Publiziert am: 14.03.2025

Vorschriften müssen vereinfacht werden

Streit um Renovationen – Wer genug modernen und energieeffizienten Wohnraum will, muss in Renovationen und Neubauten investieren. Übermässige staatliche Regulierung hingegen befeuert Wohnungsknappheit und steigende Mietzinse.

Kündigungen von Mietverträgen aufgrund grosser Sanierungsprojekte – zum Beispiel bei den «Sugus-Häusern» in Zürich – sorgten in den vergangenen Monaten immer wieder für Schlagzeilen. Die Politik lässt dabei nicht lange auf sich warten, und so spriessen im Parlament Vorstösse aus dem Boden, die stärkeren Kündigungsschutz und mehr staatliche Kontrollen der Bauherrschaft fordern. Aus Sicht des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv sind solche Massnahmen aber nur eines: kontraproduktiv.

Verlotterte Gebäudezu hohen Preisen

Für die geforderten staatlichen Mietzinskontrollen oder zusätzlichen Bewilligungen für Renovationsprojekte müssten neue administrative Verfahren auf- oder bestehende ausgebaut werden. Es lebe die Bürokratie! Dies würde nicht nur Baubewilligungsverfahren unnötig in die Länge ziehen und verteuern. Auch würden Eigentümer davon abgeschreckt, in ihre Liegenschaften zu investieren. Renovationsarbeiten würden oft nicht mehr in Angriff genommen, da sie wirtschaftlich nicht mehr realisierbar und amortisierbar wären.

Auf lange Sicht würde das zur Veralterung des bestehenden Wohnraums und zu weniger neuen Wohnungen führen. Gegen hohe Mietzinse und Wohnungsknappheit bringen staatliche Eingriffe demnach nichts. Im Gegenteil: Der Wohnraum wird knapper, teurer und verkommt.

Geringe Anreize für energetische Sanierungen

Staatseingriffe wirken sich auch auf die Energie- und Klimaziele aus: Der schweizerische Gebäudepark soll bis 2050 nur noch 65 TWh an Energie benötigen, dies selbstredend bei CO2-Emissionen von null. Um dies zu erreichen, müssen ältere Gebäude energetisch saniert werden, was Investitionen durch die Eigentümer bedingt. Doch das Mietrecht begrenzt die Möglichkeiten, Sanierungskosten auf die Mieten umzulegen. Das führt ebenfalls dazu, dass sinnvolle energetische Sanierungen hinausgezögert oder erst gar nicht in Angriff genommen werden. Kommt hinzu, dass bei Kündigungen des Vermieters rechtliche Streitigkeiten vorprogrammiert sind. Betrifft es gar mehrere Häuser, ist einem als Eigentümer die negative mediale Berichterstattung so gut wie sicher.

Die Vermieter tragen die Sanierungskosten, während die Einsparungen durch tiefere Energiekosten meist den Mietern zugutekommen. Das Mietrecht steht so in einem Zielkonflikt mit den Nachhaltigkeitszielen. Die Idee einzelner Städte und Kantone, das Ganze mit Subventionen für energetische Sanierungen zu lösen, greift ebenfalls zu kurz. Denn das Geld fällt auch im Jahr 2025 immer noch nicht vom Himmel, sondern muss durch zusätzliche Schulden, höhere Steuern oder Abgaben gegenfinanziert werden. Eine nachhaltig verantwortungsvolle Finanz- und Steuerpolitik ist dies nicht und belastet uns letztlich alle.

sgv fordert Vereinfachungen

Gegen knappen Wohnraum und hohe Mietzinse bei gleichzeitiger Weiterverfolgung der Klimaziele hilft nur eines: Sanierungen und Neubauprojekte. Den Bau- und Renovationstätigkeiten dürfen dafür keine unnötigen Steine in den Weg gelegt werden. Deshalb fordert der Schweizerische Gewerbeverband sgv die Reduktion unnötiger Regulierungen und die Vereinfachung der Vorschriften.

Ausserdem müssen Schutzmassnahmen und Einsprachemöglichkeiten wenn möglich gelockert werden. Die Nachhaltigkeitsziele des Bundes für den Gebäudepark lassen sich zudem eher erreichen, wenn es den Vermietern erlaubt wird, die Kosten der energetischen Sanierungen vollständig zu überwälzen. Langfristig lohnt sich dies für die Umwelt und die Mieterschaft, indem geringere Nebenkosten anfallen. Überbordende Regulierungen führen hingegen nicht ans Ziel.

Michèle Lisibach und Patrick Dümmler, Ressortleiter sgv

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