern. Auch das trifft Geringverdienende meist spürbar härter.

Wohlhabende würden begünstigt

Die Einführung einer 13. AHV-Rente hätte im Jahre 2024 zur Folge, dass die AHV-Renten der einkommensschwachen Pensionäre um 102 Franken steigen. Reiche Rentner kämen zu einem Plus von 204 Franken. Die Volksinitiative würde daher primär die Wohlhabenden begünstigen. Das ist unsozial und stellt eine sinnlose Mittelverschwendung dar.

Sind unsere AHV-Bezüger auf eine markante Erhöhung ihrer Renten angewiesen? Im Gros der Fälle sicher nicht. Die Schweiz kennt zum Glück keine ausgedehnte Altersarmut. Das Gegenteil ist der Fall. Das frei verfügbare Einkommen unserer älteren Mitmenschen ist in der Regel spürbar höher als dasjenige von Familien mit Kindern. Und Rentnerinnen und Rentner verfügen im Durchschnitt über ein wesentlich grösseres Vermögen als die Jungen und die Erwerbstätigen. Aus diesem Grund ist eine generelle Rentenerhöhung, die die Teuerung und Lohnentwicklung überschreitet, nichts anderes als eine Umverteilung von arm zu reich. Also hochgradig unsozial.

Ergänzungsleistungen helfen

Wenn etwas Gutes für die wirklich bedürftigen Rentner getan werden soll, dann ist bei den Ergänzungsleistungen anzusetzen. Diese sind bedürfnisgerecht ausgestaltet und kommen ganz gezielt denen zugute, die es auch wirklich brauchen. Jeder eingesetzte Franken erzielt hier eine maximale Wirkung. Kommt hinzu, dass kein Geld unnötig ins Ausland abfliesst.

Seit Jahrzehnten passt die Schweiz die AHV-Renten periodisch an die Teuerung und Lohnentwicklung an. Das reicht in der Regel vollkommen aus. Dort, wo es eng wird, wird mit Ergänzungsleistungen nachgebessert. Dieses Regime hat sich bewährt, und es ist auch zukunftstauglich. Die Forderung nach einer markanten Rentenerhöhung mag zwar gut klingen, ist aber in ihrem Kern und in der geforderten Ausgestaltung zutiefst unsozial. Daher ganz klar NEIN zur 13. AHV-Rente.

Kurt Gfeller,

Vizedirektor sgv

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