Die 13. AHV-Rente kostet bei ihrer Einführung 4,2 Milliarden Franken. Fünf Jahre später werden die Mehrkosten bereits auf fünf Milliarden ansteigen. Und sie werden weiter wachsen.
Mittlerweile hat der Bundesrat kundgetan, wie er diese Mehrkosten finanzieren möchte. Er will zwei Finanzierungsvorschläge in die Vernehmlassung schicken. Der erste Ansatz sieht eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,8 Prozentpunkte vor. Der zweite Ansatz sieht eine Mischfinanzierung vor. Die Lohnbeiträge sollen um 0,5, die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte steigen.
Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Der Bund bezahlt heute gut einen Fünftel der Kosten der AHV. Steigen die AHV-Ausgaben, steigt logischerweise auch der Frankenbetrag, den der Bund einzuschiessen hat. Und diese Zusatzbelastung will unsere Landesregierung nicht selber tragen, sondern sie direkt auf die Beitragszahler oder Konsumenten überwälzen. De facto geht es damit entweder um eine Erhöhung der Lohnbeiträge um einen ganzen Prozentpunkt oder aber um eine Erhöhung der Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer um je 0,6 Prozentpunkte.
Dass sich der Bund aus der Mitfinanzierung der AHV zu stehlen versucht, lehnt der sgv dezidiert ab. Bundesrat und Parlament haben einen massgebenden Einfluss auf die Ausgestaltung der Leistungen der AHV und damit auch auf deren Ausgaben. Vor diesem Hintergrund ist es sicher gerechtfertigt, dass der Bund weiterhin seinen Fünftel an den AHV-Ausgaben trägt. Höhere Ausgaben sollen schliesslich nicht nur den Betrieben, den Erwerbstätigen und den Konsumenten Schmerzen bereiten, sondern auch dem Bund. Führt man sich vor Augen, wie locker das Parlament in letzter Zeit Mehrausgaben beschlossen hat, wird wohl niemand ernsthaft behaupten wollen, dass sich die zusätzliche Ausgabenmilliarde für die AHV nicht einsparen lässt.
Der Vorschlag, den Bundesanteil an den AHV-Ausgaben zu senken, ist keinesfalls neu. Seit mindestens 20 Jahren wird dieser Ansatz bei jedem Sparpaket des Bundes aus der Mottenkiste der Finanzverwaltung hervorgekramt. Bisher immer erfolglos. Sparprogramme sollen eben zu echten Einsparungen führen. Und den Bundesanteil an der AHV-Finanzierung zu senken, ist keine Einsparung, sondern bloss das Verschieben von Lasten auf Dritte.
Fest steht auch, dass der sgv höhere Lohnbeiträge ablehnt. Sie verteuern den Produktionsfaktor Arbeit und schaden sowohl den Betrieben als auch den Erwerbstätigen. Die internationale Konkurrenzfähigkeit sinkt, der Werkplatz Schweiz wird geschwächt, alles inakzeptabel.
Auch höhere Mehrwertsteuersätze sind schädlich. Sie haben aber den Vorteil, dass die Finanzierung breiter abgestützt ist. Auch Touristen, Rentner und Nichterwerbstätige leisten so ihren Beitrag, was die erwerbstätige Bevölkerung entlastet. Moderat erhöhte Mehrwertsteuern sind die einzige Finanzierungsquelle, zu welcher der sgv in eingeschränktem Rahmen Hand bieten kann.
Die einzige Sanierungsvariante, die zu keinen Wohlstandseinbussen führt, ist die Erhöhung des Rentenalters. Ein späteres Pensionierungsalter erhöht die Einnahmen der AHV und senkt gleichzeitig deren Ausgaben. Nach dem 3. März ist klar, dass eine ausschliessliche Sanierung der AHV-Finanzen mittels Rentenaltererhöhung nicht geht. Eine AHV-Sanierung ohne Rentenaltererhöhung geht für den sgv ebenfalls nicht. Es braucht eine Paketlösung, die sowohl bei den Einnahmen ansetzt, parallel dazu aber auch das Rentenalter moderat erhöht. Wenn die Erarbeitung eines solchen Pakets etwas mehr Zeit braucht, muss man sich eben diese Zeit nehmen.