Publiziert am: 14.03.2025

KMU sollen nicht noch einmal die Zeche zahlen

COVID-KREDITE – Die Frage der Zinssätze für Covid-Kredite ist wieder auf dem Tisch. Der sgv fordert den Bundesrat angesichts der Wirtschaftslage auf, die Zinsen auf maximal 0,5% zu senken.

Voraussichtlich am 21. März wird der Bundesrat über die Entwicklung der Zinssätze für die noch ausstehenden Covid-Kredite entscheiden. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv plädiert für eine Senkung dieser Zinssätze auf 0,5%. Eine solche Massnahme würde es den betroffenen KMU ermöglichen, das nach wie vor unsichere wirtschaftliche Umfeld zu bewältigen, während der Druck auf die Margen hoch bleibt.

Ein anhaltendes Problem

Derzeit sind bereits 9,5 Milliarden Franken an Covid-Krediten zurückgezahlt worden, und fast 5,9 Milliarden Franken sind noch ausstehend. 2023 hatte der Bundesrat eine Erhöhung der Zinssätze auf 1,5% für Kredite unter 500 000 Franken und auf 2% für Kredite über 500 000 Franken beschlossen. Diese Erhöhung belastete die Finanzen vieler KMU, die diese Kredite in der Annahme aufgenommen hatten, eine kostengünstige Unterstützungslösung zu erhalten.

Bei der Einführung des Unterstützungsprogramms im März 2020 war der Zins auf 0,0% für Kredite bis 500 000 Franken und 0,5% für höhere Beträge festgelegt worden.

Gemäss Gesetz werden die Zinssätze für Covid-Kredite jedes Jahr per Ende März vom Bundesrat überprüft und an die Marktentwicklung angepasst. So könnten die aktuellen Zinssätze von 1,5% für Kredite bis 500 000 Franken und 2,0% für Kredite darüber hinaus per Ende März 2025 geändert werden.

Gemäss dem Covid‑19-Solidarbürgschaftsgesetz ist vor dem bundesrätlichen Entscheid einzig die Konsultation der kreditgebenden Banken vorgesehen. Diese Einseitigkeit ist störend. Der sgv hat sich deshalb für die betroffenen Unternehmen bei den zuständigen Bundesstellen für eine Zinssenkung eingesetzt. Der sgv fordert, dass die Wirtschaftsbranchen, die Covid-Kredite aufgenommen haben, auch in den kommenden Jahren konsultiert werden.

Das sind die Kriterien

Der Bundesrat berücksichtigt bei der Festlegung der Zinssätze mehrere Kriterien: die Höhe des Leitzinses der Schweizerischen Nationalbank (SNB) – diese nimmt ihre geldpolitische Lagebeurteilung der SNB am Tag vor dem Entscheid des Bundesrats vor –, Marktverzerrungen, die Amortisation von Krediten, den Ausgleich zwischen den Sektoren und die Rückzahlungsfähigkeit der Unternehmen. In den Jahren 2021 und 2022 waren aufgrund der weiterhin negativen Leitzinsen keine Zinsänderungen für notwendig erachtet worden. Der allmähliche Anstieg des SNB-Zinssatzes seit dem Sommer 2022 veranlasste den Bundesrat jedoch, die Zinssätze für Covid-Kredite im März 2023 anzuheben. Im Jahr 2024 blieben diese Sätze unverändert.

Die aktuelle Entwicklung des Leitzinses der SNB spricht für eine Senkung der Zinssätze für Covid-Kredite. Dem müssen der Bundesrat und das federführende Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), das dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) unterstellt ist, Rechnung tragen.

Die Argumente des sgv

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv setzt sich dafür ein, dass die Zinssätze auf höchstens 0,5%, allenfalls auch auf einen tieferen Wert gesenkt werden. Erstens widersprach die Erhöhung der Zinssätze für diese Kredite ihrem eigentlichen Zweck. Als sie eingeführt wurden, war klar, dass die Banken damit keinen Gewinn erzielen durften. Eine Erhöhung der Zinssätze kommt einer Marge auf vom Bund garantierte Kredite gleich. Die vom Bund damals beschlossene Massnahme dürfte als Notfallmechanismus aber eigentlich auch heute keine zusätzlichen Kosten für die KMU verursachen. Schliesslich bleibt die wirtschaftliche Unsicherheit in Europa bestehen.

Seit der Erhöhung des Zinssatzes für Covid-Kredite ist der SNB-Leitzins deutlich gesunken. Das erfordert auch eine konsequente Senkung der Zinssätze für Covid-Kredite auf maximal 0,5%.

Politische UnterstĂĽtzung notwendig

Der sgv ruft den Bundesrat deshalb auf, konsequent und pragmatisch zu handeln. Eine Senkung der Zinssätze für Covid-Kredite ist nicht nur eine wirtschaftlich sinnvolle und sozial verantwortliche, sondern auch eine dringend nötige Entscheidung. Die KMU haben unter der Pandemie stark gelitten; sie sollen heute nicht nochmals den Preis dafür zahlen müssen.

Mikael Huber, Ressortleiter sgv

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