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Finanzen – Überall sucht die Politik nach Geld.In der Bundesverwaltung gibt es viel Speck.
Verbandsbeschwerderecht – Der Nationalrat stimmte in der Sommersession 2023 einer Vorlage zu, welche das Verbandsbeschwerderecht bei Bauten bis zu 400 Quadratmetern Fläche einschränken will. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt die Vorlage.
Beschwerden gegen Bauprojekte legen heute vielerorts Bautätigkeiten lahm und befeuern damit insbesondere den Wohnungsmangel. Dieses Problems nimmt sich nun das Parlament an. Mit einer Vorlage will es Wohnbauprojekte bis zu 400 Quadratmeter innerhalb der Bauzone vom Verbandsbeschwerderecht ausnehmen. Damit wird dieses Instrument auf seinen wesentlichen Kernzweck beschränkt, und nachhaltiges und zukunftsgerichtetes Bauen wird erleichtert.
«Beschwerden gegen Bauprojekte befeuern nicht zuletzt den Wohnungsmangel.»
In der Schweiz gibt es das sogenannte «Verbandsbeschwerderecht». Es besagt, dass gesamtschweizerische Umweltschutzorganisationen gegen Bauprojekte Einsprache oder Beschwerde erheben können. Und zwar dann, wenn diese das Bundesumweltrecht verletzen. Dabei ist klar definiert, welche «gesamtschweizerischen Umweltschutzorganisationen» von diesem Recht Gebrauch machen können. Es sind dies etwa 30 Organisationen wie z. B. WWF, Pro Natura, VCS oder Greenpeace.
So weit, so gut, denn das Verbandsbeschwerderecht soll sicherstellen, dass Bauprojekte dem Umweltschutz gerecht werden. Doch bereits bei der genaueren Definition hapert es. Im Umweltschutzgesetz (USG) sind die Beschwerdemöglichkeiten auf Vorhaben beschränkt, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) kennt ebenfalls das Verbandsbeschwerderecht, allerdings ohne eine solche Einschränkung. Es besteht hier also ein gewisses Ungleichgewicht.
Ein weiteres Problem des Verbandsbeschwerderechts zeigt sich in der Praxis: Bauvorhaben werden durch Beschwerden oft jahrelang verzögert. Für Bauherren und Bauunternehmungen, welche auf Planungs- und Investitionssicherheit angewiesen sind, kann dies den Todesstoss wichtiger Projekte bedeuten. Besonders bei kleinen Projekten ist es unverhältnismässig, wenn beispielsweise Einfamilienhäuser wegen Einsprachen von Umweltverbänden nicht gebaut werden können.
Die verlangsamte Umsetzung von Bauprojekten treibt nicht nur die Preise in die Höhe, sie befeuert auch den Mangel an verfügbarem Wohnraum, was schlussendlich für die Gesamtbevölkerung negative Folgen nach sich zieht.
Mittlerweile ist auch für das Parlament klar, dass es so nicht weitergehen kann. Besonders Einsprachen von Umweltverbänden gegen kleinere Wohnbauprojekte erachtet es als unverhältnismässig. Daher stimmte der Nationalrat in der Sommersession 2023 einer Vorlage zu, welche das Verbandsbeschwerderecht im Sinne des NHG einschränken will.
Damit sollen das Machtgefälle zwischen gesamtschweizerischen Umweltschutzorganisationen und privaten Bauherren beseitigt und das Verbandsbeschwerderecht auf seinen wesentlichen Kernzweck beschränkt werden.
Die Vorlage sieht konkret vor, dass bei Wohnbauprojekten mit einer Geschossfläche von weniger als 400 Quadratmetern innerhalb der Bauzone keine Beschwerde mehr möglich ist.Das Beschwerderecht bleibt jedoch in allen anderen Fällen unangetastet, d. h. ausserhalb der Bauzone, bei grösseren Projekten sowie in besonders sensiblen Gebieten.
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstĂĽtzt die Vorlage. Sie fĂĽhrt das Verbandsbeschwerderecht auf seinen Kernzweck zurĂĽck und verhindert, dass gesamtschweizerische Organisationen ihr Beschwerderecht subjektiv und taktisch einsetzen, um private Kleinprojekte zu torpedieren.
Damit werden Hürden für den Wohnraumbau beseitigt, was einerseits der Wohnungsknappheit entgegenwirkt und andererseits auch vermehrt energetische Sanierungen ermöglicht und damit die Nachhaltigkeit des Gebäudeparks verbessert.
Michèle Lisibach, Ressortleiterin sgv
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