Publiziert am: 04.10.2024

Versorgungsqualität verbessern

Gesundheitswesen – Die Vorlage zur einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistung (EFAS) setzt die richtigen Anreize und verdient am 24. November an der Urne ein überzeugtes JA.

Das Volk stimmt am 24. November über die Reform der Finanzierung der Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung EFAS ab. EFAS steht für «Einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen». Das Parlament hat diese Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) im Dezember 2023 verabschiedet, worauf die Gewerkschaften das Referendum ergriffen. Diese Reform ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Schweizer Gesundheitssystems und muss unterstützt werden.

Das Hauptziel der EFAS-Reform besteht darin, die Finanzierung des Gesundheitswesens in der Schweiz zu vereinheitlichen. Derzeit wird die stationäre Pflege zu 45 Prozent von der Krankenversicherung und zu 55 Prozent von den Kantonen finanziert. Die ambulante Pflege hingegen wird vollständig von der Krankenversicherung finanziert. Dieses System unterschiedlicher Finanzierungsarten schafft Ineffizienzen sowie falsche Anreize im Gesundheitssystem. Eine einheitliche Finanzierung wird sicherstellen, dass alle Bereiche der Grundversicherung nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden, konkret 26,9 Prozent von den Kantonen und 73,1 Prozent von den Krankenversicherern.

FĂĽr Patienten medizinisch sinnvoller

Dadurch werden ambulante Behandlungen gefördert, wodurch unnötige Krankenhausaufenthalte vermieden werden. Derzeit haben die Krankenversicherer kaum Anreize, ambulante Behandlungen zu fördern, da sie diese vollständig finanzieren müssen. Die Krankenhäuser haben ihrerseits ebenfalls einen Anreiz, stationäre Behandlungen zu fördern, da sie damit in der Regel mehr Geld verdienen.

Mit dieser Reform müssen die Kantone und die Krankenversicherer alle Leistungen, sowohl stationäre als auch ambulante, gemeinsam finanzieren. Sie werden daher ein stärkeres Interesse daran haben, die beste und kostengünstigste Behandlung zu fördern.

«Derzeit haben die Krankenversicherer kaum Anreize, ambulante Behandlungen zu fördern, da sie diese vollständig finanzieren müssen.»

Die Verlagerung von Leistungen vom stationären in den ambulanten Bereich wird beschleunigt. Dies wird für die Patienten oftmals medizinisch sinnvoller sein, da sie von einer besseren Versorgungsqualität profitieren. Durch die Förderung der Verlagerung in die ambulante Versorgung wird die EFAS letztlich zu einer besseren Eindämmung der Gesundheitskosten beitragen.

Ein Anreiz fĂĽr Innovationen

Die EFAS-Reform eröffnet auch neue Möglichkeiten für Innovationen in der Patientenversorgung. Sie wird die Entwicklung von integrierten Versorgungsmodellen wie koordinierten Versorgungsnetzen, Präventionsprogrammen sowie die Entwicklung innovativer Gesundheitstechnologien fördern. Diese verschiedenen Modelle werden nicht nur eine gute Patientenversorgung gewährleisten, sondern auch zu Einsparungen bei den Gesundheitskosten führen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die EFAS-Reform eine wichtige Gelegenheit darstellt, die Finanzierung des Gesundheitswesens in der Schweiz zu verbessern. Sie bringt erhebliche Vorteile in Bezug auf Vereinfachung und wirtschaftliche Effizienz und ebnet gleichzeitig den Weg für Innovationen in der Patientenversorgung. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv ruft dazu auf, die EFAS-Reform am 24. November an der Urne mit einem überzeugten JA zu unterstützen.

Simon Schnyder, Ressortleiter sgv

einheitliche-finanzierung.ch

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