Publiziert am: 05.07.2024

Keine höheren Lohnprozente

13. AHV-RENTE – Nach dem Ja zur 13. AHV-Rente stellen sich knifflige Um­setzungsfragen: Wann ist diese aus­zurichten und wer soll sie bezahlen? Der Gewerbeverband favorisiert eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Und fordert ein umfassendes Sanie­rungs­konzept – inklusive ein höheres Rentenalter.

Die Schweiz gönnt sich eine 13. AHV-Rente. So hat es der Souverän entschieden. Besser gesagt: So haben es die Rentner entschieden. Befragungen nach dem Urnengang haben gezeigt, dass die Pensionäre fleissig zur Urne gingen und sich mehrheitlich für eine Aufbesserung des eigenen Einkommens aussprachen. Die Jungen, die die AHV schwergewichtig zu finanzieren haben, waren demgegenüber stimmfaul. Dafür haben sie nun die Zeche zu bezahlen.

«Eine Aufbesserung der Monatsrenten ist administrativ einfacher und günstiger als eine einmalige ausrichtung.»

Knapp fĂĽnf Milliarden Franken kostet uns die 13. AHV-Rente mittelfristig. Langfristig werden es deutlich mehr sein, da die Zahl der Rentner bis auf Weiteres stark ansteigt. Und bereits hat eine parlamentarische Kommission beschlossen, dass es auch eine 13. IV-Rente geben soll. Die Kosten werden munter ansteigen.

Abschleichen gilt nicht

20,2 Prozent der AHV-Ausgaben finanziert der Bund. Und damit sind wir beim ersten heiklen Punkt des bundesrätlichen Umsetzungsvorschlags. Unsere Landesregierung ist der Meinung, dass die 13. AHV-Rente den Bund nichts kosten dürfe. Es wird deshalb vorgeschlagen, den Bundesanteil an den AHV-Ausgaben auf 18,7 Prozent zu senken. Ein No-Go für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv. Es darf nicht sein, dass der Bund sich aus der finanziellen Verantwortung herausstiehlt.

Klar: Mehrausgaben von rund einer Milliarde Franken tun auch dem Bund weh. Höhere Abgaben verursachen aber auch bei Betrieben, Erwerbstätigen und Konsumenten Schmerzen. Sie zwingen diese, den Gürtel enger zu schnallen. Das darf auch dem Bund zugemutet werden. Es muss möglich sein, diese eine Milliarde an Zusatzausgaben irgendwo im aufgeblähten Bundeshaushalt einzusparen.

Es braucht mehr Geld

So oder so muss mehr Geld eingefordert werden. Der Bundesrat schickt zwei Varianten in die Vernehmlassung. Die eine will ausschliesslich bei den Lohnprozenten ansetzen. Die andere will sowohl die Lohnprozente als auch die Mehrwertsteuersätze erhöhen. Konkret sprechen wir hier – unter der Annahme, dass es dem Bund tatsächlich gelingen sollte, sich aus der finanziellen Verantwortung zu stehlen – von einem zusätzlichen Lohnprozent in der ersten Variante oder von je 0,6 zusätzlichen Lohn- und Mehrwertsteuerprozenten in der zweiten Variante. Der sgv lehnt beide Varianten ab. Wenn schon mehr Mittel einzufordern sind, dann ausschliesslich über höhere Mehrwertsteuerprozente. Das verteilt die Opferlast am gerechtesten, und ist für die Wirtschaft von allen schmerzhaften Varianten die am wenigsten schädliche.

Kein Schnellschuss

Generell ist der sgv der Ansicht, dass es keinen Schnellschuss geben kann. Die AHV hat grundlegende Finanzierungsprobleme. Diese gilt es umfassend und nachhaltig anzugehen. Der sgv verlangt daher, dass auf Sondermassnahmen zur Finanzierung der 13. AHV-Rente verzichtet, und stattdessen ein umfassendes Sanierungskonzept ausgearbeitet wird. Innerhalb dessen muss zwingend auch eine generelle Erhöhung des Rentenalters beschlossen werden.

Besser kleines Plus jeden Monat

Bleibt noch die Frage, ob die 13. AHV-Rente wirklich im Dezember als 13. Rente ausgerichtet werden soll oder ob es nicht besser ist, die monatlichen Renten um 8,3 Prozent anzuheben. Der sgv ist klar für die Aufbesserung der Monatsrenten. Das ist administrativ einfacher und günstiger. Und für die Rentner fairer. Zudem ist denjenigen Rentnern, denen es finanziell tatsächlich schlecht geht, sicher mehr geholfen, wenn sie jeden Monat ein Plus erhalten, statt Ende Jahr auf einen Schlag eine doppelte Rente. Schliesslich lässt sich die Begleichung von Rechnungen nur selten bis ans Jahresende aufschieben.

Der Schaden ist angerichtet

Die 13. AHV-Rente zeigt, dass es deutlich einfacher ist, einem Leistungsausbau zuzustimmen, als diesen nachgängig umzusetzen und zu finanzieren. Der Schaden bei der 13. AHV-Rente ist angerichtet und lässt sich nur noch mildern, aber nicht mehr wirklich korrigieren. Bleibt zu hoffen, dass die Stimmberechtigten etwas daraus lernen. Jeder Leistungsausbau kostet, schafft Ineffizienzen – und das Gros der Betroffenen zahlt am Schluss deutlich mehr, als es erhält.

Kurt Gfeller, Vizedirektor sgv

Mit diesem Artikel (und mit jenem auf Seite 11) beendet Kurt Gfeller seine Autorenschaft bei der Schweizerischen Gewerbezeitung sgz und geht in Pension. Lesen Sie auch das Abschiedsinterview auf Seite 2.

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