Jedes Jahr verursachen Regulierungen in Schweizer Unternehmen Kosten in Höhe von insgesamt 10 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Das sind 70 Milliarden Schweizer Franken! Eine Entlastung ist dringend nötig. Deshalb hatte sich der sgv erfolgreich für ein Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) eingesetzt.
Das UEG verlangt, dass die Bundesverwaltung bei neuen Erlassen jeweils Entlastungsmöglichkeiten nutzt und Regulierungskostenschätzungen vornimmt. Bei bestehenden Regulierungen müssen Entlastungspotenziale geprüft werden. Diese Vorgaben des UEG treten im Oktober 2024 in Kraft.
Eine Regulierungsbremse, wie sie der sgv ebenfalls vorgeschlagen hatte, wurde vom Parlament aber leider abgelehnt. Die Regulierungsmaschinerie läuft in Bundesbern ungebremst weiter. So teilte der Bundesrat kürzlich mit, dass er die Schweizer Unternehmen künftig zu einer strengeren Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen verpflichten will (vgl. Seite 1). Demnach sollen bald auch mittelgrosse Unternehmen über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte und Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Massnahmen einen umfassenden und detaillierten Bericht erstatten und diesen durch eine externe Stelle («ein externes Revisionsunternehmen oder eine Konformitätsbewertungsstelle») überprüfen lassen müssen. Gleichzeitig nehmen Aktivisten Anlauf für einen weiteren Versuch zum Durchdrücken der Forderungen sog. «Konzernverantwortungs-Initiative», nachdem diese an der Urne gescheitert ist.
Aus KMU-Sicht ist das keine gute Entwicklung. Es droht eine eigentliche Berichterstattungs-bürokratie. Diese erfasst mittelgrosse Unternehmen direkt. Und kleinere Zulieferbetriebe von grossen und mittelgrossen Unternehmen sind indirekt betroffen, weil Letztere die von ihnen einzuhaltenden Vorgaben auch ihren Zulieferbetrieben weitergeben, egal ob es sich dabei um KMU handelt oder nicht. Wegen diesem Multiplikator-Effekt wäre ein Vielfaches der vom Bundesrat angegebenen 3500 Unternehmen von der Verschärfung betroffen.
Das Ganze kommt unsere KMU besonders teuer zu stehen. Denn die Umsetzung solcher Vorschriften löst in kleinen Unternehmen verhältnismässig deutlich höhere Kosten aus als in Grossunternehmen.
Der Bundesrat nimmt bewusst in Kauf, dass die neuen Regeln für die betroffenen Unternehmen mit Kosten verbunden sind. Deshalb schrieb er in einer Medienmitteilung: «Der Bundesrat prüft derzeit, wie der Bund Schweizer Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben Hilfsmittel bereitstellen könnte.» Eine Unterstützung durch den Bund kann die Einführung einer Regulierung aber nicht rechtfertigen. Wichtiger ist es, jede Regulierung daraufhin zu prüfen, ob sie wirklich nötig ist. Der Verweis darauf, dass es ja auch im Ausland vergleichbare Regulierungen gebe, begründet keine Notwendigkeit – insbesondere nicht aus Sicht der Binnenwirtschaft. Unternehmen sollen weiterhin frei wählen können, in welchen Ländern sie ihre Produkte auf den Markt bringen wollen. Und mit dieser Wahl ist auch die Wahl der jeweiligen Rechtsordnung verbunden, welche in den betreffenden Märkten gilt.
Statt den Einfluss des Staats auf die Unternehmen auszuweiten, muss das Problem an der Wurzel gepackt werden. Hierzu lautet die einfache Lösung: Keine neuen unnötigen Vorschriften und Abbau bestehender unnötiger Regulierungen.