Die Stellenmeldepflicht hat 2025 wieder an Reichweite gewonnen. Der Monitoringbericht des SECO über den Vollzug der Stellenmeldepflicht zeigt, dass aufgrund der gestiegenen Arbeitslosigkeit erstmals seit 2022 wieder mehr Berufsarten der Meldepflicht unterstanden. Gleichzeitig haben sich die digitalen Melde- und Vermittlungsprozesse bewährt.
Mehr Stellen gemeldet
Nachdem die Zahl der meldepflichtigen Berufsarten in den Jahren 2023 und 2024 aufgrund der tiefen Arbeitslosenquote deutlich zurückgegangen war, kam es 2025 wieder zu einem Anstieg der meldepflichtigen Berufsarten. Die Reichweite der Stellenmeldepflicht stieg im Vergleich zum Vorjahr von 3,5 auf 6,4 Prozent aller Erwerbstätigen. Entsprechend nahm auch die Zahl der gemeldeten Stellen zu.
Insgesamt wurden der öffentlichen Arbeitsvermittlung 339 062 offene Stellen gemeldet, davon 206 002 meldepflichtige Stellen. Die meisten Meldungen von meldepflichtigen Stellen stammten aus der Industrie und dem Baugewerbe, gefolgt vom Gastgewerbe.
Informationsvorsprung wird genutzt
Ein zentrales Element der Stellenmeldepflicht ist der fünftägige Informationsvorsprung für bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) angemeldete Stellensuchende.
«Die Stellenmeldepflicht ist etabliert und wird erfolgreich umgesetzt.»
2025 verfügten durchschnittlich 72 Prozent der Stellensuchenden über ein Login im Job-Room und konnten auf die entsprechenden Stellenangebote zugreifen. Die digitalen Prozesse funktionieren weiterhin effizient: 99,5 Prozent der elektronisch eingegangenen Stellenmeldungen wurden innerhalb eines Arbeitstages geprüft und freigegeben.
Die Vermittlungstätigkeit der RAV blieb anteilsmässig auf dem Niveau der Vorjahre, während der Vermittlungserfolg aufgrund der angespannteren Lage auf dem Arbeitsmarkt etwas zurückging. Bei gut der Hälfte aller Stellenmeldungen wurde 2025 mindestens ein Vermittlungsvorschlag unterbreitet. Insgesamt erfolgten 93 175 Vermittlungsvorschläge, woraus 2369 erfolgreiche Stellenbesetzungen resultierten. Diese Zahl berücksichtigt nur die Personen, die durch die RAV vermittelt wurden. Stellensuchende, die sich selbstständig innerhalb des Informationsvorsprungs beworben haben oder von Arbeitgebenden kontaktiert wurden, sind darin nicht enthalten.
Positive Bilanz
Der Monitoringbericht zieht insgesamt eine positive Bilanz: Die Stellenmeldepflicht ist etabliert und wird erfolgreich umgesetzt. Für 2027 zeichnet sich aufgrund der höheren Arbeitslosigkeit bereits eine weitere Zunahme der meldepflichtigen Berufsarten ab.pd
Mehr zum Monitoringbericht 2025 des SECO über den Vollzug der Stellenmeldepflicht ist hier zu finden:
www.arbeit.swiss/de/arbeitgebende/stellenmeldepflichten
www.seco.admin.ch/de/newnsb/OlhDTeSJBrdDXEhKjQSpS