Der Bundesrat hat mit der Vorlage Verkehr ’45 eine der wichtigsten Verkehrsvorlagen der kommenden Jahre in die Vernehmlassung geschickt. Auf den ersten Blick geht es um Bahnprojekte, Nationalstrassen und Agglomerationsprogramme. Tatsächlich geht es aber um mehr: um die Frage, wie die Schweiz ihre Verkehrsinfrastruktur künftig plant und finanziert.
Verkehr ’45 ist deshalb weniger ein gewöhnliches Ausbauprogramm als eine Neuordnung der Verkehrspolitik. Erstmals werden Schiene, Strasse und Agglomerationsverkehr gemeinsam betrachtet. Der Bund will entscheiden, welche Projekte bis 2045 Vorrang haben – und welche nicht.
Grosse Nachfrage, knappe Mittel
Offensichtlich ist: Die Nachfrage nach Verkehrsinfrastruktur ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Gleichzeitig sind die finanziellen Spielräume kleiner geworden. Steigende Baukosten, knappe Mittel und zahlreiche bereits beschlossene Projekte zwingen die Politik zu einer Auswahl.
«Für KMU zählen funktionierende Strassen, verlässliche Lieferketten und eine gute Erreichbarkeit.»
Grundsätzlich ist das gut. Wer knappe Mittel verantwortungsvoll einsetzen will, muss auswählen. Entscheidend ist jedoch: Nach welchen Kriterien?
Der Bundesrat stützt sich auf ein Gutachten der ETH Zürich und weitere Analysen. Bewertet wurden unter anderem Angebotsqualität, Netzstabilität, Wirtschaftlichkeit, Raumwirkung und Umweltaspekte sowie strategische Überlegungen zur Entwicklung des Gesamtnetzes.
Weniger klar erkennbar ist, welches Gewicht Kriterien wie Erreichbarkeit, Wirtschaftsverkehr, Wertschöpfung und Standortqualität erhalten haben. Für Unternehmen sind dies zentrale Voraussetzungen für wirtschaftlichen Erfolg.
Fragen der Finanzierung
Für KMU entscheidet die Qualität der Verkehrsinfrastruktur darüber, ob Mitarbeitende ihren Arbeitsplatz erreichen, Kunden bedient und Waren zuverlässig transportiert werden können. «Für KMU zählen funktionierende Strassen, verlässliche Lieferketten und eine gute Erreichbarkeit», sagt Urs Furrer, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv. «Verkehr ’45 muss daran gemessen werden, ob die Vorlage diese Bedürfnisse ausreichend berücksichtigt.»
Infrastruktur sollte also nicht nur danach beurteilt werden, welchen Nutzen sie für das Verkehrssystem erzielt, sondern auch danach, welchen Beitrag sie zu Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit leistet.
Es geht auch um Subsidiarität: Wenn die Mittel begrenzt sind, gewinnt die Abgrenzung zwischen nationalen und regionalen Aufgaben an Bedeutung. Der Bund sollte sich auf Projekte konzentrieren, die einen klaren nationalen Nutzen stiften und für das Funktionieren des Gesamtsystems relevant sind.
Schliesslich wirft Verkehr ’45 auch Fragen zur Finanzierung auf. Während die Nationalstrassen über zweckgebundene Nutzerabgaben finanziert werden, soll das bisher befristete Mehrwertsteuerpromille zugunsten des Bahninfrastrukturfonds dauerhaft weitergeführt werden. Damit rückt die Frage in den Vordergrund, welche Rolle Nutzerprinzip, Kostenwahrheit und Selbstfinanzierung noch spielen sollen. Aus ordnungspolitischer Sicht ist eine möglichst verursachergerechte Finanzierung anzustreben.
Nutzerprinzip und Kostenwahrheit
Verkehr ’45 eröffnet eine notwendige Debatte. Im Zentrum steht nicht nur die Frage, welche Projekte realisiert werden sollen, sondern nach welchen Grundsätzen die knappen Mittel eingesetzt werden. Aus Sicht des Gewerbes verdienen dabei insbesondere fünf Kriterien besondere Beachtung: Erreichbarkeit, Wirtschaftsverkehr, volkswirtschaftlicher Nutzen, Subsidiarität sowie Nutzerprinzip und Selbstfinanzierung.
Der sgv prüft im Rahmen der Vernehmlassung insbesondere die Finanzierung der Vorlage kritisch. Nutzerprinzip und Kostenwahrheit sind zentrale Voraussetzungen für eine nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Verkehrspolitik. Die Infrastrukturfinanzierung soll möglichst verursachergerecht erfolgen und die eingesetzten Mittel müssen transparent und effizient verwendet werden.
Philipp Bauer, Ressortleiter a.i.