Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts wird eine langjährige Forderung des sgv umgesetzt. Doch die Reform enthält auch mehrere nachteilige Elemente, die der ursprünglichen Position des sgv widersprechen. So werden die steuerlichen Abzüge für den Unterhalt von Immobilien sowie für Energiesparmassnahmen abgeschafft. Zudem wird die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen eingeschränkt. Ein weiterer kritischer Punkt ist die Möglichkeit für die Kantone, eine spezifische Immobiliensteuer auf Zweitwohnungen zu erheben, die hauptsächlich von ihren Eigentümern genutzt werden.
sgv-Gremien beraten in Kürze
Diese Reform entspricht somit nicht in allen Punkten den ursprünglichen Forderungen des sgv. Sie muss nun umfassend analysiert werden, insbesondere im Hinblick auf ihre Gesamtwirkung und die langfristigen Auswirkungen. Der Vorstand des sgv und anschliessend die Gewerbekammer werden in Kürze darüber beraten.
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