Publiziert am: 08.12.2023

Wiederum ein erfolgreiches Jahr

LEISTUNGSAUSWEIS SGV – Auch im ablaufenden Jahr 2023 hat der Schweizerische Gewerbeverband sgv für seine Mitglieder und für deren angeschlossene Unternehmen namhafte Erfolge erzielt. Dies in allen Themenfeldern, denen sich der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft in seiner umfassenden Tätigkeit widmet.

Einmal mehr hat der Schweizerische Gewerbeverband sgv auch im Jahr 2023 in wichtigen Dossiers Erfolge erzielt und sich zudem auch hinter den Kulissen stark für die von ihm vertretenen 600 000 Unternehmen engagiert.

Sozial- und Bildungspolitik

Der sgv hat massgeblich dazu beigetragen, dass die finanzielle Mehrbelastung, welche die BVG-Reform verursacht, signifikant gesenkt werden konnte. Zwischenzeitliche Ratsbeschlüsse hätten Mehrkosten von nahezu drei Milliarden Franken ausgelöst. Speziell auch aufgrund der Interventionen des sgv ist es gelungen, die Mehrbelastung der Reform auf gut zwei Milliarden Franken zu senken. Aufgrund der paritätischen Finanzierung der 2. Säule hat das eine Entlastung der Betriebe von gegen einer halben Milliarde Franken zur Folge.

Nach zweijähriger Vorarbeit und intensiven Konsultationen mit den Mitgliedern des sgv konnte am jährlich stattfindenden Spitzentreffen der Berufsbildung im November 2023 ein Meilenstein erreicht werden. Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner, darunter der sgv, von Bund und Kantonen haben den Weg freigegeben für die Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zur Stärkung der höheren Berufsbildung mittels Schutzes der Bezeichnung «Höhere Fachschule» und der Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master». Die Titelzusätze tragen zur Anerkennung der höheren Berufsbildung in der öffentlichen Wahrnehmung bei. An den geltenden Regeln für die Zulassung zum Hochschulstudium, für die Anrechnung von Bildungsleistungen etc. ändern sie nichts.

Regulierungen verringern

Das Unternehmensentlastungsgesetz wurde im Parlament angenommen. Dies ist ein erster Schritt in dem Versuch, die Regulierungslast für Unternehmen zu verringern. Die Bundesverwaltung wird die Möglichkeiten zur Entlastung von neuen und bereits bestehenden Regulierungen systematischer identifizieren und nutzen. Ein Monitoringsystem soll die Kosten der Regulierung für Unternehmen überwachen und Bereiche mit hohen Kosten identifizieren. Diese Kosten müssen transparenter dargestellt werden und in den für den Bundesrat und das Parlament erstellten Entscheidungsgrundlagen berücksichtigt werden.

Bedeutung der Mobilität für KMU

In der Mobilitätspolitik war das Jahr 2023 vor allem geprägt durch den Nationalstrassenausbau. In der Herbstsession 2023 verabschiedete das Parlament ein Vorlagenpaket zum Zahlungsrahmen und dem nächsten Ausbauschritt für die Nationalstrassen. Ziel der Vorlage ist, die schwerwiegendsten Engpässe im Nationalstrassennetz durch gezielte Ausbauvorhaben zu beheben und damit die Funktionsfähigkeit des Netzes sicherzustellen.

Eine Revision des Bundesgesetzes über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG), welche aktuell behandelt wird, sieht eine Harmonisierung des Schweizer Rechts zum grenzüberschreitenden Verkehr mit den EU-Vorschriften vor. Konkret sollen im grenzüberschreitenden Strassentransport neu auch Unternehmen lizenzpflichtig werden, die Lieferwagen mit einem Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen für den gewerbsmässigen Güterverkehr einsetzen. Zuvor galt die Lizenzpflicht erst ab 3,5 Tonnen. Diese Ausweitung stellt für alle KMU ausserhalb der Transportbranche, besonders Grenzbetriebe und Handwerker, welche entsprechende Fahrzeuge als Lieferwagen nutzen, eine zu grosse Mehrbelastung dar. Auf Betreiben des sgv hin wurde im Rahmen der Revision ein Ausnahmeartikel aufgenommen, welcher besagt, dass Unternehmen, welche Lieferwagen mit einem Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen hauptsächlich für nicht transportorientierte Tätigkeiten einsetzen, keine Zulassungsbewilligung als Strassentransportunternehmen benötigen.

Arbeits- und Wirtschaftsrecht

Erneut konnte der sgv im Bereich der Arbeitsmarktpolitik konkrete Erfolge auf dem Weg hin zu einem flexibleren und den Lebensumständen angepassten Arbeitsrecht erzielen. Nach längerer Vorarbeit der Sozialpartner, darunter der sgv, hat der Bundesrat per 1. Juli 2023 die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für ausgewählte Betriebe der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und für Dienstleistungsbetriebe in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand und Steuerberatung gelockert. Mit dem neuen Artikel 32b ArGV 2 wird es Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit Projektarbeit und zeitkritischen Aufträgen in Betrieben der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) ermöglicht, in bestimmten Situationen in einem verlängerten Zeitraum von 17 statt 14 Stunden zu arbeiten. Zudem kann die tägliche Ruhezeit mehrmals pro Woche von 11 auf 9 Stunden verkürzt bzw. unterbrochen werden. Dienstleistungsbetriebe in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand und Steuerberatung erhalten mit dem neuen Artikel 34a ArGV 2 die Möglichkeit, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die eine Vorgesetztenfunktion innehaben oder als Fachspezialisten und Fachspezialistinnen tätig sind, nach einem bestimmten Jahresarbeitszeitmodell zu beschäftigen. Das Jahresarbeitszeitmodell hat zur Folge, dass die allgemeinen Regeln zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit und Überzeitarbeit (Art. 9, 12 und 13 des Arbeitsgesetzes) nicht zur Anwendung kommen und es für die Arbeitnehmenden, die darunterfallen, unter anderem möglich ist, entgegen dem allgemeinen Sonntagsarbeitsverbot an bis zu 9 Sonntagen pro Jahr bewilligungsbefreit 5 Stunden zu arbeiten.

Am 1. September 2023 ist das neue Datenschutzrecht in Kraft getreten. Jetzt ist der Zeitpunkt für Unternehmen und Organisationen gekommen, sich damit auseinanderzusetzen. Die Anforderungen an die Beschaffung und Bearbeitung von Daten werden per 1. September 2023 erhöht. Der sgv hat Musterdokumente erarbeitet (www.sgv-usam.ch/datenschutz). Betroffene (z.B. Kundinnen und Kunden) sollen mehr Transparenz darüber haben, wer ihre Personendaten bearbeitet und zu welchem Zweck die Bearbeitung erfolgt, damit sie ihre Rechte geltend machen können. Eine Datenschutzerklärung ist ein geeignetes Mittel, den Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen nachzukommen.

Die Revision des Kartellgesetzes kommt dem sgv weit entgegen. Sowohl die Erheblichkeit als auch die Einzelfallgerechtigkeit werden neu im Gesetz gestärkt. Allerdings ist die Revision der Vorlage noch im Parlament hängig.

Finanzen und Steuern, ...

Der sgv konnte zusammen mit den anderen Verbänden die Kampagne für das Ja zur OECD-Mindestbesteuerung gewinnen, wobei sichergestellt wurde, dass dies nicht die KMU betrifft. Zudem soll die Schuldenbremse weiterhin in ihrer ursprünglichen Form beibehalten werden.

... Umwelt und Raumentwicklung

Nach der Ablehnung des CO2-Gesetzes durch das Volk im Jahr 2022 wurde eine neue Vorlage erarbeitet. Diese nimmt die Anliegen des sgv auf. Die CO2-Abgabe wird nicht erhöht, die Energieprogramme der Wirtschaft werden weitergeführt und das Gebäudeprogramm wird gestärkt.

Nach fast fünfjähriger Beratung verabschiedete das Parlament in der Herbstsession 2023 die zweite Etappe der RPG-Teilrevision (RPG2) zu den Bestimmungen über das Bauen ausserhalb der Bauzone. Ziel der Revision war es, den Boden haushälterischer zu nutzen. Es konnten einige Flexibilisierungen zugunsten der KMU erreicht werden. Dazu gehört unter anderem, dass touristische Bauten vom Stabilisierungsziel und der Abbruchprämie ausgenommen sind. Weiter erhalten alle Kantone die Entscheidungshoheit über den Einsatz von besonderen Nutzungszonen, in denen nicht standortgebundene Nutzungen zugelassen werden können. So sind Anpassungen an lokale Gegebenheiten möglich. Ausserdem beschloss das Parlament, dass nicht standortgebundene Bauten wie Recyclingwerke, welche in funktionellem Zusammenhang mit standortgebundenen Bauten wie z.B. Kiesgruben stehen, ausserhalb der Bauzone bewilligt werden können. Dies ermöglicht effiziente und nachhaltige Lieferketten und die Nutzung von Synergien. Als Reaktion auf die Verabschiedung der RPG2-Vorlage zog das Initiativkomitee der Landschaftsinitiative diese bedingt zurück. Das RPG2 fungiert indes als indirekter Gegenvorschlag.

Die sinkende Leerwohnungsziffer rief 2023 das Problem des Wohnungsmangels ins Gedächtnis. Aus linken Kreisen wurden zuhauf parlamentarische Vorstösse eingereicht, welche einen bunten Strauss an Einschränkungen des Mietrechts forderten, um die Rechte der Mieter besser zu schützen. Die Vorstösse waren im Parlament allerdings chancenlos. Der sgv sieht den Wohnungsmangel in erster Linie als Folge der niedrigen Bautätigkeit. Als Lösung fordert er die Lockerung von Bauvorschriften, die Einschränkung von Einsprachemöglichkeiten, und die Schaffung der raumplanerischen Voraussetzungen für das verdichtete Bauen, um den benötigten Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.

Gebühren im Detailhandel

Den Detailhandel beschäftigt nach wie vor die Ausrollung der neuen Debitkarten. Denn auf diesen werden wesentlich höhere Gebühren erhoben als den bisher den Markt dominierenden Maestro Karten. Besonders die Acquirer und Interchange Fees (d. h. die Gebühren, mit welchen der Händlerbetreuer (z.B. Wordline) bzw. der Kartenherausgeber (d. h. die Bank) entschädigt werden), welche auf Transaktionen mit den neuen Karten (Debit Mastercard und Visa Debit) erhoben werden, belasten KMU im Detailhandel stark.

Gerechtfertigt ist diese Mehrbelastung jedoch längst nicht mehr, da sich die neuen Karten mittlerweile im Markt gut behaupten können und nicht dem Detailhändler, sondern lediglich dem Endkunden einen Mehrwert bieten.

Mit seiner vehementen Intervention konnte sich der sgv das Gehör der Wettbewerbskommission für diese Problematik verschaffen. sgv/En

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