Publiziert am: 28.02.2025

Kontraproduktiv und ungerecht

Vorsorge – Der Bundesrat will im Rahmen des Entlastungspakets die Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule höher besteuern. Die Massnahme würde das Vertrauen in das Vorsorgesystem schwächen und der Schweizer Wirtschaft schaden.

Der Bundesrat hat Ende Januar die Vernehmlassungsvorlage zum Entlastungspaket 27 (EP27) verabschiedet, welches den Bundeshaushalt entlasten und wieder ins Gleichgewicht bringen soll. Es ist lobenswert, die öffentlichen Finanzen endlich zu sanieren. Leider wurde in dieses Sparpaket jedoch eine ungerechte und schädliche Massnahme aufgenommen, welche gegen den gesunden Menschenverstand verstösst: Es handelt sich um die Erhöhung der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule unseres Vorsorgesystems.

Dieser Vorschlag stellt einen direkten Angriff auf die Grundprinzipien des Drei-Säulen-Systems und auf die Eigenverantwortung dar. Er hätte nicht nur negative Folgen für die künftigen Rentner, sondern auch für die wirtschaftliche Dynamik der Schweiz und die Stabilität des Vorsorgesystems.

Eigenverantwortung wird bestraft

Kapitalbezüge ermöglichen es den Versicherten, ihre eigenen Ersparnisse zu verwalten und ihre finanzielle Situation nach ihren Bedürfnissen und ihrer individuellen Situation auszurichten. Indem der Staat die Besteuerung dieser Bezüge erhöht, bestraft er diejenigen, die eigenverantwortlich vorgesorgt und während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn gespart haben, um ihre Zukunft zu sichern.

Ein Argument für diese Steuererhöhung lautet, dass Kapitalbezüge systematisch niedriger besteuert werden als Renten. Doch diese Erklärung steht aus mehreren Gründen auf wackligen Füssen. Zum einen wird das bezogene Kapital häufig als Vermögen besteuert. Zusätzlich werden dessen Erträge ebenfalls als Einkommen besteuert. Die Situation ist also sehr viel differenzierter, als es der Bundesrat behauptet.

Zumal die 3. Säule, die ein wesentliches Element der individuellen Vorsorge darstellt, naturgemäss in Kapitalform bezogen wird. Sie kann daher auch gar nicht mit den Renten der zweiten Säule verglichen werden. Die Behauptung, dass eine höhere Besteuerung von Kapitalbezügen ein Ungleichgewicht zwischen der Besteuerung von Renten und der Besteuerung von Kapital ausgleichen würde, geht also von einem verzerrten Ansatz aus und ist irreführend.

Vielfältige Gründe für Kapitalbezug

Es gibt zudem viele Menschen, die sich aus ganz anderen Gründen für einen Kapitalbezug entscheiden als lediglich, um die Steuern zu optimieren. Häufig wird Kapital abgehoben, um Hypothekarschulden zu tilgen, damit die finanzielle Stabilität langfristig gewährleistet ist. Andere nutzen den Kapitalbezug aus unternehmerischen Gründen, um eine Firma zu gründen oder eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahme würde solche Eigeninitiativen bremsen und die Investitionsfähigkeit vieler Bürger beeinträchtigen. Eine höhere Besteuerung von Kapitalabzügen würde ein sehr negatives Signal an Unternehmer und Selbstständige senden. Darüber hinaus sind Stabilität und Berechenbarkeit des Steuersystems für die Aufrechterhaltung eines attraktiven Wirtschaftsklimas von entscheidender Bedeutung.

«Die 3. Säule wird naturgemäss in Kapitalform bezogen.»

Die Erhöhung der Besteuerung von Kapitalbezügen ist also nicht nur eine unnötige, sondern auch eine schädliche Massnahme. Sie würde das Vertrauen in das Vorsorgesystem schwächen und der Schweizer Wirtschaft schaden. Es ist zwingend notwendig, dass dieses Vorhaben aufgegeben wird, um die Stabilität und Glaubwürdigkeit des Schweizer Rentensystems zu erhalten.

ssc

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