Publiziert am: 07.06.2024

Mehr als ein fader Beigeschmack

MINDESTLOHN – Die Sozialpartnerschaft wird aufgrund von kantonalen Mindestlöhnen immer mehr infrage gestellt. Eine Motion von Mitte-Ständerat Erich Ettlin will wieder Rechtssicherheit schaffen. Doch der Bundesrat meldet rechtliche Bedenken an. Unbegründet, wie nun ein Gutachten zeigt.

Es ist eine leidige Geschichte. 2014 lehnten Volk und Stände die Einführung eines nationalen Mindestlohns klar ab. Seither treibt Rot-Grün das Anliegen – staatspolitisch fragwürdig – in ihren kantonalen und städtischen Hochburgen voran.

Schützenhilfe leistet der linken Seite dabei das Bundesgericht. In einem umstrittenen Urteil zum kantonalen Mindestlohn in Neuenburg entschied es – und dies obwohl ausnahmslos alle Stände die nationale Initiative abgelehnt hatten –, dass Mindestlöhne plötzlich eine sozialpolitische Massnahme sein sollen, konkret zur Armutsbekämpfung. Und damit in die Hoheit der Kantone fallen. Wohin eine verpolitisierte Justiz führen kann, hat letzthin das Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anschaulich gezeigt. Doch das ist ein anderes Thema.

Systematische Aushebelung

Jedenfalls schreitet seither die Einführung von Lohnuntergrenzen in Kantonen und Städten zügig voran. Zum Leid der Sozialpartnerschaft, welche so systematisch ausgehebelt wird. Denn diese Mindestlöhne sollen selbst Vorrang vor Regelungen in Gesamtarbeitsverträgen haben, welche der Bundesrat für allgemein verbindlich erklärt hat (ave GAV) – und damit für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Branche gelten.

Damit werden von den Sozialpartnern ausgehandelte ave GAV, also fein austarierte Gesamtsysteme, unterlaufen. Es stellt sich die Frage, weshalb Arbeitgeber überhaupt noch ave GAV eingehen sollen. Und wie die Gewerkschaften – und manche Medien – reagierten, gingen die Arbeitgeber gleich vor.

«Es stellt sich die Frage, weshalb Arbeitgeber überhaupt noch ave GAV eingehen sollen.»

Um diesen Missstand zu beheben, hat Mitte-Ständerat Erich Ettlin die Motion «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» eingereicht. Diese sieht vor, dass gewisse Bestimmungen des ave GAV kantonalen Regelungen vorgehen sollen. Zum Beispiel betreffend Mindestlohn. National- und Ständerat nahmen den Vorstoss an.

Und was hat nun der Bundesrat gemacht? Er empfahl dem Parlament, die Motion wegen «rechtlicher Unmöglichkeit» abzuschreiben. Denn sie verstosse gegen mehrere Grundprinzipien der schweizerischen Rechtsordnung, wie die verfassungsmässig gegebene Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen.

sgv unterstützt Anliegen der Motion Ettlin

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt die Argumentation des Bundesrates ab und fordert die Umsetzung der Motion Ettlin. So hat er es auch ihn seiner Antwort in der Vernehmlassung geschrieben, die unlängst endete. Denn ein Gutachten von Rechtsprofessorin Isabelle Häner im Auftrag von GastroSuisse zeigt ganz klar, dass es sich der Bundesrat zu einfach macht. «[Es] bestehen berechtigte Gründe, die Einführung eines kantonalen Mindestlohns als eine kompetenzwidrige Form wirtschaftspolitischer Massnahmen einzustufen, weil die Kantone damit den schweizerischen Wirtschaftsraum, insbesondere im Bereich der ausländischen und interkantonalen Arbeitsmigration, gefährden und die etablierte Sozialpartnerschaft beschneiden», schreibt sie.

Zudem enthält die Bundesverfassung auch Bestimmungen zum arbeitsrechtlichen Bereich und daraus ergebe sich eine «umfassende Gesetzgebungskompetenz zugunsten des Bundes mit nachträglich derogatorischer Wirkung». Das heisst: Der Bund kann bestimmen und die Kantone in Bezug auf den Mindestlohn übersteuern. Freie Fahrt für die Motion Ettlin also.

Ein weiterer Winkelzug

Doch der Bundesrat macht einen weiteren Winkelzug. Er will Ettlins Motion mit einem anderen Vorstoss verknüpfen. Der sgv lehnt dieses Buebetrickli ab und verlangt, dass dem Parlament zwei eigenständige Botschaften unterbreitet werden. Denn die Verknüpfung führt dazu, dass das Parlament faktisch nicht frei in der Beratung ist.

Rolf Hug

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