Publiziert am: 05.04.2024

Unwissen führt zu Fehlentscheidungen

AltersVorsorge – Bereits zum dritten Mal in Folge untersucht eine Studie der Hochschule Luzern (HSLU) das Vorsorgewissen der Arbeitnehmer in der Schweiz. Es zeigt sich: Das Wissen der Befragten bei der persönlichen Altersvorsorge ist bescheiden. An drei Beispielen wird gezeigt, was das bedeutet.

Unwissenheit ist das eine; sich dessen nicht bewusst zu sein, das andere. Beim Thema Altersvorsorge trifft gemäss einer Studie der Hochschule Luzern beides zu. Besorgniserregend ist dabei nicht das Nichtwissen über zentrale Sachverhalte der eigenen Altersvorsorge an und für sich, sondern die Unkenntnis der eigenen Wissenslücken. Ist man sich dieser Lücke nämlich bewusst, kann man Beratung in Anspruch nehmen oder das eigene Wissen aufbauen.

Die Studie zeigt jedoch: Die Unkenntnis über Wissenslücken ist weiter verbreitet als das Bewusstsein, insbesondere bei jüngeren Personen und Personen mit tieferem Einkommen. Nachfolgend werden drei Beispiele aufgezeigt, bei denen der Anteil der Falschaussagen in der Studie besonders hoch war und welche Folgen das für die eigene Altersvorsorge haben könnte.

Wer darf in die Säule 3a einzahlen?

Über die Hälfte (52 Prozent) der Befragten gibt eine falsche Antwort betreffend die Frage, wer in die Säule 3a einzahlen darf. Berechtigt sind nur Personen, die ein Erwerbseinkommen erwirtschaften. Entscheidet sich somit eine Person beispielsweise für einen Erwerbsunterbruch oder -abbruch, kann sie nicht mehr in die Säule 3a einzahlen. Hätte die Person dies gewusst, hätte sie womöglich früher oder zusätzlich für die Altersvorsorge gespart oder hätte auf den Erwerbsunterbruch oder -abbruch verzichtet.

Freiwilliger Einkauf in die 2. Säule?

Der Anteil der Falschantworten ist auch bei der Frage bezüglich der Möglichkeit zum freiwilligen Einkauf in die 2. Säule hoch. So sind 47 Prozent der Befragten der Meinung, dass ein Einkauf auf jeden Fall möglich sei. Dies ist jedoch nicht der Fall. Es gibt unterschiedliche Einschränkungen. Die beiden wichtigsten sind, dass freiwillige Einkäufe nur möglich sind, falls Beitragslücken bestehen. Zudem müssen Vorbezüge für Wohneigentum vollständig zurückbezahlt sein.

Einkäufe in die 2. Säule können insbesondere aus zwei Gründen attraktiv sein: Erstens sollten sich die Leistungen im Alter verbessern und ebenso – je nach Vorsorgeeinrichtung – die Leistungen für Tod und Invalidität. Zweitens führt der Einkauf zu Steuerersparnissen, da der einbezahlte Betrag vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden kann. Ist man sich der Einschränkungen nicht bewusst, tätigt man beispielsweise Vorbezüge für das Wohneigentum, ohne zu wissen, dass die Steuerersparnisse nicht mehr realisiert werden können.

Ist Vermögen bei der Pensions-kasse Teil der Erbmasse?

Ja, findet über ein Drittel (37 Prozent) der Befragten. Im Todesfall würde dieses Geld in den Nachlass der verstorbenen Person gehen. Das ist jedoch falsch. Die Pensionskassengelder fliessen nicht in die Erbmasse ein und werden somit nicht nach dem Erbrecht geteilt. Vielmehr werden die verschiedenen Ansprüche durch das jeweilige Reglement der Vorsorgeeinrichtung geregelt. So kennen viele Einrichtungen die Einschränkung, dass der überlebende Ehegatte beziehungsweise die überlebende Ehegattin nur einen Anspruch auf eine Witwer- beziehungsweise Witwenrente hat, wenn sie oder er zum Zeitpunkt der Verwitwung eines oder mehrere Kinder zu betreuen hat, das Alter von 45 Jahren zurückgelegt hat und mindestens fünf Jahre verheiratet war. Sind sich die Versicherten dessen nicht bewusst, unterlassen sie beispielsweise den Abschluss einer Lebensversicherung für den Ehepartner oder die -partnerin.

Unwissenheit führt somit unweigerlich dazu, dass Vorsorgelücken nicht erkannt, Fehlentscheidungen getroffen und Handlungsoptionen nicht wahrgenommen werden. Es bedarf somit einer vermehrten Sensibilisierung der Versicherten für die verschiedenen Themen der Altersvorsorge. Insbesondere müssen sich die Versicherten vermehrt bewusst werden, dass sie durch frühzeitiges aktives Handeln ihre Vorsorgesituation positiv beeinflussen können.

Prof. Dr. Yvonne Seiler Zimmermann, Hochschule Luzern

Die Studie

VorsorgeDIALOG 2023

Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug der Hochschule Luzern untersucht jährlich den aktuellen Wissensstand der Schweizer Bevölkerung rund um Finanzen und Altersvorsorge. Die Analyse basiert auf einer schweizweit repräsentativen Umfrage unter 1220 berufstätigen Personen im Alter von 20 bis 65 Jahren im Angestelltenverhältnis. Die Studie wurde unterstützt von PensExpert AG, PKG Pensionskasse und Rothschild & Co.

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