M.G. aus S.: Zusammen mit meiner Frau führe ich ein kleines Wellness-Hotel im Wallis. Die Folgen der schweren Unwetter in den vergangenen Wochen machen mich betroffen. Glücklicherweise blieben wir vom Hochwasser verschont. Nicht so Nachbarn und befreundete Hoteliers, deren Häuser innert Minuten von Wasser, Gestein und Schlamm überschwemmt und zerstört wurden. Obwohl die Aufräumarbeiten gut vorankommen, stehen etliche Betriebe noch still. Wenn ich mir vorstelle, dass wir auch zu den Betroffenen gehören könnten, gibt mir das schon zu denken. Wie sind Betriebe eigentlich gegen solche Unwetter versichert und wer bezahlt den Ausfall, wenn das Unternehmen mehrere Wochen stillsteht?
Sehr geehrter Herr G.: Die schweren Unwetter der letzten Wochen haben nebst grossem menschlichem Leid auch grosse Schäden angerichtet und machen betroffen. Es ist anzunehmen, dass sich das Schadenpotenzial von Naturereignissen künftig noch akzentuieren wird: Einerseits nimmt der versicherte Wertebestand in der Schweiz fortlaufend zu. Andererseits wird die Anzahl und Intensität der Ereignisse vom Klimawandel beeinflusst. Den stetig steigenden Risiken sind wir zum Glück nicht hilflos ausgeliefert. Präventionsmassnahmen, wie zum Beispiel Hochwasserschutz, tragen dazu bei, Risiken zu vermindern. Gleichzeitig können wir uns gegen die wirtschaftlichen Folgen von Naturereignissen versichern.
Flächendeckender Versicherungsschutz in der Schweiz
Nahezu alle Gebäude und sämtliche Fahrhabe in der Schweiz sind heute gegen Elementarschäden versichert. Mit Fahrhabe sind der Hausrat und der Inhalt von Gebäuden gemeint. In 19 Kantonen gibt es kantonale Gebäudeversicherungen, die innerhalb eines Monopols die Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden versichern. In den Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden – den sogenannten GUSTAVO-Kantonen – und im Fürstentum Liechtenstein sind die Gebäude bei den Privatversicherungen versichert. Die Fahrhabe ist in der ganzen Schweiz bei privaten Versicherungsgesellschaften versichert, ausser in den Kantonen Waadt und Nidwalden. Dort versichern die kantonalen Gebäudeversicherungen auch die Fahrhabe.
Versicherte Gefahren, Sachen und Leistungen
Die Elementarschadenversicherung kennt neun versicherte Gefahren: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Grundsätzlich sind alle Gebäude und die Fahrhabe in der Schweiz zum Vollwert versichert. Werden versicherte Sachen durch eine der vorgängig beschriebenen neun Elementargefahren zerstört, beschädigt oder gehen abhan-den, ersetzt die Versicherung den Schaden.
Leistungsumfang in der Betriebsunterbrechung
Auch der Betriebsunterbruch aufgrund eines versicherten Sachschadens kann versichert werden. Dieser Versicherungsschutz ist besonders für Elementarereignisse, aber auch für Feuer-, Wasser- und Diebstahlereignisse üblich. Die Dauer und der Umfang eines Betriebsausfalls sind abhängig von den konkreten Begebenheiten des versicherten Betriebs und variieren jeweils stark.
Ziel der Betriebsausfall-Versicherung ist es, dass Ihr Unternehmen finanziell gleichgestellt bleibt, wie wenn kein schädigendes Ereignis eingetreten wäre. Entsprechend werden fortlaufende Kosten wie etwa Löhne, Mieten und Schuldzinsen gedeckt. Ebenfalls versichert ist der Ertrag aus dem Hotelbetrieb unter Berücksichtigung gewisser Abzüge.
Unterbrechungsbedarf korrekt abschätzen
Die Abschätzung eines möglichen Unterbrechungsschadens ist nicht ganz einfach. Um ausreichend geschützt zu sein, muss die Versicherungssumme genügend hoch und die Unterbrechungsdauer ausreichend veranschlagt sein. Am besten wenden Sie sich an Ihren Berater oder Ihre Beraterin. Gestützt auf «Worst Case»-Szenarien können diese Ihren Bedarf gemeinsam mit Ihnen abschätzen.