Publiziert am: 18.09.2026

Geschwister? Für das Arbeitsgesetz keine Familie

Familienbetriebe – Ein Familienbetrieb darf sonntags öffnen – aber nicht, wenn Geschwister gemeinsam am Werk sind. Ein Fall aus Basel-Stadt zeigt, wie weit das Arbeitsgesetz von der Realität entfernt ist. Das soll sich nun ändern, was der sgv unterstützt.

Ein Familienbetrieb ist ein Familienbetrieb. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Nicht aber nach dem Schweizer Arbeitsgesetz. Denn dort gelten Geschwister nicht als «Familienmitglieder». Was absurd klingt, ist im Kanton Basel-Stadt tatsächlich passiert: Nach dem Tod der geschäftsführenden Mutter musste ein Familienbetrieb sonntags vorübergehend seine Türen schliessen. Die Geschwister, welche den Betrieb gemeinsam weiterführten, durften am Sonntag nicht arbeiten.

Der Grund: Das Arbeitsgesetz anerkennt als Familienmitglieder nur Ehepartner, eingetragene Partner sowie direkte Verwandte in auf- und absteigender Linie. Die Familie blieb dieselbe – nur das Gesetz sah das plötzlich anders.

Definition passt nicht zur Realität

Familienbetriebe dürfen grundsätzlich auch sonntags öffnen. Arbeiten dürfen dann allerdings nur Familienmitglieder. Die gesetzliche Definition ist jedoch sehr eng gefasst. Geschwister gehören ausdrücklich nicht dazu.

Dabei sollte es bei Gewerbebetrieben normal sein, dass Geschwister gemeinsam Verantwortung übernehmen, den Betrieb weiterführen und ihre Arbeitszeit flexibel organisieren können. Die Realität vieler Familienunternehmen ist längst vielfältiger, als es die Definition im Arbeitsgesetz vermuten lässt.

Warum soll ein Familienbetrieb am Sonntag öffnen dürfen, wenn Mutter und Sohn gemeinsam arbeiten – aber nicht, wenn zwei Geschwister den gleichen Betrieb führen? Eine überzeugende Antwort darauf gibt es nicht.

«Der sgv unterstützt die Stossrichtung. Der Begriff der Familie soll ausgeweitet werden.»

Der konkrete Fall hat den Handlungsbedarf deutlich gemacht. Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat deshalb eine Standesinitiative ausgearbeitet und beim Ständerat eingereicht. Gefordert wird eine zeitgemässe Erweiterung der heute sehr eng gefassten Definition von Familienbetrieben im Arbeitsgesetz.

Die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Ständerates (WAK-S) hat die Initiative inzwischen beraten und ihr Folge gegeben. Sie hält das Anliegen aus gewerblicher Sicht für berechtigt, möchte die Ausnahmen allerdings auf Geschwister und Konkubinatspaare beschränken.

Nun liegt der Ball beim Nationalrat. Gibt die nationalrätliche Schwesterkommission (WAK-N) der Initiative ebenfalls Folge, kann die WAK-S einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausarbeiten, der anschliessend in die Vernehmlassung geht.

Wenn schon, dann richtig

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstĂĽtzt die Stossrichtung der Standesinitiative. Wenn das Arbeitsgesetz fĂĽr diese Thematik schon angepasst werden soll, dann richtig. Der Begriff der Familie soll ausgeweitet werden.

Es geht dabei nicht darum, den Sonntagsschutz auszuhöhlen. So soll Sonntagsarbeit für Lehrlinge, Praktikanten oder dergleichen auch weiterhin nicht erlaubt sein. Es geht darum, eine lebensfremde und sachlich kaum begründbare Ungleichbehandlung zu beseitigen. Das Gesetz sollte die Realität nicht behindern, sondern ihr Rechnung tragen. Wenn Geschwister gemeinsam einen Familienbetrieb führen, dann sind sie Familie. Auch im Arbeitsgesetz.

Kl

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