Publiziert am: 16.02.2024

«Denken wir an unsere Enkel»

DIANA GUTJAHR – Die Initiative für eine 13. AHV-Rente schiesse am Ziel vorbei und überspanne den Bogen, erklärt die SVP-Nationalrätin und Mitglied des sgv-Vorstands. Die Zeche zahlten die Jungen und die Erwerbstätigen, so die Unternehmerin.

Schweizerische Gewerbezeitung: Die Initiative der Gewerkschaften für eine 13. AHV-Rente hat gute Chancen, angenommen zu werden. Wie nehmen Sie das wahr?

Diana Gutjahr: Die Umfragewerte und die Diskussionen, die ich auf Social Media verfolge, zeigen leider in diese Richtung. Doch davon darf man sich – bis zum Schluss – nicht beirren lassen. Fakt ist: Auch wenn ich allen Rentnerinnen und Rentnern eine 13. AHV-Rente gönnen würde, können wir uns diesen Ausbau schlicht nicht leisten.

Die Befürworter argumentieren, dass alles teurer wird: Energie, Krankenkassenprämien, Mieten ... Eine 13. AHV-Rente stärke die Kaufkraft. Was sagen Sie dazu?

Es ist nicht alles einfach teurer geworden. Aber was extrem auf die Geldbeutel durchschlägt, sind die immer stärker ansteigenden Krankenkassenprämien und Energiekosten. Diese sind jedoch auf eine verfehlte Politik in den letzten Jahren in diesen Bereichen zurückzuführen. Das hat nichts mit den Sozialversicherungen zu tun. Wir müssen aufhören, ständig immer mehr fremdes Geld grosszügig zu verteilen. Damit schaffen wir einfach neue Probleme, die wir wieder lösen müssen.

«Am Ende zahlt wie immer der Mittelstand.»

Können Sie zur Einordnung ein paar Zahlen nennen, welche finanziellen Auswirkungen eine 13. AHV-Rente hätte? Die Befürworter lassen zudem völlig offen, wie das Ganze finanziert werden soll.

Eine 13. AHV-Rente würde jährlich rund fünf Milliarden Franken kosten. Tendenz steigend – vor allem wenn man bedenkt, dass in den nächsten zehn Jahren rund eine Million Menschen mehr in Rente geht und die Zahl der Erwerbstätigen im Gegenzug abnimmt.

Bei der AHV gibt es nur wenige Stellschrauben für die Finanzierung. Es sind dies die Mehrwertsteuer und die Lohnabgaben. Man geht von einer Erhöhung der Mehrwertsteuer von rund einem Prozent und bei den Lohnabgaben von 0,7 Prozent aus. Damit wäre nur die Finanzierung der Zusatzausgaben der 13. AHV-Rente gedeckt, aber nicht das Finanzierungsproblem der AHV ab 2030.

Bereits ab 2033 wird die AHV über drei Milliarden Franken mehr ausgeben, als sie einnimmt, und das ohne die Mehrausgaben der 13.  AHV-Rente. Es müssen offensichtlich weitere einschneidende Steuererhöhungen ins Auge gefasst werden, um diese Defizite zu decken.

Sie sind Unternehmerin: Welche Auswirkungen hätte eine Erhöhung der Lohnprozente an die AHV und der Mehrwertsteuer für Ihre Mitarbeiter und für Sie als KMU-Inhaberin konkret?

Wir müssten die Erhöhung der Mehrwertsteuer eins zu eins an den Endkunden weitergeben, was die Produkte auf einen Schlag um mindestens ein Prozent verteuern würde. Dazu kämen die höheren Sozialabgaben, die sich schlussendlich auf die Produktionskosten niederschlagen und die Produkte weiter verteuern würden. Zudem hätten unsere Mitarbeitenden durch die höheren Lohnabzüge Ende Monat weniger vom Lohn in der Tasche.

Es ist klar: Höhere Steuern belasten am Ende des Tages alle, egal ob Produzent oder Konsument. Jemand muss das bezahlen. Eine 13. AHV-Rente würde also die Geldbeutel zusätzlich belasten und zu einer Abnahme der Kaufkraft führen.

Oft ist zu hören, die Politik habe für alles andere auch Geld: Für Entwicklungshilfe, für das Asylwesen usw. Mit der 13. AVH-Rente seien nun die Menschen in der Schweiz am Zug, die ihr ganzes Leben gearbeitet hätten. Was antworten Sie?

Ich habe für dieses Argument ein gewisses Verständnis. Es ist tatsächlich stossend, wofür der Bund Steuergelder zum Fenster hinauswirft: über 3,5 Milliarden für die Entwicklungshilfe, vier Milliarden Franken für Asylmigranten, die nichts in der Schweiz verloren haben.

Trotzdem dürfen wir uns nicht davon blenden lassen, dass für Kürzungen in diesen Bereichen im Parlament keine Mehrheitsverhältnisse bestehen. Die linke 13. AHV-Rente müsste so oder so über höhere Steuern und Lohnabzüge finanziert werden. Am Ende zahlt wie immer der Mittelstand.

Vermehrt ist in diesem Zusammenhang eben auch von der Kaufkraft im Inland die Rede. Doch würden von einer 13. AHV-Rente nicht vor allem auch Pensionäre im Ausland ganz besonders profitieren?

Über ein Drittel der AHV-Bezüger lebt im Ausland. Im Jahr 2022 waren das 956 000 Rentnerinnen und Rentner. Vier von fünf ausländischen Rentnern kehren in ihre Heimatländer zurück – Tendenz stark steigend. Die linke AHV-Initiative verteilt offensichtlich Milliardengeschenke ins Ausland. Von den fünf Milliarden Franken für die 13. AHV-Rente fliesst eine Milliarde direkt ins Ausland. Ein Rentner in Mazedonien kann sich mit der AHV-Rente vier- mal höhere Ausgaben leisten als in der Schweiz. In der Türkei beträgt der Unterschied sogar Faktor 5. Die Schweiz hat davon nichts.

Im Abstimmungsmaterial der Gegner steht, dass 88 Prozent der AHV-Bezüger nicht auf Ergänzungsleistungen angewiesen seien. Können Sie ein paar Zahlen nennen, wie es den Rentnern in der Schweiz finanziell geht – unter anderem im Vergleich zu jungen Familien und jungen Personen?

Diese Frage zielt auf einen wichtigen Aspekt: Hilft die Initiative tatsächlich derjenigen Bevölkerungsgruppe, die es am meisten nötig hat? Die Antwort ist klar: Nein!

Der Bundesrat führt aus, dass der Grossteil der Rentnerinnen und Rentner gut abgesichert ist. Mehr noch: Die Rentner sind heutzutage die vermögendste Generation. Haushalte mit Pensionierten verfügen über ein sechsmal höheres Nettovermögen als Haushalte mit Erwerbstätigen. Wie in der Frage angetönt, ist nur ein kleiner Teil der Rentner, rund zwölf Prozent, auf Ergänzungsleistungen angewiesen. In der Botschaft wird sogar ausgeführt, dass die Armutsproblematik im Alter viel geringer ist als in anderen Bevölkerungsgruppen, etwa als bei Alleinerziehenden oder Grossfamilien.

Die Initiative für eine 13. AHV-Rente schiesst also vollkommen am Ziel vorbei, überspannt den Bogen und stellt den Generationenvertrag auf eine harte Probe. Denn die heutigen Erwerbstätigen müssen eine immer höhere finanzielle Last tragen. Diese Last ist höher, als die heutigen Rentenbezüger während ihrer Erwerbstätigkeit tragen mussten. Denken wir an unsere Kinder und Enkel. Diese sollen auch noch eine AHV erhalten.

Nur kurz: Wer erhält eigentlich Ergänzungsleistungen? Und weshalb sind diese zielführender als eine 13. AHV-Rente?

Wer eine AHV- oder IV-Rente bezieht, und wessen Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt, hat einen rechtlichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. AHV und IV gehören zusammen mit der EL zur 1. Säule und zum sozialen Fundament unseres Staates. Ergänzungsleistungen sind ein gut funktionierendes Mittel: Sie gewährleisten die Existenzsicherung und bewerten dabei die Ausgaben und den allgemeinen Lebensbedarf in der Schweiz. Wichtig zu wissen ist, dass Ergänzungsleistungen nicht ins Ausland weitergeleitet respektive ausbezahlt werden.

Zudem hat der Nationalrat im Dezember einstimmig einen Vorstoss angenommen, die tiefsten AHV-Renten zu erhöhen. Welche Chancen räumen Sie diesem Vorhaben im Kampf gegen die 13. AHV-Rente ein?

Ich habe diesen Vorstoss unterstützt, weil er gezielt bei den tiefen Renten ansetzt und nicht wie die Initiative im Giesskannenprinzip Geld verteilt. Die Umsetzung des Vorstosses würde rund eine Milliarde Franken kosten, und den rund 20 Prozent der Rentnerinnen und Rentner helfen, die bedürftig sind. Leider wird die Diskussion über diesen Vorstoss öffentlich noch zu wenig geführt.

Die Abstimmung über die 13. AHV-Rente – die SVP empfiehlt ein Nein – ist die eine Vorlage, über die wir in gut zwei Wochen abstimmen. Die andere ist die Renteninitiative der Jungfreisinnigen, die das Rentenalter an die Lebenserwartung koppeln will. Die SVP unterstützt die Renteninitiative. Weshalb?

Vorab: Ich spüre in Gesprächen mit den Menschen eine gewisse Verwirrung. Viele sind sich gar nicht bewusst, dass im März zwei unterschiedliche Abstimmungen an der Urne stattfinden.

Ich unterstütze die Renteninitiative seit Beginn. Warum? Trotz der Annahme der Vorlage «AHV 21» im Herbst 2022 werden wir ab etwa 2030 wieder ein Umlagedefizit haben. Anschliessend steigt das jährliche Defizit schnell bis ins Jahr 2050 auf über 100 Milliarden Franken an. Es sind deshalb weitere Massnahmen notwendig, um unsere Renten nachhaltig zu sichern.

Als die AHV 1948 eingeführt wurde, betrug das Rentenalter für Männer und Frauen 65 Jahre. Durchschnittlich lebten damals nach der Pensionierung die Männer noch etwa zwölf, die Frauen noch zirka 13 Jahre. Zudem wurde der Beitrag einer Person von sechs Erwerbstätigen finanziert.

Es ist für mich eine logische Folgerung, dass wir aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und dem damit verbundenen längeren Rentenbezug auch länger arbeiten müssen, um die Finanzierung sicherzustellen. Jetzt haben wir die Chance, über eine Flexibilisierung des Rentenalters zu diskutieren. Die Renteninitiative bietet somit Lösungsansätze, dem demografischen Wandel entgegenzutreten und den Generationenvertrag zu sichern. Tun wir nichts, sind die AHV-Renten in Gefahr. Das ist für mich jedoch keine Option. Deshalb:

• NEIN zur 13. AHV-Rente

• JA zur Renteninitiative – Flexibles Rentenalter.

Interview: Rolf Hug

www.zukunft-sichern.ch

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