St. M. aus L.: «Wir führen unser Bettenfachgeschäft in L. mittlerweile erfolgreich in der dritten Generation. Traditionell laden wir vor unseren Betriebsferien am Jahresende das gesamte Team zu einem festlichen Apéro in unseren Showroom ein. Während der Feier geriet der Adventskranz, der auf einem Glasteller auf der Beratungstheke stand, in Brand. Dabei wurden die Theke und das darauf stehende Kassen-, Bezahl- und Bestellsystem erheblich beschädigt. Auch der Teppich trug an einigen Stellen Brandspuren davon. Dank der schnellen Reaktion aufmerksamer Mitarbeitender konnte der Brand jedoch zügig gelöscht und grösserer Schaden verhindert werden. Unser Ladenbauer hat uns bis zum Ersatz der Theke ein Provisorium gestellt. Die Reparatur des Kassensystems wird jedoch Zeit in Anspruch nehmen. Da der Betrieb ohne dieses nicht läuft, mussten wir ein Ersatzgerät mieten. Können wir in diesem Fall überhaupt mit einer Entschädigung rechnen?»
Sehr geehrter Herr M.: Vielen Dank für Ihre spannende Frage. Die Betriebssachversicherung bietet umfassenden Schutz für das Hab und Gut Ihres Unternehmens. Sie übernimmt Schäden an Ihrem Inventar, Ihrer Einrichtung oder Ihrem Warenlager. Dabei deckt sie Sachschäden ab, die durch Feuer, Elementarschäden, Diebstahl oder Wasser entstehen – beispielsweise bei Bränden, Blitzschlägen oder Überschwemmungen. Darüber hinaus kann die Betriebssachversicherung auch Ertragsausfälle absichern, die durch einen versicherten Sachschaden verursacht werden, wie etwa Kosten für die Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten.
Mehrkosten sind versichert
Falls Sie es noch nicht bereits getan haben, empfehle ich Ihnen, den Schadenfall so rasch wie möglich Ihrer Betriebssachversicherung zu melden. Diese prüft den Schaden an der Beratungstheke, dem Kassensystem und dem Teppich und legt eine mögliche Entschädigung fest. Falls Sie zusätzlich eine Betriebsunterbruchversicherung abgeschlossen haben, wird sie auch prüfen, ob eine Beteiligung an den Mehrkosten für die Miete eines Thekenprovisoriums und eines Kassenersatzgeräts möglich ist.
LeistungskĂĽrzungen vermeiden
Aus Ihrer Frage, ob Sie überhaupt mit einer Entschädigung rechnen können, schliesse ich, dass Sie das Thema Verschulden und dessen Einfluss auf die Schadenregulierung ansprechen. Tatsächlich hat der Versicherer das Recht, seine Leistungen zu kürzen, wenn der Versicherte grundlegende Sorgfaltspflichten verletzt hat. Nach Ihrer Schilderung wurden die Kerzen des Adventskranzes in Ihrer Anwesenheit entzündet. Und Sie haben für eine feuerfeste Unterlage gesorgt, die grösseren Schaden verhindert hat. Hätten die Kerzen hingegen unbeaufsichtigt gebrannt oder wären nach der Feier nicht gelöscht worden, sodass es dadurch zu einem Brand gekommen wäre, könnte dies zu einer Kürzung der Leistungen führen. In Ihrem Fall sehe ich jedoch keine schwerwiegende Verletzung von Sorgfaltspflichten. Somit ist wahrscheinlich keine Kürzung der Versicherungsleistung zu erwarten.
Versicherungssumme ĂĽberprĂĽfen
Ich empfehle Ihnen zudem, die Höhe der Versicherungssumme in Ihrer Police zu überprüfen. Es kommt leider häufig vor, dass die Versicherungssumme den tatsächlichen Wert des Betriebsinventars nicht vollständig abdeckt – der Betrieb also unterversichert ist. Um unangenehme Überraschungen wie Leistungskürzungen im Schadenfall zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Versicherungssumme regelmässig anzupassen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bei weiteren Anliegen steht Ihnen Ihr Versicherungsberater oder Ihre Versicherungsberaterin gerne zur VerfĂĽgung.