Eine parlamentarische Initiative von Maya Graf (Grüne/BL) forderte, die im Gleichstellungsgesetz verankerte «Sunset-Klausel» zu streichen. Heute müssen Unternehmen mit 100 und mehr Beschäftigten Lohngleichheitsanalysen durchführen. Diese Klausel sorgt dafür, dass diese Verpflichtung für Firmen am 1. Juli 2032 automatisch endet.
Begründet wurde der Vorstoss mit der Zwischenbilanz des Bundes über die Lohndiskriminierung und einem entsprechenden Bericht von gewerkschaftlicher Seite. Eine Auswertung würde zeigen, dass es «erhebliche Lücken und Probleme bei der Anwendung des Gesetzes gibt, was eine weitere Revision des Gesetzes erforderlich macht».
sgv lehnt Verschärfungen des Gleichstellungsgesetzes ab
Ein Bericht des Bundesamtes für Justiz vom März 2025 kommt zum Schluss, dass über 80 Prozent der auf eine Umfrage antwortenden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse eingehalten haben. Dies betrifft rund eine Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 100 Angestellten. Dennoch wird die Schlussfolgerung gezogen, dass die Mehrheit der Arbeitgeber sich nicht gesetzeskonform verhalten würde. Alle jene, die im Rahmen der – notabene freiwilligen – Umfrage nicht teilgenommen haben, werden unter Generalverdacht gestellt, das Gesetz nicht einzuhalten.
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt jegliche Verschärfungen in der Lohngleichheitsanalyse ab und verwahrt sich dagegen, dass Arbeitgeber unter Generalverdacht gestellt werden: Von einer systematischen Lohndiskriminierung kann keine Rede sein, zumal seit einigen Jahren Arbeits- und Fachkräftemangel herrscht. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich unter diesen Umständen gar nicht leisten, systematisch zu tiefe Löhne zu bezahlen.
Spielregeln nicht während des Spiels ändern
Statt Unternehmen unter Generalverdacht zu stellen, muss vielmehr gefragt werden, ob die seit Mitte 2020 in Kraft stehende Regelung taugt, die Lohngleichheit in den Unternehmen zu fördern. Der sgv hat sich bereits in der Vernehmlassung und in der darauffolgenden parlamentarischen Debatte gegen eine gesetzlich verankerte Lohngleichheitsanalyse positioniert. Immerhin konnte der Schwellenwert von damals 50 auf 100 Arbeitnehmer erhöht werden. Doch auch dieser Schwellenwert wurde von links-grüner Seite mit parlamentarischen Vorstössen in Frage gestellt, obwohl es einleuchtet, dass kleine Betriebe kaum vergleichbare Positionen haben, bei denen eine Lohngleichheitsanalyse überhaupt erst Sinn macht.
Der Entscheid, die «Sunset-Klausel» nicht abzuschaffen, ist richtig. National- und Ständerat haben sich 2018 dafür entschieden, die Lohngleichheitsanalyse bis 2032 zu befristen. Während des Spiels sollten die Regeln nicht geändert werden. Der Bundesrat ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Wirkung der Lohngleichheitsanalyse zu evaluieren. Er wird den Bericht bereits 2027 statt erst 2029 vorlegen.
sgv unterstützt «gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit»
Dass der in Artikel 8 der Bundesverfassung verankerte Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» umgesetzt werden muss, ist nicht bestritten. Die Unternehmen jedoch mit immer neuen administrativen Auflagen und Kontrollen zu belasten, akzeptiert der sgv nicht. Lohndiskriminierung kann nur zusammen mit den Arbeitgebern und nicht mit teuren Überregulierungen verhindert werden.
«Arbeitgeber können sich gar nicht leisten, systematisch zu tiefe Löhne zu bezahlen.»
Die Aufnahme der «Sunset-Klausel» war ein bewusster Entscheid des Parlaments, die Gültigkeit des Gleichstellungsgesetzes hinsichtlich der Lohnkontrollen zu beschränken. Die nicht erklärbaren Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau sind tendenziell abnehmend.
Dieter Kläy, Ressortleiter sgv