Schweizerische Gewerbezeitung: Die berufliche Vorsorge ist nach wie vor eines der wichtigsten Themen der Schweizer Bevölkerung. Was kann man einem Unternehmer heute raten?
Sven Ryan: In der Schweiz wird das Thema der beruflichen Vorsorge oft viel zu spät angegangen, sowohl als Einzelperson als auch als Unternehmen. In der beruflichen Vorsorge ist ein Sockel gesetzlich vorgegeben. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber jedoch viel Handlungsspielraum. Er kann den Vorsorgeplan entsprechend seiner Mittel, seiner Branche oder der Lebensphase des Unternehmens jederzeit anpassen. Der Vorsorgeplan ist das Kernstück der Vorsorge für Arbeitnehmer und kann immer wieder überprüft und optimiert werden, um die Bedürfnisse des Unternehmens abzudecken.
Was heisst das konkret für einen Unternehmer?
Das gesetzliche Minimum beträgt 22 050 Franken für die Eintrittsschwelle und 25 725 Franken für den Koordinationsbetrag. Zudem gilt eine Obergrenze von 88 200 Franken für den anrechenbaren Lohn. Der Arbeitgeber kann jedoch den Koordinierungsbetrag streichen oder senken oder die Obergrenze aufheben, um den versicherten Lohn zu erhöhen. Dadurch werden die Beiträge erhöht, was kurzfristig zu einem niedrigeren Nettolohn für den Arbeitnehmer und einer zusätzlichen Belastung für den Arbeitgeber führt, langfristig jedoch zu einer deutlich verbesserten Rentenleistung. Der Arbeitgeber muss seinen Vorsorgeplan mit seiner HR-Politik abstimmen und ihn hervorheben, um die besten Talente zu gewinnen.
Und was noch?
Das Gesetz sieht vor, dass Sparbeiträge ab dem 25. Lebensjahr zu entrichten sind. Es spricht jedoch nichts dagegen, dies bereits ab 18 zu tun. Selbst geringe Beiträge, die möglichst früh geleistet werden, können zu wesentlich besseren Leistungen im Ruhestand führen, insbesondere durch die während der gesamten aktiven Zeit anfallenden Zinseszinsen. Ein früher Beitragsbeginn wirkt sich nicht nur auf die Jüngsten aus, sondern auf alle Versicherten, da sich die Einkaufsmöglichkeiten deutlich verbessern. Nicht zuletzt bieten Einkäufe in den meisten Fällen erhebliche Steuervorteile, zusätzlich zu der tatsächlichen Verbesserung der Rentenleistungen.
Was raten Sie Arbeitnehmern?
Nicht nur den Nettolohn zu berücksichtigen, sondern auch die Leistungen des Arbeitgebers, zu denen auch die Pensionskasse gehört. Insgesamt sollte der Arbeitnehmer sein Bruttoeinkommen berücksichtigen und die Leistungen hinzurechnen, die für ihn bestimmt sind, aber vom Arbeitgeber finanziert werden. Die Arbeitnehmer können durchaus ihren Teil dazu beitragen, insbesondere bei einem Stellenwechsel, indem sie den Arbeitgeber hinsichtlich eines soliden Vorsorgeplans herausfordern.
Und welche weiteren Ratschläge, Anregungen oder Ideen gibt es für den Arbeitgeber?
Der wichtigste Ratschlag für Arbeitgeber lautet: regelmässig den Vorsorgeplan prüfen. Prüfen, ob der Vorsorgeplan mit dem übereinstimmt, was auf dem Markt in der gleichen Branche üblich ist, oder ob er den Erwartungen der Arbeitnehmer entspricht. Die Flexibilität, die das Gesetz dem Arbeitgeber beim Aufbau des Vorsorgeplans einräumt, sollte genutzt werden.
Es gibt für jedes Unternehmen die passende Lösung. Und schliesslich muss ein guter Vorsorgeplan sichtbar gemacht und den Arbeitnehmern vermittelt werden. Die Pensionskasse kann dem Arbeitgeber bei der Aufwertung helfen. Man sollte daher nicht zögern, sie anzufragen.