Als Kunden schätzen wohl die meisten von uns bargeldlose Zahlungsmittel wie Karten und Wallet-Apps, denn sie erleichtern uns das Zahlen an der Ladenkasse enorm. Aber aus Sicht der KMU, welche solche Zahlungen entgegennehmen, sind bargeldlose Zahlungsmittel nicht nur ein Segen. Denn mit ihnen gehen auch saftige Gebühren einher.
Komplexer Gebührendschungel
Solche Kommissionsgebühren müssen KMU für jede Kundenzahlung bei ihrem Händlerbetreuer, dem sogenannten Acquirer, abliefern. Und diese Gebühren berechnen sich jeweils nach einer Vielzahl von Faktoren: Woher kommt das Zahlungsmittel? Aus der Schweiz oder aus dem Ausland? Welcher Sicherheitsschlüssel kommt zur Anwendung? Wird die Karte direkt an das Lesegerät angelegt oder über eine Wallet-App verwendet?
«Damit stärken wir den Wettbewerb und entlasten somit die KMU.»
Diese und noch unzählige weitere Faktoren spielen bei der Gebührenzusammensetzung eine Rolle. Dadurch ist die Komplexität einer Endgebühr, die das KMU tatsächlich bezahlen muss, unglaublich hoch. Verstehen kann dies ein Laie kaum noch, und so ist es für viele KMU ein Rätsel, wofür sie eigentlich genau wie viel bezahlen und vor allem wieso.
Parlament will Transparenz schaffen
Diese Problematik hat auch das Parlament erkannt. In der vergangenen Sommersession überwies es daher eine Motion der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) an den Bundesrat, welche fordert, die Transparenz der Kommissionsgebühren zu erhöhen. KMU sollen die ihnen entstehenden Gebühren besser nachvollziehen können. So können sie sich gegen überhöhte Gebühren effektiver zur Wehr setzen.
sgv fordert mehr Wettbewerb
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst den Willen des Parlaments, gegen hohe Kommissionsgebühren vorzugehen. «Damit stärken wir den Wettbewerb und entlasten somit die KMU», sagt sgv-Präsident und Mitte-Ständerat Fabio Regazzi, welcher die Motion in die WAK-S einbrachte und der Urheber des Vorstosses ist. Denn die Kostenstrukturen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Gebühren und vor allem auf deren Höhe. Verstehen KMU diese Strukturen nicht, haben sie auch keine Handhabe, um etwas dagegen zu unternehmen, unterschiedliche Angebote effektiv miteinander zu vergleichen und Verhandlungen aufzunehmen. Sie müssen die ihnen unterbreiteten Verträge und Gebühren akzeptieren und bleiben so leider oft auf überhöhten Gebühren sitzen – zum Leidwesen ihrer Gewinnmarge und ihres unternehmerischen Handlungsspielraums.
Gebührentransparenz ist also ein erster Schritt in die richtige Richtung, um KMU von überhöhten Kommissionsgebühren zu befreien. In einem weiteren Schritt muss allerdings auch der Acquiring-Markt unter die Lupe genommen werden. Denn dieser wird heute durch einzelne grosse Player dominiert, unter denen nur beschränkt Wettbewerb herrscht. «Der fehlende Wettbewerb erschwert den Anbieterwechsel, behindert eine faire Preisbildung und treibt die Kommissionsgebühren so zusätzlich in die Höhe», sagt Regazzi weiter. Daher fordert der sgv, nebst der Schaffung von Gebührentransparenz, die Wiederherstellung des fairen Wettbewerbs auf dem Acquiring-Markt mittels wettbewerbsrechtlicher Instrumente. Hier ist nun also die Wettbewerbskommission (WEKO) gefordert.
Michèle Lisibach, Ressortleiterin sgv