Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) revidiert ihren eigenen Entwurf. Nachdem sie selbst eine Initiative für eine einheitliche Erhöhung der Familienzulagen auf Bundesebene lanciert hatte, schlägt sie nun vor, darauf zu verzichten und die parlamentarische Initiative Jost zu begraben. Diese Kehrtwende ist zu begrüssen. Sie bestätigt vor allem, dass die an diesem Entwurf geäusserte Kritik berechtigt war.
Nicht noch mehr Giesskanne
Die Idee war, die Mindestbeträge für die Kinderzulage auf 250 Franken und für die Ausbildungszulage auf 300 Franken anzuheben. Diese allgemeine Erhöhung, die als Unterstützung für Familien präsentiert wurde, beruhte in Wirklichkeit auf einer altbekannten Logik: der der Giesskanne. Mehr für alle, ohne gezielte Ausrichtung, ohne Priorisierung der Bedürfnisse und ohne wirkliche Gesamtkohärenz.
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hatte diesen Ansatz unmissverständlich abgelehnt. Denn eine allgemeine Ausweitung der Leistungen, die von Bern aus beschlossen wird, ist weder effizient noch verhältnismässig und steht auch nicht im Einklang mit dem Geist des derzeitigen Systems.
Ein klares politisches Signal
Der sgv stand mit seiner ablehnenden Haltung nicht allein da. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass auch eine Mehrheit der Kantone, die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren sowie zahlreiche weitere Organisationen den Vorentwurf ablehnten. Das ist ein klares politisches Signal. Eine pauschale Erhöhung der Mindestbeträge bietet keine gezielte Hilfe für Familien, die diese wirklich benötigen. Vielmehr schwächt sie die föderalistische Logik des derzeitigen Systems, das den Kantonen den notwendigen Spielraum lässt, ihre Familienpolitik an ihre Prioritäten, ihre Mittel und ihre wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen.
Womöglich noch viel teurer
Dies ist ein entscheidender Punkt. Mehrere Kantone zahlen bereits heute Beiträge, die über dem gesetzlichen Mindestbetrag liegen. Eine in Bern beschlossene Erhöhung hätte daher höchstwahrscheinlich den Aufwärtsdruck in diesen Kantonen wieder angeheizt, um den bestehenden Abstand zu wahren. Mit anderen Worten: Die angekündigten Mehrkosten von rund 361 Millionen Franken stellten wohl nicht das Maximum dar, sondern eher eine Untergrenze. Die tatsächliche Rechnung hätte durchaus noch höher ausfallen können.
Das Gesamtbild betrachten
Man kann die Familienpolitik eines Kantons übrigens nicht allein anhand der Höhe der Zulagen beurteilen. Man muss das Gesamtbild betrachten: Steuerpolitik, familienergänzende Kinderbetreuung, Subventionen, gezielte Hilfen oder andere Förderinstrumente. Die Familienpolitik auf eine pauschale Erhöhung einer allgemeinen, einkommensunabhängigen Leistung zu reduzieren, zeugt von einer vereinfachenden Sichtweise.
Die SGK-N hat daher zu Recht auch die wirtschaftlichen Konsequenzen daraus gezogen. Bereits nach der offiziellen Schätzung wären fast 348 Millionen der 361 Millionen Franken an Mehrkosten von den Arbeitgebern getragen worden, wobei die Arbeitgeberbeiträge je nach Kanton um bis zu 14 Prozent gestiegen wären! Für KMU ist das keine Kleinigkeit. Es ist ein direkter Druck auf Beschäftigung, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit.
Und dies ist kein Einzelfall: Das Parlament hat bereits eine neue Betreuungszulage auf Bundesebene beschlossen, deren Kosten 600 Millionen Franken übersteigen und ebenfalls im Wesentlichen von den Arbeitgebern getragen werden. Es ist nun an der Zeit, dieser Logik der allgemeinen, nicht zielgerichteten Ausweitungen auf Bundesebene, die immer stärker durch die Arbeit finanziert werden, ein Ende zu setzen.
Am besten ad acta legen
Auf dieses Projekt zu verzichten, bedeutet nicht, auf eine glaubwürdige Familienpolitik zu verzichten. Ganz im Gegenteil. Eine seriöse Familienpolitik muss zielgerichtet, subsidiär und wirtschaftlich tragbar sein. Sie muss dort helfen, wo echter Bedarf besteht, ohne KMU zu einer ständigen Anpassungsvariablen zu machen. Die SGK-N hat daher eine richtige und wichtige Kurskorrektur vorgenommen. Dieser Beschluss wird hoffentlich vom Nationalrat in der Sommersession bestätigt, und die Vorlage wird einfach ad acta gelegt.
Simon Schnyder, Ressortleiter sgv