Es ist der Aufreger der letzten Tage: Ein internationaler Milliardenkonzern macht Druck auf die Schweizer Behörden. Diese erlauben ihm daraufhin, das Schweizerkreuz auf im Ausland hergestellte Ware anzubringen. Ein Entscheid, der im Gewerbe und bei KMU Empörung auslöst.
Die offizielle Begründung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum IGE für die Praxisänderung lautet: Die Schweizer Wirtschaft stehe «aufgrund der anhaltenden Frankenstärke und der hohen US-Zölle seit einiger Zeit stark unter Druck». Deshalb gelte es, «die Gesetze möglichst zugunsten der Unternehmen anzuwenden». Gerade mit Blick auf die USA werde es wichtig, vor Ort produzieren zu können.
Aus Sicht unserer KMU, die in der Schweiz produzieren und hierzulande Fachkräfte ausbilden, ist diese Argumentation ein Schlag ins Gesicht. Die meisten von ihnen können nicht einfach im Ausland Produktionsstandorte eröffnen. Um sich auch im schwierigen handels- und währungspolitischen Umfeld zu behaupten, sind sie darauf angewiesen, dass sie ihre Produkte gegenüber Ware, die im Ausland produziert wird, hervorheben können.
Das Schweizerkreuz ist dabei ein starkes Hervorhebungsmerkmal – nicht nur im Export, sondern auch im Inland. Denn auch im Heimmarkt ist das Schweizerkreuz als Herkunftsangabe wichtig, damit sich Schweizer Produkte von günstiger Importware abheben können. In den letzten zehn Jahren haben KMU auf den Schutz des Schweizerkreuzes vertraut und in den Produktionsstandort Schweiz investiert. Dieses Vertrauen ist mit der Praxisänderung und der einseitig auf international tätige Unternehmen ausgerichteten Begründung erschüttert.
Ein zusätzlicher Vertrauensverlust resultiert daraus, dass diese offizielle Begründung offenbar auch nicht der Wahrheit entspricht, sondern schlicht eine Lüge zu sein scheint. Wie Recherchen gezeigt haben, war es der Druck des Milliardenkonzerns – eines in Asien produzierenden Schuhherstellers –, der das IGE zur überraschenden Praxisänderung veranlasst hat. Der Konzern soll unter anderem erreicht haben, dass kritische Beamte von den Diskussionen über die Auslegung der Swissness-Regeln ausgeschlossen wurden. Und soll gar mit einer Staatshaftungsklage gegen die Schweiz gedroht haben.
Damit nicht genug: Ein weiterer Vertrauensverlust zeigt sich aus der Perspektive des Parlaments. Denn es war die damals zuständige Bundesrätin höchstpersönlich, welche im Jahr 2012 während der parlamentarischen Beratung zu den «Swissness»-Regeln ausdrücklich zu Protokoll gab, dass es sich bei der Erlaubnis zum Anbringen von Hinweisen wie «Swiss Design» oder «Swiss Engineering» auf im Ausland hergestellten Produkten nicht um das Schweizerkreuz gehe. Damals lag ein Antrag zur vollständigen Streichung der Möglichkeit eines solchen verbalen Hinweises vor. Nach den bundesrätlichen Ausführungen wurde dieser Antrag abgelehnt. Wenn diese bundesrätliche Zusicherung nicht mehr gilt, muss sich das Parlament wieder mit diesem Thema beschäftigen. Und das wird es auch. sgv-Präsident Fabio Regazzi wird zu diesem Thema einen Vorstoss einreichen.
Das ist auch dringend nötig: Denn die Frage reicht weit über den Einzelfall hinaus. Mit der Praxisänderung beim Schweizerkreuz droht die Entwertung eines Symbols, das über Jahre mit echter Schweizer Wertschöpfung, Verlässlichkeit und Qualität verbunden war. Der Schaden träfe nicht nur einzelne Unternehmen, sondern die Glaubwürdigkeit der Marke Schweiz insgesamt.