Publiziert am: 28.02.2025

Zusätzlicher Einsatz muss sich auszahlen

ARBEITSMARKT – Wer nach dem ordentlichen Rentenalter weiterarbeiten will, den halten Lohnabzüge und zusätzliche Steuern oft davon ab. Das muss sich ändern – nur so wird Arbeit im Alter attraktiver.

«Die Schweiz» wird immer älter. Die Alterung der Bevölkerung stellt eine grosse Herausforderung für die Wirtschaft und das Vorsorgesystem dar. Angesichts dieser Realität kommt älteren Menschen eine Schlüsselrolle auf dem Arbeitsmarkt und bei der Sicherung der Nachhaltigkeit des Rentensystems zu. Qualifizierte Arbeitskräfte sind wertvoll. Vor dem Hintergrund des Talentmangels ist es deshalb von entscheidender Bedeutung, die Erwerbstätigkeit über das gesetzliche Rentenalter hinaus zu erleichtern und zu fördern.

Ermutigen und belohnen

Viele Menschen, die das Rentenalter erreicht haben oder bald erreichen werden, fragen sich, ob sie ihre Erwerbstätigkeit, vielleicht in Teilzeit, für einige weitere Jahre aufrechterhalten oder sogar wieder aufnehmen sollen und können. All diese Menschen sollten ermutigt und für diese ihre Entscheidung belohnt werden. Die Arbeit kann als eine Möglichkeit gesehen werden, ihre intellektuelle und soziale Aktivität aufrechtzuerhalten. Und natürlich spielt auch die finanzielle Dimension eine zentrale Rolle: Arbeit muss sich lohnen.

Nach einer langen Karriere, mit weniger Belastungen und der Möglichkeit, eine Rente zu beziehen und mehr Freizeit zu haben, sind Menschen nach dem Rentenalter natürlich weniger geneigt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, wenn ein grosser Teil ihres zusätzlichen Einkommens tatsächlich durch Lohnabzüge und zusätzliche Steuern zunichtegemacht wird. Steuern und Sozialabgaben spielen in dieser Gleichung also eine entscheidende Rolle – und können ältere Menschen davon abhalten, ihr berufliches Engagement zu verlängern.

Ein vernĂĽnftiger Vorschlag

Es wurden bereits einige Massnahmen ergriffen, um diesen Zustand zu beheben, insbesondere im Rahmen der Reform AHV 21. Diese sind jedoch immer noch unzureichend. Zwei offensichtliche Verbesserungen sollten deshalb nun rasch in Betracht gezogen werden. Die erste besteht darin, den Freibetrag für das Einkommen, das nicht den AHV-Bei-trägen unterliegt, zu erhöhen; dies insbesondere für diejenigen, die keine Vorsorgelücke haben. Derzeit liegt dieser Freibetrag bei 16 800 Franken pro Jahr – er wurde seit 1996 nicht mehr angepasst. Eine Motion, die im Ständerat diskutiert wird, schlägt vor, ihn auf 36 000 Franken zu erhöhen. Dies ist ein vernünftiger Vorschlag, da einerseits die Betroffenen ermutigt werden, länger und mit einem höheren Beschäftigungsgrad zu arbeiten, und andererseits die Kosten für die Arbeitgeber für diese erfahrenen Angestellten sinken, da der Freibetrag auch für den Arbeitgeberanteil gilt.

Progression dämpfen

Eine weitere Schlüsselmassnahme besteht darin, zu verhindern, dass Personen, die motiviert sind, nach Erreichen des Referenzalters erwerbstätig zu bleiben, aus steuerlichen Gründen davon abgehalten werden. Denn ein zusätzliches Einkommen kann aufgrund des progressiven Steuertarifs einen erheblichen Anstieg der Steuerrechnung zur Folge haben. Ein Steuerabzug auf das Erwerbseinkommen von Rentnern würde dieses Phänomen eindämmen und die Beschäftigung wirklich attraktiv machen. Entsprechend wäre es sinnvoll, einen solchen Abzug bei der direkten Bundessteuer einzuführen und seine Anwendung auf kantonaler Ebene zu ermöglichen.

Simon Schnyder, Ressortleiter sgv

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