Der Bundesrat hat auf die vom Parlament im Dezember 2025 angenommenen Motionen 25.4392 und 25.4399 mit einem Änderungsvorschlag zur Verordnung über die Mindestbesteuerung (MinBstV) reagiert. Das Ziel ist klar: Die Anwendung der Verwaltungsanweisung der OECD zu aktiven latenten Steuern soll ausschliesslich auf Steuerjahre ab dem 1. Januar 2025 beschränkt werden, wodurch eine rückwirkende Anwendung auf das Geschäftsjahr 2024 vermieden wird.
Es stellt sich eine wichtige Frage
Nur multinationale Unternehmen mit einem konsolidierten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro sind direkt von dieser Mindestbesteuerung von 15 Prozent betroffen. Diese Massnahme wirft jedoch eine weitaus umfassendere Frage auf: Soll die Schweiz eine weltweite Steuerangleichung akzeptieren, die zwar diese grossen Konzerne betrifft, aber indirekt ihre KMU bedroht, die 99 Prozent der nationalen Wirtschaft ausmachen und zwei Drittel der Arbeitskräfte beschäftigen?
Indirekt bedrohte KMU
KMU, die rund 2,5 Millionen Arbeitsplätze stellen, unterliegen dieser Besteuerung nicht direkt. Ihr Überleben hängt jedoch eng mit den Grossunternehmen zusammen, die sie beliefern, welche sie als Subunternehmer beauftragen oder deren Produkte sie vertreiben. Würden diese Grossunternehmen aufgrund einer weniger attraktiven Steuerpolitik ihre Investitionen zurückfahren oder die Schweiz verlassen, hätte dies verheerende Folgen für die KMU, die als Lieferanten oder Partner tätig sind. Ihr Ausschluss von den indirekten Vorteilen der Mindestbesteuerung wäre daher ein schwerwiegender strategischer Fehler für die gesamte Schweizer Wirtschaft.
Enttäuschende Einnahmen – eine Chance für die Kantone
Die seit dem 1. Januar 2024 geltende Mindestbesteuerung der OECD sollte theoretisch die internationalen Steuervorschriften harmonisieren. Die von der OECD versprochene Steuerharmonisierung stösst auf die Realität: Die USA wenden ihr eigenes System (GILTI) mit einem Steuersatz von 10,5 bis 13,125 Prozent an, während Europa und andere Länder die Regeln verschieben oder anpassen. Die Schweiz läuft Gefahr, ihre Unternehmen zu benachteiligen, wenn sie sich strikt an die 15 Prozent hält, ohne dass eine Gegenseitigkeit garantiert ist.
Zudem zeigen erste Schätzungen, dass die Einnahmen für den Bund um 30 bis 40 Prozent unter den ursprünglichen Prognosen liegen. Die Kantone, die 75 Prozent dieser Zusatzsteuern einnehmen, stehen vor einer historischen Chance. Anstatt diese Einnahmen in den allgemeinen Haushalten versickern zu lassen, könnten sie das Geld für Rahmenbedingungen einsetzen, welche die Unternehmen gezielt unterstützen: Berufsbildungshilfen, die auf die tatsächlichen Bedürfnisse von Unternehmen und KMU zugeschnitten sind, Innovationshilfen sowie Hilfen für die Übertragung und Übernahme von KMU. All diese Massnahmen würden dynamische wirtschaftliche Ökosysteme schaffen – nicht nur für multinationale Konzerne, sondern vor allem für KMU, die das eigentliche Fundament unserer Wirtschaft bilden.
Mikael Huber, Ressortleiter sgv