Die jüngsten finanziellen Aussichten der Invalidenversicherung sind alarmierend. Im Jahr 2025 verzeichnete die IV ein Umlagedefizit von 209 Millionen Franken. Ausserdem ist sie bei der AHV noch immer mit rund 10 Milliarden Franken verschuldet. Unter Berücksichtigung der an die AHV zu zahlenden Zinsen könnte das Defizit der IV im Jahr 2030 fast 800 Millionen und im Jahr 2035 bereits 1,2 Milliarden Franken erreichen. Ohne Massnahmen wäre das Vermögen der IV bereits 2031 aufgebraucht.
Diese Situation kommt nicht von ungefähr. Seit Jahren verkünden die Behörden, dass die IV saniert werde und ihre Schulden gegenüber der AHV schrittweise abnehmen würden. Diese Versprechen haben sich nicht erfüllt. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnte bereits 2019, dass der bis 2030 angekündigte Schuldenabbau unrealistisch sei. Heute muss festgestellt werden, dass die erwarteten Überschüsse nie erzielt wurden und dass keine glaubwürdige Rückzahlungsstrategie vorgelegt wurde. Die Verschuldung besteht nach wie vor, und die Defizite nehmen zu.
Schwerwiegende Folgen
Der Anstieg bei den Neurentnern beschleunigt diese Verschlechterung. Die IV hat im letzten Jahr 25 200 Renten bewilligt. Der Anstieg betrifft alle Altersgruppen, ist jedoch bei jungen Erwachsenen und Personen kurz vor dem Ruhestand besonders ausgeprägt. Psychische Beeinträchtigungen spielen eine immer grössere Rolle. Wenn eine junge Person dauerhaft in den IV-Rentenbezug wechselt, hat dies schwerwiegende Folgen auf menschlicher, beruflicher und finanzieller Ebene. Die Priorität muss daher weiterhin bei der Wiedereingliederung lie-gen – allerdings bei einer Wiedereingliederung, deren Ergebnisse messbar sind.
Angesichts dieser Entwicklung will das Eidgenössische Departement des Innern im Herbst eine Vernehmlassung zu einer «Integrationsreform» starten. Geplant ist insbesondere eine neue Leistung für junge Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren, die über Integrationspotenzial verfügen, aber noch nicht bereit sind, eine berufliche Massnahme zu absolvieren. Diese Ausrichtung geht in die richtige Richtung, wenn sie tatsächlich dazu beiträgt, neue Renten zu verhindern. Sie darf jedoch nicht als Vorwand für eine weitere Ausweitung des Leistungskatalogs dienen. Jede
«Der Grundsatz ‹Eingliederung vor Rente› reicht nicht aus, wenn er nicht mit einer Korrektur der Anreize einhergeht.»
zusätzliche Massnahme muss zielgerichtet und zeitlich begrenzt sein, mit verbindlichen Zielen verbunden sein und einer strengen Bewertung ihres Kosten-Nutzen-Verhältnisses unterzogen werden.
Vor allem müssen Lehren aus den bisherigen Reformen gezogen werden. Diese haben zwar bestimmte Integrationsinstrumente verbessert, aber die Versicherung nicht saniert. Der Grundsatz «Eingliederung vor Rente» reicht nicht aus, wenn er nicht mit Einsparungen, anspruchsvollen Kriterien und einer Korrektur der Anreize einhergeht. Es ist an der Zeit, die Ausgaben, die Bewilligungsvoraussetzungen, die Nebenleistungen und die tatsächliche Wirksamkeit der von der IV finanzierten Massnahmen tabulos zu überprüfen. Insbesondere für junge Menschen muss die Rente das letzte Mittel bleiben, nachdem alle zumutbaren Ausbildungs- und Integrationsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Höhere Lohnbeiträge beseitigen keine Ursachen
KMU spielen bereits eine wichtige Rolle bei der beruflichen Integration von Jugendlichen und Menschen in schwierigen Lebenssituationen. Sie sichern Arbeitsplätze, passen Arbeitsplätze an und ermöglichen schrittweise Wiedereingliederungen. Sie benötigen einfache Verfahren, schnelle Entscheidungen und eine klare Risikoabdeckung. Sie dürfen jedoch nicht zu Verwaltern medizinischer, schulischer oder sozialer Probleme werden, die über ihre Zuständigkeit hinausgehen.
Vor diesem Hintergrund ist der Vorschlag des Bundesrats, die Arbeitnehmerbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte anzuheben, klar abzulehnen. Die Arbeit verteuern, um nicht behobene Defizite zu finanzieren, würde bedeuten, dass Arbeitnehmer und Unternehmen erneut für das Scheitern der Sanierung aufkommen müssten. Eine Beitragserhöhung senkt keine neuen Renten und beseitigt keine der Ursachen für das Ungleichgewicht.
Die Reform muss daher bei den Ausgaben ansetzen: Fehlgeleitete Leistungen korrigieren, die Anforderungen verschärfen, den Vollzug verbessern und die Mittel auf Massnahmen konzentrieren, die tatsächlich in den Arbeitsmarkt zurückführen. Eine Erhöhung der Arbeitnehmerbeiträge muss ausgeschlossen werden. Die IV braucht eine echte Sanierungsreform, keine weitere Belastung des Faktors Arbeit.
Simon Schnyder, Ressortleiter sgv