Trendwende bei meldepflichtigen Berufen
Stellenmeldepflicht – Der Anstieg der Arbeitslosigkeit 2024 hat zu mehr meldepflichtigen Berufsarten in den Jahren 2025 und 2026 geführt. Auch für 2027 zeichnet sich bereits eine weitere Zunahme ab.
Transparenzregister – Demnächst startet der erweiterte Pilotversuch des Schweizerischen Transparenzregisters. Unternehmen können durch ihre Teilnahme die neuen Transparenzvorschriften frühzeitig erfüllen und gleichzeitig einen Beitrag zum Aufbau des Registers leisten.
Der erweiterte Pilotversuch des Schweizerischen Transparenzregisters (nachfolgend: «Transparenzregister») startet demnächst und bietet den Unternehmen Gelegenheit, die neuen Transparenzpflichten frühzeitig zu erfüllen. Selbst ohne Teilnahme am Pilotversuch können Sie Ihre Meldungen bereits jetzt vorbereiten: Richten Sie Ihren EasyGov-Zugang ein und identifizieren Sie die wirtschaftlich berechtigten Personen Ihres Unternehmens.
Im Transparenzregister werden die Personen erfasst, welche die tatsächliche Kontrolle über eine juristische Person, z. B. ein Unternehmen, ausüben. Das Register ist Teil der Schweizer Massnahmen gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
Bald werden alle betroffenen Unternehmen am Pilotversuch teilnehmen und ihre Meldung bereits vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) am 1. Oktober 2026 erfassen können. Der genaue Starttermin des erweiterten Pilotversuchs wird vom Bundesamt für Justiz rechtzeitig kommuniziert.
«auf der Website zum Transparenzregister steht eine Sammlung von Fallbeispielen zur Verfügung.»
Dabei können die Unternehmen ihrer Meldepflicht in einem flexibleren Rahmen nachkommen und sind von den Kosten für gewisse administrative Verfahren befreit. Die erfassten Daten werden später ins definitive Register übernommen. Ziel des Pilotversuchs ist es, die technische Infrastruktur und die Benutzerfreundlichkeit des Registers zu testen. Die Teilnahme ermöglicht eine frühzeitige Erfüllung der neuen Transparenzvorschriften und leistet gleichzeitig einen Beitrag zum Aufbau des Registers.
Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen am Pilotversuch teilnimmt, können Sie bereits jetzt zwei wichtige Schritte erledigen. So sparen Sie sich später Zeit und Aufwand.
Der erste Schritt besteht darin, ein Konto auf EasyGov.swiss zu erstellen – dem Online-Schalter für Meldungen ans Transparenzregister. Falls Ihr Unternehmen bereits ein Konto besitzt, können Sie dieses einfach weiterverwenden.
Im zweiten Schritt bestimmen Sie, wer bei Ihrem Unternehmen als wirtschaftlich berechtigte Person gilt. Dazu analysieren Sie die Eigentums- und Kontrollverhältnisse: Wird die Kontrolle direkt oder indirekt ausgeübt? Welche Beteiligungsschwellwerte werden erreicht? Gibt es eine Kontrolle, die auf andere Weise als über eine Beteiligung ausgeübt wird? Muss eine Person subsidiär gemeldet werden? Bei komplexen Unternehmensstrukturen lohnt sich eine vorgängige Analyse besonders – sie spart wertvolle Zeit für die späteren Schritte im Meldeverfahren.
Das Meldeverfahren ist einfach und sicher gestaltet. Weitere Unterstützung erhalten Sie auf der Website zum Transparenzregister. Dort stehen Ihnen ein Hilfebereich sowie eine Sammlung von Fallbeispielen zur Verfügung. Diese Hilfestellungen machen es einfacher, die neuen Transparenzpflichten zu verstehen und die nötigen Angaben vorzubereiten. pd
Was können Sie heute machen?
Erstellen beziehungsweise überprüfen Sie Ihren Zugang zu EasyGov.swiss. Der Zugang zum Transparenzregister ist nur über die Plattform EasyGov.swiss möglich.
Identifizieren Sie die wirtschaftlich berechtigten Personen.Analysieren Sie Ihre Unternehmensstruktur, um die zu meldenden Personen zu bestimmen.
Beteiligen Sie sich am Pilotversuch, sobald dieser beginnt.Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit dem Register und dem Meldeverfahren vertraut zu machen.
Informieren Sie sich auf transpareg.admin.ch und registrieren Sie sich auf www.easygov.swiss.
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