Ein Urteil zugunsten der wirtschaftlichen Gerechtigkeit. Und ein Urteil, das die Debatte neu entfacht: Am 5. September 2026 bestätigte das Bundesgericht, dass die PostCom prüfen muss, ob die Übernahmen der Livesystems AG (Aussenwerbung) und der Klara Business AG (Software) durch die Post ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechen. Diese Entscheidung erging im Anschluss an Beschwerden von Wettbewerbern wie der Goldbach Neo OOH AG und Abacus Research, die Wettbewerbsverzerrungen anprangerten, insbesondere durch Quersubventionen seitens des Postmonopols.
Die PostCom hatte sich zunächst geweigert, diese Beschwerden zu prüfen, und sich für unzuständig erklärt. Das Bundesgericht hat diese Rechtslücke geschlossen, indem es die Zuständigkeit klargestellt und den Wettbewerbern den Status als Verfahrensbeteiligte zuerkannt hat, wodurch diese an den Verfahren teilnehmen können.
Zurück zum Kerngeschäft
Da die Post ihre Aktivitäten weit über ihren ursprünglichen Auftrag hinaus – die Postversorgung für alle, auch in abgelegenen Regionen – ausgeweitet hat, wirft diese Entscheidung eine grundlegende Frage auf: Kann ein staatliches Unternehmen mit der Privatwirtschaft konkurrieren, ohne die Wettbewerbsbedingungen zu verzerren?
Für Schweizer KMU ist die Situation besonders schwierig. Wenn ein KMU wachsen möchte, muss es Investoren überzeugen, Kredite aushandeln und die Risiken seiner Entscheidungen allein tragen. Die Post hingegen verfügt dank ihrer Finanzkraft und ihres institutionellen Ansehens über einen unlauteren Wettbewerbsvorteil. Das Problem besteht nicht nur darin, dass die Post Unternehmen aufkauft, sondern dass sie dies mit Mitteln tut, mit denen nur wenige private Akteure mithalten können. Für KMU entsteht dadurch mehr als bloss ein Gefühl der Chancenungleichheit, denn: Ein dynamischer Markt braucht nicht nur lebhaften Wettbewerb, sondern auch gleiche Spielregeln für alle.
Eine höchst undurchsichtige Übernahmepolitik
Ein weiterer Grund zur Sorge: die mangelnde Transparenz. Jahrelang hatten weder die Mitbewerber noch die Öffentlichkeit konkrete Möglichkeiten zu überprüfen, ob die von der Post getätigten Übernahmen ihrem gesetzlichen Auftrag entsprachen. Diese fehlende Kontrolle nährte den Eindruck, dass bestimmte strategische Entscheidungen weitgehend der öffentlichen Debatte entzogen waren. Wenn ein Unternehmen jedoch dem Bund gehört, sollten die Anforderungen an die Transparenz höher sein als im Privatsektor.
Rentabilität noch ungeklärt
Befürworter dieser Strategie argumentieren oft, dass durch kommerzielle Aktivitäten Einnahmen generiert würden, die zur Finanzierung des Universaldienstes dienten. Doch eine Frage bleibt offen: Bringen die in den letzten Jahren getätigten Akquisitionen tatsächlich die angekündigten Ergebnisse? Ohne Einblick in die tatsächliche Performance dieser Investitionen lässt sich nur schwer behaupten, dass sie die Finanzierung des öffentlichen Auftrags nachhaltig stärken. Sie könnten ebenso gut eine kostspielige Diversifizierung darstellen, deren Nutzen noch zu beweisen ist.
Ein Signal für die Zukunft
Das Bundesgericht begnügt sich nicht damit, die Vergangenheit zu klären: Es sendet ein starkes Signal für die Zukunft. Während das Parlament über die Revision des Postgesetzes berät, erinnert dieser Entscheid daran, dass sich öffentliche Unternehmen auf ihren Kernauftrag konzentrieren müssen. Wettbewerb ist willkommen, muss aber unter fairen Bedingungen für alle stattfinden.
Mikael Huber, Ressortleiter sgv
www.fair-ist-anders.ch