Publiziert am: 17.04.2026

Überregulierung durch die Hintertür

REgulierung – Die neue Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt zur Beurteilung klimabezogener Angaben soll Transparenz schaffen und Greenwashing verhindern. Doch für viele KMU stellt sich die Frage, ob aus unverbindlicher Orientierung schleichend neue Regulierung entsteht. Das birgt Risiken für die unternehmerische Praxis in der Schweiz.

Mit der Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) zu klimabezogenen Angaben im Sinne des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) liegt ein Instrument vor, das Unternehmen bei der rechtssicheren Kommunikation unterstützen soll. Ziel ist es, irreführende Umweltversprechen zu verhindern und das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten zu stärken.

Grundsätzlich ist dieser Ansatz zu begrüssen. Gerade im Kontext zunehmender Nachhaltigkeitsanforderungen stehen Unternehmen unter Druck, ihre Leistungen transparent darzustellen. Für viele KMU gehört dies längst zum Alltag – sei es in der Energieeffizienz, bei Lieferketten oder in der Kreislaufwirtschaft.

Die schleichende Verbindlichkeit

Kritisch wird es dort, wo Vollzugshilfen faktisch normative Wirkung entfalten. Obwohl rechtlich nicht bindend, dienen sie Behörden, Gerichten und Wettbewerbsorganisationen zunehmend als Referenz.

«Es braucht eine konsequente Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit – insbesondere für KMU.»

Was als Empfehlung gedacht ist, kann so rasch zur faktischen Pflicht werden.

Für KMU bedeutet dies eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Die Vollzugshilfe umfasst detaillierte Anforderungen an Begriffe wie «klimaneutral» oder «CO2-kompensiert». Diese setzen teilweise umfassende Datenerhebungen, externe Verifizierungen und kontinuierliche Dokumentation voraus. Für grosse Unternehmen mit spezialisierten Abteilungen mag dies leistbar sein – für kleinere Betriebe hingegen kaum.

Gemäss Schätzungen verursachen regulatorische Auflagen in der Schweiz bereits heute hohe Kosten. Neue, indirekte Anforderungen erhöhen diesen Druck zusätzlich – oft ohne parlamentarische Diskussion oder klare gesetzliche Grundlage.

Auswirkungen auf die KMU-Praxis

In der Praxis droht eine paradoxe Entwicklung: Aus Angst vor rechtlichen Risiken verzichten Unternehmen zunehmend auf klimabezogene Aussagen. Dies bremst Innovation und Transparenz gleichermassen. Zudem entstehen Wettbewerbsverzerrungen. Unternehmen mit mehr Ressourcen können komplexe Anforderungen leichter erfüllen und sich entsprechend positionieren. KMU hingegen geraten ins Hintertreffen, obwohl sie häufig substanzielle Beiträge zur Nachhaltigkeit leisten.

Gleichzeitig besteht die Gefahr einer Überregulierung durch die Hintertür. Wenn Vollzugshilfen detaillierte Vorgaben machen, ohne demokratische Legitimation, wird der Handlungsspielraum der Unternehmen schleichend eingeschränkt.

Chancen nutzen, Klarheit schaffen

Die Vollzugshilfe bietet auch Chancen. Sie schafft eine gemeinsame Grundlage und kann helfen, Missbrauch zu verhindern. Voraussetzung ist jedoch, dass ihr Charakter als Orientierungshilfe klar gewahrt bleibt.

Dazu braucht es aus Sicht der Wirtschaft drei Punkte: erstens klare Abgrenzungen zwischen verbindlichem Recht und unverbindlichen Empfehlungen. Zweitens eine konsequente Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit – insbesondere für KMU. Drittens einen stärkeren Einbezug der Branchenverbände bei der Ausarbeitung solcher Instrumente.

Handlungsempfehlungen für KMU

KMU sind gut beraten, ihre Kommunikation zu überprüfen und zu strukturieren. Aussagen sollten nachvollziehbar, belegbar und möglichst konkret sein. Pauschale Begriffe ohne klare Definition bergen Risiken. Zugleich lohnt es sich, auf pragmatische Lösungen zu setzen: Branchenspezifische Standards, Kooperationen oder vereinfachte Nachweisverfahren können den Aufwand reduzieren. Wichtig ist auch der Dialog mit Verbänden, die als Vermittler zwischen Regulierung und Praxis auftreten.

Die Vollzugshilfe des BAFU ist Ausdruck eines berechtigten Anliegens. Doch sie zeigt exemplarisch, wie schnell gut gemeinte Instrumente regulatorische Wirkung entfalten können. Für die Schweizer KMU ist entscheidend, dass Orientierung nicht zur versteckten Regulierung wird. Nur so bleibt Raum für Innovation, unternehmerische Verantwortung und praktikable Lösungen im Alltag.

Patrick Dümmler, Ressortleiter sgv

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