Seit 2018 zahlt der Bund Beiträge an Kantone, die ihre Beiträge erhöhen, um die Betreuungskosten der Eltern zu senken. Diese Unterstützung war ursprünglich als Anschubfinanzierung gedacht, wurde aber – wie so oft bei solchen Finanzierungsmodellen – mehrmals verlängert. Das Parlament beschloss in der laufenden Herbstsession, diese Unterstützung erneut bis Ende 2026 zu verlängern und den verfügbaren Kredit um 50 Millionen Franken zu erhöhen.
Kantone und Gemeinden sind zuständig, nicht der Bund
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat sich gegen diese erneute Verlängerung ausgesprochen. Denn gemäss Bundesverfassung sind die Kantone und Gemeinden für die Familienpolitik zuständig. Diese sind durchaus in der Lage, diesen sozialpolitisch wichtigen Bereich gut abzudecken. Dass der Bund begonnen hat, sich an der Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung zu beteiligen, war ein Fehler, der endlich hätte korrigiert werden müssen.
Das Gegenteil ist jedoch geplant. Eine parlamentarische Initiative, die 2023 vom Nationalrat angenommen wird, sieht vor, die Unterstützung des Bundes für die familienergänzende Kinderbetreuung zu verstetigen. Dieses Vorhaben würde eine neue gebundene Belastung für den Bund in Höhe von fast 800 Millionen Franken bedeuten.
Zur Begründung dieses Vorhabens wird das Argument der Bekämpfung des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften angeführt. Es ist jedoch fraglich, ob dieses Argument stichhaltig ist. Einige Studien zeigen, dass eine ungezielte finanzielle Unterstützung von Familien eher dazu führt, dass diejenigen, die dazu in der Lage sind, ihre Erwerbsquote senken.
Noch mehr schlechte Ideen
Aber die schlechten Ideen gehen noch weiter. Angesichts der finanziellen Schwierigkeiten des Bundes wurde von einer Kommission des Ständerats ein Alternativvorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Dieser neue Vorschlag korrigiert nicht den ursprünglichen Fehler der allgemeinen und unterschiedslosen Subventionierung der ausserschulischen Kinderbetreuung, sondern verlagert die Finanzierung auf die Unternehmen! So müssten die Arbeitgeber schätzungsweise einen Betrag von über 640 Millionen Franken über zusätzliche Beiträge an die Familienausgleichskasse finanzieren. Dies, obwohl es gemäss dem Vernehmlassungsentwurf möglich wäre, Betreuungszulagen zu beziehen, ohne während der Betreuungszeit einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Ein inakzeptabler Vorschlag
Es ist nicht akzeptabel, dass die Arbeitgeber zur Kasse gebeten werden, um Eltern finanziell zu unterstützen, die ihre Kinder ausserhalb der Familie betreuen lassen, um einem Hobby nachzugehen oder auch nur, um sich während der Zeit der externen Betreuung zu erholen und zu entspannen.
Entsprechend lehnt der sgv dieses Vorhaben entschieden ab. Die Förderung und finanzielle Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung ist keine Aufgabe der Arbeitgeber, und sie darf es auch nicht werden. Wenn die öffentliche Hand familienexterne Kinderbetreuungsangebote gezielt unterstützen und fördern will, muss sie dafür öffentliche Gelder einsetzen. In jedem Fall wird es sich um kantonale und kommunale Lösungen handeln müssen, die zielgerichtet und auf den lokalen Kontext zugeschnitten sind.
Simon Schnyder, Ressortleiter sgv