Publiziert am: 04.10.2024

Die Meinung

Nach der Abstimmung ist vor der Abstimmung

Rückblick: Im September lehnte das Stimmvolk die BVG-Revision ab. Ein neuer Anlauf zur Reform der zweiten Säule dürfte für die nächsten Jahre vom Tisch sein. Zwar propagieren Gewerkschaften und die EDI-Vorsteherin nun Revisionen in kleinen Schritten und unter Ausklammerung des Umwandlungssatzes. Die Senkung des Umwandlungssatzes und die übrigen Punkte waren aber Bestandteile eines Kompromisses. Punktuelle Revisionen ohne Anpassung des Umwandlungssatzes sind abzulehnen. Der Fokus muss nun auf die strukturelle Reform der AHV gelegt werden. Dabei sind Lehren aus der gescheiterten BVG-Reform zu ziehen: Zugeständnisse an die Linke und Kompromisse, welche Keile zwischen die Arbeitgeber treiben, lohnen sich nicht. Bei künftigen Reformen muss der Konsens unter Arbeitgebern und bürgerlichen Parteien im Vordergrund stehen.

Erfreulich ist die Ablehnung der Biodiversitätsinitiative. Der sgv hatte den Schweizer Bauernverband bei der erfolgreichen Bekämpfung der Initiative unterstützt. Bei der Initiative ging es nicht nur um Biodiversität in der Landwirtschaft, sondern auch um Denkmalpflege und Ortsbildschutz. Ihre Annahme hätte unzählige Bauprojekte behindert oder verunmöglicht. Fälle wie im Kanton Solothurn, wo eine vom Volk beschlossene Umfahrungsstrasse auf richterliches Geheiss nicht gebaut werden durfte, hätten sich nach einer Annahme der Initiative gehäuft. Ich bin erleichtert darüber, dass dieses Szenario verhindert wurde.

Um Strassen geht es auch beim nächsten Urnengang: Am 24. November 2024 stimmen wir über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen ab (vgl. auch Beilage «AbstimmungsZeitung»). Damit werden Engpässe beseitigt, der Verkehrsfluss verbessert und die Sicherheit erhöht. Die Vorlage ist wichtig für die Wirtschaft: Unsere Unternehmen sind auf eine effiziente Verkehrsinfrastruktur angewiesen.

Nationalstrassen machen weniger als drei Prozent der Strassen aus, bewältigen aber über 70 Prozent des Güterverkehrs. Autobahnen sind damit eigentliche «Schlagadern der Wirtschaft». Deshalb sind der regelmässige Unterhalt von Autobahnen und die Beseitigung von Engpässen so wichtig für unser Land. Die Investitionen für Unterhalt und Engpassbeseitigung werden über das «Strategische Entwicklungsprogramm (STEP)» geplant. Das ist eine rollende Planung für die Autobahnen. Darin eingebettet sind auch die sechs Teilprojekte, gegen welche Umweltschutzorganisationen das Referendum ergriffen haben.

Bei der Hälfte der Projekte geht es um Tunnels. Sie und die weiteren Teilprojekte entlasten Ortschaften, schonen das Kulturland, senken die Lärmbelastung und ermöglichen es, dass die bestehende Verkehrsinfrastruktur saniert und unterhalten wird. Mit der Beseitigung von Engpässen wird der Stop-and-Go-Verkehr auf Autobahnen reduziert. Dadurch kommt es zu weniger Unfällen und weniger CO2-Ausstoss. Zudem: Die Bauprojekte sind bereits bezahlt – von den Autofahrerinnen und Autofahrern über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Davon profitieren auch Personen, die nicht Auto fahren. So werden Quartiere, die heute vom Ausweichverkehr geplagt sind, entlastet, und die Lebensqualität der Bevölkerung steigt. Vor diesem Hintergrund geht es bei der Abstimmung vom 24. November darum, dass wir unser Verkehrssystem als Ganzes weiterentwickeln und die Schweiz voranbringen.

zusammen-vorwaertskommen.ch

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