Der Bund hat süssen, salzigen und fetthaltigen Nahrungsmitteln undifferenziert den Kampf angesagt. Nun will das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die nächste Stufe zünden: Es hat der Lebensmittel- und Werbebranche eine «Selbstregulierung» für Kinderwerbung «vorgeschlagen». De facto handelt es sich jedoch um eine Drohung: Bis Mitte Juli 2026 sollen die Unternehmen ihre Teilnahme bestätigen und die geforderten Kriterien akzeptieren.
Ob Milchdrink beim Schulhaus, Schoggistängeli vor dem Kino-Kinderfilm, Glace im Spiele-App oder Chips vor dem «Guetnachtgschichtli» oder im «Spick»: Werbung für Produkte, die die Verwaltung als problematisch einstuft, soll von der Bildfläche verschwinden.
Keine Grenzen gesetzt
Diese «Selbstregulierung» ist aus mehreren Gründen problematisch. So fehlt in der Schweiz eine gesetzliche Grundlage für eine so weit gehende Regulierung von an Kinder bis 13 Jahren gerichtete Werbung. Eine allgemeine Verfassungsbestimmung zum Schutz der Gesundheit von Kindern genügt dafür nicht; sie müsste gesetzlich konkretisiert werden.
Laut Urs Furrer wollte das BLV das Werbeverbot ursprünglich auf dem Gesetzesweg einführen. Nach heftiger Kritik zeigte sich jedoch, dass im Parlament voraussichtlich keine Mehrheit dafür bestand. Wenn eine entsprechende Regelung politisch nicht mehrheitsfähig ist, wirkt das jetzige Vorgehen der Verwaltung umso fragwürdiger. Der sgv-Direktor und Geschäftsführer der Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik (AWMP) spricht vor diesem Hintergrund denn auch «von einem skandalösen Vorgehen».
Es stellt sich die Frage, worauf diese Logik hinausläuft. Wenn die Verwaltung ohne klare gesetzliche Grundlage Werbeverbote – als «Selbstregulierung» getarnt – einführen kann: Warum nicht morgen Social Media bis 18 Jahre verbieten? Der Allmacht der Verwaltung scheinen keine Grenzen mehr gesetzt zu sein.
Es droht der Pranger
Als Massstab, ob in der Schweiz ein Produkt noch beworben werden darf, dient das Nährwertprofil der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Der Schweizer Gesetzgeber wird damit ein weiteres Mal faktisch ausgehebelt, weil er dieses kaum beeinflussen kann. Die WHO ist mit ihren Vorgaben übertrieben restriktiv, und sie kann diese Vorgaben künftig eigenständig noch weiter verschärfen.
Die vielen detailhaften Aspekte in der «Selbstregulierung» bieten ebenfalls grossen Spielraum für weitere Verschärfungen seitens Bundesverwaltung. Derzeit schlägt sie zum Beispiel ein Werbeverbot im Umkreis von 100 Metern eines Schulhauses vor – der Amtsschimmel lässt einmal mehr grüssen. Später dürften es dann 500 Meter oder mehr sein – inklusive Ausweitung auf weitere Produkte und Aufhebung der Altersgrenze.
Konkret träfe dies dann auch kleine Betriebe: Der Bäcker dürfte seine Schoggi-Samichläuse und Osterhasen nicht mehr bewerben, der Metzger seine Würste nicht mehr. Keine Werbung mehr im TV, im Kino und online. Besonders stossend ist, dass Unternehmen laut BLV-«Vorschlag» öffentlich an den Pranger gestellt werden sollen, wenn der Bund bei seinen Kontrollen feststellt, dass sie die «Selbstregulierung» nicht einhalten. Wer von Beginn weg gar nicht mitmacht, dürfte auch medial sein Fett wegkriegen – und riskiert schmerzhafte Imageschäden.
Urs Furrer findet deutliche Worte: «Es darf nicht sein, dass Ämter ohne gesetzliche Grundlage Unternehmen vor sich hertreiben und die Wirtschaftsfreiheit Stück für Stück beschneiden. Der Auftrag der Verwaltung ist es, Gesetze umzusetzen und nicht Nanny State zu spielen. Der sgv fordert die Verwaltung auf, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren.» Rolf Hug