Publiziert am: 16.10.2026

Die Eigenverantwortung bleibt gewahrt

ERDBEBEN – Das Parlament hat sich gegen den Vorschlag des Bundesrats entschieden, zur Behebung von Gebäudeschäden infolge eines Erdbebens eine «Eventualverpflichtung» einzuführen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv ist erfreut über diesen Entscheid.

Obwohl Erdbeben in der Schweiz nicht zum Alltag gehören, können sie doch grosse Schäden anrichten. Dies kann problematisch werden, da die reguläre Gebäudeversicherung solche Schäden nicht deckt. Stattdessen gibt es private Versicherungslösungen, die allerdings nicht flächendeckend genutzt werden.

Bundesrat wollte Zwangslösung

Nachdem die Einführung eines Versicherungsobligatoriums im Parlament in den vergangenen Jahren mehrmals gescheitert war, versuchte der Bundesrat nun sein Glück mit der sogenannten «Eventualverpflichtung Erdbeben». Konkret bedeutete dies: Sollte ein schwerwiegendes Erdbeben mit grossen Schäden auftreten, würde der Bundesrat die Eventualverpflichtung auslösen, wodurch alle Gebäudeeigentümer in der Schweiz bis zu 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme einzahlen müssten. Dieses Geld würde dann für die Finanzierung des Wiederaufbaus verwendet.

Das Parlament bleibt standhaft

Der Ständerat hatte das Konzept bereits Ende des vergangenen Jahres als nicht praxistauglich eingestuft und der Eventualverpflichtung eine Abfuhr erteilt. Eine schweizweite Zwangslösung sei nicht nötig, hiess es aus dem Rat. Besonders, da man sich bereits heute absichern kann. Es sollte den Eigentümern überlassen werden, zu entscheiden, ob in ihrem konkreten Fall eine Versicherung nötig ist oder nicht. Ausserdem befürchtet der Ständerat hohe administrative Aufwände für den Staat. Denn dieser müsste im Ernstfall das Geld erst einmal eintreiben. Da davon auszugehen sei, dass nicht alle Eigentümer über die nötige Liquidität verfügen, dürfte sich dies schwierig gestalten. Zudem hiess es, dass die Gebäudeeigentümer nicht alleine die finanzielle Last für den Wiederaufbau tragen sollten.

Der gleichen Meinung ist nun auch der Nationalrat. In der vergangenen Herbstsession trat er ebenfalls nicht auf die bundesrätliche Vorlage ein. Diese ist damit endgültig abgeschrieben.

Der sgv begrĂĽsst den Entscheid

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv ist erleichtert über die Einigkeit der Räte. Mit der Vorlage hätte der Bund eine Kompetenz an sich gerissen, die bei den Kantonen liegt, und dadurch das Subsidiaritätsprinzip verletzt. Auch der privatwirtschaftliche Versicherungsmarkt wäre geschädigt, wenn nicht gar ausgehebelt worden. Durch den Ausbau der Bundeskompetenzen wären Eigentümer dem Staat ausgeliefert gewesen und hätten kaum Planungssicherheit gehabt, ob ihre Schäden tatsächlich gedeckt wären. Auch die finanziellen Auswirkungen hätten gravierend sein können, da Rückstellungen für den Beitrag an die Eventualverpflichtung sowie ein Selbstbehalt nötig wären – die weiteren negativen Folgen wie z. B. Betriebsunterbrüche noch nicht eingerechnet.

Das grösste Problem hätte aus Sicht des sgv jedoch darin bestanden, dass mit einer Eventualverpflichtung eine staatliche Umverteilung stattgefunden hätte, was dem Prinzip der Eigenverantwortung zuwiderläuft.

Nach dem Entscheid von Stände- und Nationalrat können die KMU nun jedoch aufatmen. Die Zwangslösung für den Erdbebenfall ist vorerst vom Tisch. Für Gebäudeeigentümer gilt es nun, eigenverantwortlich zu handeln und sich wo nötig privat versichern zu lassen.

Michèle Lisibach,

Ressortleiterin sgv

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