Von Anfang an war die Debatte rund um die 13. AHV-Rente falsch angesetzt. Und zwar so, als gäbe es auf der einen Seite eine «normale» AHV-Rente, die zwölf Monate ausbezahlt wird, und auf der anderen Seite eine 13. Rente, die man lediglich separat finanzieren müsste. Das ist jedoch eine politische Fiktion. Es gibt nicht zwei AHVs. Es gibt nur eine einzige Altersversicherung, die durch ein einziges Gesetz geregelt wird. Mit der Annahme der 13. Rente wurde dem System nicht nur eine kleine, isolierte Zulage hinzugefügt: Die jährliche AHV-Rente selbst wurde um etwas mehr als 8 Prozent erhöht. Diese Entscheidung weiterhin als Nebensache zu behandeln, führt zwangsläufig zu falschen Antworten.
«Der Vorschlag der SGK-N ist nicht ideal, aber vor diesem Hintergrund vernünftig.»
Eine solche falsche Antwort hat der Ständerat gegeben. Im März bestätigte er eine gemischte Lösung, die auf einer Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Lohnbeiträge basiert. Zudem soll ein Interventionsmechanismus greifen, der es im Falle eines Rückgangs der AHV-Reserven ermöglicht, die Beiträge weiter anzuheben. Mit anderen Worten: Man verteuert nicht nur sofort die Arbeit, sondern bereitet bereits die nächste Erhöhung respektive Verteuerung der Arbeit vor. Diese Logik ist weder nachhaltig noch kohärent. Sie vermittelt die Illusion einer schnellen Finanzierung, schwächt aber genau das, was die AHV finanziert: die Beschäftigung, die Löhne und die Produktionsbasis des Landes.
Zeit gewinnen
Eine Erhöhung der Lohnbeiträge trifft die KMU hart. Sie sorgt für eine höhere Belastung jedes einzelnen Arbeitsplatzes, schmälert die Margen, bremst Neueinstellungen und erschwert Investitionen. Sie trifft insbesondere arbeitsintensive Unternehmen, die oft am empfindlichsten auf Kostenschwankungen reagieren. Man kann nicht einerseits den Personalmangel, die demografische Alterung und den wachsenden Druck auf die Sozialversicherungen beklagen und andererseits den Faktor Arbeit weiterbelasten. Langfristig läuft dies darauf hinaus, den Ast abzusägen, auf dem ein Grossteil der Finanzierung unseres Sozialsystems ruht.
Vor diesem Hintergrund ist der Vorschlag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) vernünftig. Der Nationalrat hatte bereits eine vorübergehende Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte bis Ende 2030 beschlossen. Die SGK-N hält an der Logik einer vorübergehenden Finanzierung allein durch die Mehrwertsteuer fest, passt diese jedoch pragmatisch an: 0,5 Prozentpunkte bis Ende 2033. Sie begründet diese Entscheidung mit zwei Faktoren: den jüngsten guten Ergebnissen des AHV-Ausgleichsfonds und dem Wunsch, mehr Zeit für die Ausarbeitung der Gesamtreform AHV2030 zu gewinnen. Zudem schlägt sie vor, den reduzierten Satz für Güter des täglichen Bedarfs nicht anzuheben und den vom Ständerat gewünschten Interventionsmechanismus zu streichen.
Weniger schädlich
Diese Lösung ist nicht ideal. Eine Mehrwertsteuererhöhung hat auch wirtschaftliche Auswirkungen und belastet die Kaufkraft. Doch zum jetzigen Zeitpunkt ist sie eindeutig weniger schädlich als eine dauerhafte Erhöhung der Lohnbeiträge. Vor allem hat sie einen wesentlichen politischen Vorteil: Sie hält am Ziel einer Strukturreform der AHV fest, statt diese mit immer neuen Flickwerken zu begraben. Denn das eigentliche Risiko besteht heute nicht nur darin, das falsche Finanzierungsinstrument zu wählen, sondern auch darin, weitere Jahre damit zu verschwenden, Teillösungen aneinanderzureihen, während die AHV eine Gesamtrevision benötigt.
Das Parlament sollte daher den Vorschlag der SGK-N in der Sommersession wieder aufgreifen – nicht als Endpunkt, sondern als vernünftige Übergangslösung. Es darf keine getrennte Finanzierung aus politischen Gründen und keine dauerhafte Verteuerung der Arbeit geben. Es braucht eine echte Reform der AHV – kohärent, strukturell und nachhaltig.
Simon Schnyder, Ressortleiter sgv