Publiziert am: 14.03.2025

Ein gangbarer Weg

ABU-REFORM – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv fordert eine Stärkung der Allge­mein­bildung an den Berufsschulen. Die Schlussprüfung ist beizubehalten. Der Vorschlag des SBFI, den Kantonen die Form dieser Schlussprüfung zu überlassen, ist ein vertretbarer Kompromiss.

In den letzten Wochen war die Form der Abschlussprüfung im allgemeinbildenden Unterricht (ABU) an den Berufsfachschulen Gegenstand einer breiten bildungspolitischen Kontroverse. Das ABU-Reformprojekt, das 2024 einer breiten Vernehmlassung unterzogen wurde, hat zum Ziel, den allgemeinbildenden Unterricht an den Berufsfachschulen zu stärken. Unter anderem sollte die bisherige schriftliche Schlussprüfung durch eine Schlussarbeit im Umfang von 25 bis 35 Arbeitsstunden inklusive einer Präsentation und einer mündlichen Prüfung in Form eines vertiefenden Gesprächs von 15 Minuten pro Kandidatin oder Kandidat abgelöst werden.

Kompromiss der Politik

Für die Beibehaltung der schriftlichen Schlussprüfung haben sich vor allem Lehrkräfte engagiert. Nachdem sich aufgrund der Kontroverse die Politik eingeschaltet und die Kommissionen Wissenschaft, Bildung und Kultur von National- und Ständerat (WBK‑N und WBK‑S) mit der Thematik auseinandergesetzt haben, hat sich das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) entschlossen, den Kantonen, die die Schulen führen bzw. beaufsichtigen, die Wahl der Prüfungsform zu überlassen. Diese werden, wie bisher, eine schriftliche Schlussprüfung oder neu eine mündliche Prüfung durchführen können. Dies ermöglicht es, kantonale bildungspolitische Gegebenheiten zu berücksichtigen. Die Empfehlung, den Kantonen die Wahl zwischen zwei Prüfungsformen zu überlassen, hat die WBK‑S geäussert.

Arbeitsmarktfähigkeit im Fokus

Aus Sicht des sgv spricht nichts gegen eine solche Flexibilisierung. Bei der laufenden Revision geht es um die Stärkung der Allgemeinbildung insgesamt. Von zentraler Bedeutung ist, dass überhaupt eine Prüfung durchgeführt wird. Für die Wirtschaft stehen der Übergang in den Arbeitsmarkt und die Arbeitsmarktfähigkeit im Fokus. Die Prüfungsart ist vor allem eine Frage pädagogischer Natur. Eine schriftliche Prüfung ist eine Momentaufnahme. Mit Blick auf die Handlungskompetenz-Orientierung der dualen Berufsbildung sind eine praktische Arbeit und ihr aktives Präsentieren und Verteidigen ebenso wertvoll. Das in den Diskussionen hervorgebrachte Argument, die Schülerinnen und Schüler würden ihre Schlussarbeit durch künstliche Intelligenz erarbeiten lassen, ist zu relativieren. In der mündlichen Schlussprüfung wird schnell klar, wer seine Arbeit verstanden hat und wer nicht.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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