Bargeldlose Zahlungsmittel gehören zu unserem Alltag. Gerade im stationären Handel machen Debitkarten bereits mehr als die Hälfte des Umsatzes aus. Mehr bargeldloses Zahlen bedeutet für die Händler allerdings höhere Kosten. Denn jede Nutzung von Debitkarte, Kreditkarte, Twint o. Ä. zieht viele Arbeitsschritte nach sich, die entlöhnt werden wollen. Dafür zahlt hauptsächlich der Händler. Diese Kosten sind insbesondere in den letzten Jahren stark gestiegen.
Die Problematik ist mittlerweile auch im Parlament angelangt. Zwei gleichlautende Motionen mit dem Titel «Interchange Fees für Zahlungen mit Debitkarten verbieten» fordern das Verbot der Interchange Fee, desjenigen Gebührenbestandteils, mit welchem die kartenherausgebende Bank entschädigt wird.
Kommission bekräftigt Handlungswillen
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats beschäftigte sich in der vergangenen Woche mit den beiden Motionen. Die Belastung insbesondere kleiner Händler durch die Kommissionsgebühren war dabei unumstritten. Jedoch war man in der Kommission der Meinung, dass die Motionen an der falschen Stelle ansetzen würden. Problematisch für die Händler sei vor allem die Gebühr, welche sie ihrem Händlerbetreuer (auch Acquirer) aushändigen müssen, und weniger, wie viel dieser Gebühr anschliessend vom Acquirer zur kartenherausgebenden Bank fliesst.
Daher beantragte die Kommission die Ablehnung der Vorstösse, verabschiedete jedoch gleichzeitig eine neue Motion zur Steigerung der Transparenz der Gebührenkomponenten. Mit der Motion «KMU entlasten. Klartext bei Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel» soll für die Händler mehr Klarheit bei Preisverhandlungen und der Angebotswahl geschaffen und gleichzeitig der Wettbewerb gestärkt und die Marktmacht der wenigen Acquirer reduziert werden.
sgv unterstützt Transparenzbemühungen
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt das grundlegende Anliegen, die KMU von überhöhten Kommissionsgebühren zu entlasten. Denn hohe Gebühren schmälern die Gewinnmarge und schränken KMU in ihrem unternehmerischen Handeln ein. Ein zentraler Aspekt, welcher zu überhöhten Gebühren führt, ist die heute herrschende Intransparenz der Gebührenstrukturen. Denn die Gebühren setzen sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Bestandteile und Faktoren zusammen, welche es beinahe unmöglich machen nachzuvollziehen, wie die Endgebühr einer einzelnen getätigten Zahlung zustande kommt. Die genauen Kostenstrukturen haben jedoch einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Gebühren. Verstehen KMU diese nicht, können sie auch nichts dagegen unternehmen – und müssen wohl oder übel auf den hohen Kosten sitzen bleiben. Daher unterstützt der sgv das Bestreben, bei der Gebührenzusammensetzung für mehr Einfachheit und Transparenz zu sorgen. Denn nur so kann ein fairer Wettbewerb herrschen.
sgv fordert fairen Wettbewerb
Grund für den fehlenden Wettbewerb ist jedoch nicht nur die Intransparenz der Gebührenstrukturen, sondern auch die Tatsache, dass der Acquiring-Markt durch einzelne grosse Player bestimmt wird. Auch der Bundesrat anerkennt diese Tatsache, wie er in seiner Antwort auf eine Interpellation von sgv-Präsident und Ständerat Fabio Regazzi schreibt. Die Händler sind deshalb in hohem Masse abhängig von ihrem Acquirer. Der fehlende Wettbewerb verunmöglicht den Anbieterwechsel sowie eine faire Preisbildung und treibt die Kommissionsgebühren zusätzlich in die Höhe. Daher fordert der sgv nebst der Schaffung von Gebührentransparenz die Wiederherstellung des fairen Wettbewerbs auf dem Acquiring-Markt mittels wettbewerbsrechtlicher Instrumente.
Michèle Lisibach, Ressortleiterin sgv