Der sgv lehnt strengere Berichterstattungspflichten für Unternehmen ab
Flexibel arbeiten: So geht das heute
ARBEITSRECHT – Aufs Homeoffice wollen die meisten Angestellten, bei denen dies überhaupt möglich ist, nicht mehr verzichten. Es bringt ihnen mehr Flexibilität – und vereinfacht es ihnen, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Zeit, dies auch im Arbeitsrecht abzubilden, fordert FDP-Ständerat Thierry Burkart. Der Gewerbeverband unterstützt sein Anliegen.
Während der Coronakrise haben die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch die Chefs und Chefinnen Erfahrungen mit Homeoffice gemacht. In der Folge sind zahlreiche Vorstösse im Parlament eingereicht worden. Der Nationalrat hat die Beratung eines Vorstosses von Ständerat Thierry Burkart (FDP, AG) rund um die Flexibilisierung der Arbeitszeiten wieder aufgenommen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt das ausdrücklich.
Flexibilität – aber richtig
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass immer mehr Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen es ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, die Arbeit teilweise zu Hause (im Homeoffice) zu erledigen. Dadurch können Familie und Beruf besser miteinander vereinbart werden.
Gefordert wird nun, das Arbeitsgesetz so zu modernisieren, dass für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selber festsetzen können, sich der Zeitraum, in welchem die Arbeit erledigt werden kann, auf 17 Stunden erstrecken kann. Gelegentliche Arbeitsleistungen von kurzer Dauer unterbrechen die Ruhezeit nicht.
Keine Bewilligung benötigt werden soll für Sonntagsarbeit, die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selber festsetzen können, in ihrer Wohnung erbracht wird.
Familie und Beruf koordinieren
Nach einem Unterbruch hat die zuständige Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats die Arbeiten an der parlamentarischen Initiative wieder aufgenommen und beschlossen, einen Vorentwurf auszuarbeiten, der deren Eckwerte aufgreift. Für Arbeitnehmende, die ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selbst festsetzen können, soll unter anderem der Zeitraum der Tages- und Abendarbeit verlängert werden und für Sonntagsarbeit, die zu Hause erbracht wird, soll keine Bewilligung nötig sein.
Der sgv unterstützt dieses Vorgehen. Eine Flexibilisierung des geltenden Arbeitsrechts ist notwendig, um neuen Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insbesondere mit Blick auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit gerecht zu werden.
Grenzen des uralten Arbeitsrechts
Das ist nicht nur aus Sicht der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers wichtig, sondern auch aus der Sicht des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin. Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Angestellte sind, ist der Arbeitgeber einerseits weisungsberechtigt, aber andererseits auch dafür verantwortlich, dass das Arbeitsrecht eingehalten wird.
Die Coronakrise und mit ihr verbunden die Homeoffice-Pflicht haben aufgezeigt, wo die Grenzen des über 50-jährigen Arbeitsrechts, das immer noch einem längst vergangenen industriellen Zeitgeist anhängt, liegen.
Heute muss die Tages- und Abendarbeit inklusive Pausen innerhalb von 14 Stunden liegen. Diese Eingrenzung macht wenig Sinn, weil sie den Mitarbeitenden die Flexibilität nimmt, dann zu arbeiten, wenn sie wollen – und wenn sie besonders produktiv sind.
Dieter Kläy, Ressortleiter sgv
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