Die Meinung
«Ein Verbot kostet doch nichts. Es muss ja nur befolgt werden.» Zuerst dachte ich, der Mann mache einen Scherz. Aber der Mann vom Bundesamt hatte keinen Humor und meinte es ernst.
Gefallen ist diese Aussage bei einer Podiumsdiskussion zum Thema Werbeverbote. Ich nahm den Steilpass auf und erläuterte dem Publikum die schädlichen Folgen von Werbebeschränkungen: Verluste für die Werbe- und Medienbranche, Schwächung von Innovation und Markteintritten sowie des Wettbewerbs, zusätzlicher Aufwand und Kosten für Abklärungen, was erlaubt ist und was nicht, und so weiter und so fort.
Diese Geschichte liegt inzwischen eine Weile zurück. Dennoch gibt sie mir immer wieder zu denken. Sie illustriert, wie praxisfremd einige Beamte an wichtigen Schalthebeln der Verwaltung denken. Und sie erklärt auch, weshalb regulierungsfreudige Ämter die Kosten der Regulierung häufig unterschätzen. So werden in Regulierungskostenschätzungen die Kosten für Unternehmen teilweise nicht einmal beziffert, aber trotzdem als «vertretbar» bezeichnet.
Die Motion «Unabhängigere Regulierungskostenschätzung» von Ständerat und sgv-Präsident Fabio Regazzi will dieses Problem entschärfen: Sie verlangt, dass Bundesämter die Kosten der von ihnen vorgeschlagenen Regulierungen nicht mehr selber schätzen dürfen. Neu soll das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) diese Aufgabe übernehmen. Noch besser wäre eine komplett verwaltungsunabhängige Regulierungskontrollstelle. Eine solche scheiterte aber schon früher am Argument der Gegner, dass damit Verfahren aufgebläht und neue Kosten generiert würden. Die Motion Regazzi ist unter den gegebenen Umständen zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Nach der erfolgten Annahme im Ständerat befasst sich demnächst die vorberatende Kommission des Nationalrats damit.
Eine Neuschätzung von Kosten und Nutzen drängt sich bei der Swissness-Regulierung auf. Bei deren Erlass kreierte die Bundesverwaltung den Begriff der «Swissness-Prämie». Damit rechtfertigt der Bund die Regulierungskosten, die auch Schweizer Traditionsunternehmen tragen müssen, welche den Wert der Swissness selber geschaffen hatten. Jetzt, knapp zehn Jahre nach Inkrafttreten der Regulierung, erlaubt der Bund international tätigen Unternehmen, das Schweizerkreuz auch auf Produkten anzubringen, die im Ausland hergestellt werden. Das verwässert die Marke Schweiz und ist ein Affront gegenüber den KMU, die in der Schweiz produzieren, die Kosten der Swissness-Regulierung tragen und sich bei ihren Investitionen auf den Schutz des Schweizerkreuzes verlassen hatten.
Die Schätzung der Regulierungskosten – respektive das Fehlen einer solchen – ist letztlich auch bei den neuen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU ein Thema. Die Frage nach Kosten und Nutzen stellt sich für das gesamte Paket. Denn ein wichtiger Grund für das Paket ist die Ankündigung der EU, ohne Institutionalisierung keine zusätzlichen Binnenmarktabkommen mit der Schweiz mehr abzuschliessen. Damit ist die Frage nach dem Wert der zusätzlich ausgehandelten Abkommen auch für die Beurteilung des Stabilisierungsteils relevant. Das spricht für eine gleichzeitige Abstimmung über das gesamte Paket und gegen ein zeitliches Vorziehen des Stabilisierungsteils.